ITR-5-Formular, Deadline

ITR-5-Formular freigegeben: Deadline 31. Juli für Steuererklärungen

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 08:10 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das Excel-basierte ITR-5 Formular für das Steuerjahr 2025/26 ist verfügbar. Personengesellschaften und LLPs müssen bis zum 31. Juli ihre Steuererklärung einreichen.

Indische Steuerbehörde gibt ITR-5 Formular für Personengesellschaften frei
Hand hält Stift, zeigt auf Finanztabelle auf Tablet, mit Taschenrechner und Stift im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die indische Steuerverwaltung hat am 7. Juli 2026 das Excel-basierte Formular ITR-5 für das Steuerjahr 2025/26 freigegeben. Damit können Personengesellschaften und andere juristische Personen ihre Steuererklärungen vorbereiten.

Das Formular steht auf dem offiziellen E-Filing-Portal der Steuerbehörde zum Download bereit. Es folgt auf die schrittweise Veröffentlichung anderer Steuerformulare: ITR-1 und ITR-4 kamen Mitte Mai, ITR-2 Ende Mai und ITR-3 Mitte Juni.

Wer muss ITR-5 nutzen?

Das ITR-5-Formular richtet sich an eine bestimmte Gruppe von Steuerpflichtigen, die weder natürliche Personen noch Kapitalgesellschaften sind. Dazu gehören:

  • Personengesellschaften und Limited Liability Partnerships (LLPs)
  • Vereinigungen von Personen (Association of Persons, AOPs) und Personengruppen (Body of Individuals, BOIs)
  • Genossenschaften und lokale Körperschaften
  • Künstliche juristische Personen (Artificial Juridical Persons, AJPs)
  • Business Trusts und Investmentfonds
  • Nachlässe verstorbener oder insolventer Personen

Die Steuerbehörde stellte klar: Das Formular ist nicht für Einzelpersonen, Hindu Undivided Families (HUFs) oder Kapitalgesellschaften gedacht. Auch Unternehmen, die unter ITR-7 fallen, sind ausgeschlossen.

Technische Voraussetzungen

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Die Excel-Anwendung trägt die Versionsnummer 1.0 und hat eine Dateigröße von rund 14,1 Megabyte. Steuerpflichtige benötigen Microsoft Excel 2016 oder neuer, um das Tool nutzen zu können. Die Makro-Funktion muss aktiviert sein, damit die Validierung und Datengenerierung funktioniert.

Zusätzlich zur Excel-Datei stellt die Behörde die erforderlichen JSON-Schemata und Validierungsdateien auf dem Portal bereit.

Fristen im Überblick

Die Steuerbehörde hat feste Abgabetermine für den aktuellen Veranlagungszeitraum festgelegt:

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  • 31. Juli 2026 – für Steuerpflichtige ohne Prüfungspflicht (für bestimmte nicht prüfungspflichtige Unternehmen gilt der 31. August 2026)
  • 31. Oktober 2026 – für Unternehmen mit Prüfungspflicht nach dem Einkommensteuergesetz
  • 30. November 2026 – für Organisationen mit internationalen oder bestimmten inländischen Transaktionen, die Verrechnungspreisberichte erfordern

Steuerberater empfehlen betroffenen Unternehmen und LLPs, das Formular frühzeitig herunterzuladen. So lassen sich mögliche Dokumentationslücken vor der Hauptsaison im Spätsommer und Herbst rechtzeitig schließen.

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