Italiens D.Lgs. 179: Neue KI-Regeln für Schulen und Beschäftigte
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 14:22 Uhr | Redaktion boerse-global.deMit dem Gesetzesdekret D.Lgs. 179 vom 23. Oktober 2026 hat die italienische Regierung den europäischen AI Act auf nationaler Ebene umgesetzt. Der Erlass ist in Kraft getreten und etabliert verbindliche Vorgaben für den Einsatz künstlicher Intelligenz im Bildungswesen sowie umfassende Schutzvorschriften im Arbeitsrecht.
Strukturierte Integration in den Unterricht und Millioneninvestitionen
Gemäß Artikel 36 des Dekrets erhalten Schulen die Möglichkeit, KI-Fortbildungen ab der Primarstufe in den Bereich der digitalen Bürgerbildung einzubinden. An den weiterführenden Schulen sollen Module zu künstlicher Intelligenz künftig in den STEAM-Fächern verankert und im Dreijahresplan des Bildungsangebots (PTOF) festgeschrieben werden.
Zur praktischen Umsetzung stellt das Bildungsministerium (MIM) laut Artikel 37 des Dekrets 100 Millionen Euro aus dem Programma Nazionale Scuola e Competenze 2021-2027 bereit.
Diese Mittel sind zweckgebunden für die Fortbildung des Lehrpersonals vorgesehen, einschließlich der Einrichtungen für Erwachsenenbildung (CPIA). Zudem verweist das Ministerium auf bereits realisierte Infrastrukturmaßnahmen, zu denen 156.000 digitale Klassenzimmer und 8.000 Labore zählen.
Für die Ausgestaltung der operativen Leitlinien sieht Artikel 38 eine Frist von 90 Tagen für ein entsprechendes Ministerialdekret vor. Um Datenschutz und Überwachung vor Ort zu gewährleisten, können regionale Schulämter künftig technisch-ethische Komitees innerhalb von Schulnetzwerken einrichten.
Disziplinarische Konsequenzen bei nicht autorisierter Nutzung
Neben der didaktischen Verankerung setzt die gesetzliche Neuregelung klare Grenzen bei der internen Verwendung digitaler Werkzeuge. Die Nutzung von sogenannter Schatten-KI ohne Genehmigung oder Aufsicht der Schulleitung birgt für Lehrkräfte sowie das Verwaltungs-, Technik- und Hilfspersonal (ATA) disziplinarrechtliche Risiken.
Wer sich mit dem Einsatz neuer Technologien im beruflichen Umfeld befasst, muss die rechtlichen Rahmenbedingungen des EU AI Acts genau kennen. Dieser kostenlose Download verschafft Ihnen den Überblick, den Ihre Rechts- und IT-Abteilung jetzt dringend braucht. EU AI Act in 5 Schritten verstehen: Fristen, Pflichten und Risikoklassen kompakt erklärt
Besonders kritisch bewertet der rechtliche Rahmen die Eingabe schutzwürdiger Daten wie Schülernamen, Noten oder individueller Förderpläne (PEI) in private Nutzerkonten von Chatbots wie ChatGPT, Claude oder Perplexity.
Das Dekret sieht zwar keine automatische Bestrafung für den bloßen Einsatz von Chatbots vor; eventuelle Maßnahmen orientieren sich vielmehr an der konkreten Faktenlage, den bestehenden Dienstpflichten und dem Umgang mit sensiblen Daten.
Schutz vor automatisierten Entscheidungen am Arbeitsplatz
Über das Schulwesen hinaus enthält das Gesetzesdekret weitreichende Bestimmungen für den Schutz von Beschäftigten. Gemäß Artikel 41 Absatz 1 ist eine Kündigung unwirksam, wenn die Entscheidung darüber ausschließlich durch ein KI-System getroffen wurde.
Die europäische KI-Verordnung stellt neue Regeln für die Dokumentation und Risikobewertung auf, die viele Verantwortliche noch nicht kennen. Ein kostenloser Report klärt auf, welche KI-Systeme als Hochrisiko gelten und was Unternehmen jetzt konkret tun müssen. Kostenlosen Umsetzungsleitfaden zum EU AI Act hier herunterladen
Die formelle Entscheidungsbefugnis muss zwingend bei einer natürlichen Person mit tatsächlicher und autonomer Leitungsmacht verbleiben. Betroffene haben nach Absatz 3 zudem das Recht auf eine verständliche Begründung, aus der die wesentlichen Parameter und der konkrete Einfluss der KI hervorgehen.
Die Nichtigkeit erstreckt sich laut Absatz 4 auf nahezu alle arbeitsrechtlichen Beschlüsse, die vollautomatisch, unter rein formalem menschlichen Eingriff oder auf Basis diskriminierender Daten gefällt wurden. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Recherche und die Vorauswahl von Bewerbungsunterlagen. Bei unzulässigen Entscheidungen greifen die vollen Wiedereinstellungsansprüche des italienischen Arbeitsrechts.
Große Lücke zwischen Praxis und Qualifikation
Die neuen Vorgaben treffen auf ein Bildungsumfeld, in dem KI-Anwendungen bereits weit verbreitet sind. Laut einer Erhebung der Forschungseinrichtung Indire unter 2.105 Lehrkräften setzen 69 Prozent künstliche Intelligenz in der Didaktik ein, nach 57,4 Prozent im Vorjahr.
Während 56,8 Prozent der Befragten KI für administrative Berichte und Protokolle nutzen, gaben 61 Prozent fehlende Kompetenzen als wesentliche Hürde an. Fast 40 Prozent wünschten sich eine systematische Weiterbildung, während bisher nur an knapp einem Drittel der Schulen Richtlinien formalisiert wurden.
