Jahressteuergesetz 2026: Grundfreibetrag steigt auf 12.900 Euro
Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 18:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) verabschiedet. Mit diesem Beschluss werden zentrale Weichenstellungen für das Steuerrecht ab dem Jahr 2027 vorgenommen, die sowohl private Haushalte als auch Unternehmen betreffen. Neben der Anpassung steuerlicher Grundwerte enthält das Gesetzespaket strukturelle Änderungen bei der Forschungsförderung und der Digitalisierung der Finanzverwaltung.
Anpassungen der Einkommensteuer und Kritik am Entlastungsumfang
Der Regierungsentwurf sieht vor, den steuerlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro auf 12.900 Euro anzuheben. Parallel dazu soll der Kinderfreibetrag von 4.878 Euro auf 5.123 Euro steigen. Im Bereich der höheren Einkommen sind Anpassungen beim Steuertarif geplant: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen.
Bei der sogenannten Reichensteuer wird eine neue Staffelung eingeführt: Ab einem Einkommen von 250.000 Euro soll ein Satz von 45 Prozent gelten, ab 280.000 Euro steigt dieser auf 47 Prozent. Zuvor lag die Grenze für den 45-prozentigen Satz bei 277.825 Euro.
Die wirtschaftliche Bewertung dieser Maßnahmen durch Forschungsinstitute am 12. und 13. August 2026 fiel differenziert aus. Während die Bundesregierung von einer Entlastung von über 600 Euro für ein Ehepaar mit zwei Kindern ausgeht, berechnete das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) einen Wert von 576 Euro.
Kritik wurde insbesondere daran laut, dass die kalte Progression nicht vollständig ausgeglichen werde. Der Steuerzahlerbund bezeichnete dies als Bruch mit der seit 2016 üblichen Praxis.
Berechnungen zufolge beläuft sich das Entlastungsvolumen für 2027 auf 2,9 Milliarden Euro, obwohl nach Einschätzung von Experten 8,8 Milliarden Euro notwendig wären, um inflationsbedingte Mehrbelastungen vollständig zu kompensieren.
Strukturelle Änderungen für Unternehmen und Finanzverwaltung
Für die gewerbliche Wirtschaft enthält das JStG 2026 mehrere Erleichterungen. Die Freigrenze für Kapitalertragsteuer bei Lizenzzahlungen ins Ausland wird von 10.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
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Im Bereich der Innovationsförderung steigt der Deckel für die Forschungszulage periodenübergreifend von bisher 15 Millionen Euro auf 25 Millionen Euro. Zudem ist vorgesehen, dass steuerliche Organschaften künftig nur noch auf ausdrücklichen Antrag zustande kommen.
In der steuerlichen Administration ist eine verstärkte Digitalisierung geplant. Ab dem 1. Januar 2027 soll die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden als Standard etabliert werden. Zudem gibt es Anpassungen bei den Steuerzinsen gemäß der Abgabenordnung.
Ab 2027 soll der Zinssatz 0,3 Prozent pro Monat betragen, was einem Jahreszins von 3,6 Prozent entspricht. Damit wird der bisherige Satz von 0,15 Prozent pro Monat (1,8 Prozent pro Jahr) verdoppelt.
Impulse für den Arbeitsmarkt und administrative Empfehlungen
Um Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit zu schaffen, führt die Bundesregierung die sogenannte Aktivrente ein. Dabei sollen monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei bleiben, wenn Arbeitnehmer über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten. In der politischen Debatte am 13. August 2026 wurden jedoch auch weitergehende Forderungen der Koalitionspartner laut.
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Während die SPD auf eine Reform der Erbschaft- und Vermögensteuer sowie höhere Belastungen für Spitzenverdiener drängte, mahnte die Union zur Zurückhaltung und veranschlagte die Kosten für einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression sowie der Freibeträge auf 21 Milliarden Euro für den Zeitraum 2027/28.
Angesichts der geplanten Änderungen rät der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) betroffenen Steuerpflichtigen, aktiv zu werden. Da die Finanzämter die Vorauszahlungen voraussichtlich nicht automatisch anpassen werden, empfiehlt der Verband, einen neuen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid zu beantragen. Ohne diesen Antrag kämen die Entlastungen erst im Rahmen der Steuererklärung im Jahr 2027 zum Tragen.
Eine Umfrage des Instituts Ipsos am 13. August 2026 verdeutlichte die Skepsis in der Bevölkerung gegenüber der Reform: Lediglich 6 Prozent der Befragten bezeichneten die Pläne als ganz klar richtig, während 32 Prozent sie als tendenziell richtig einstuften. Rund 20 Prozent hielten die Reformvorgaben für grundfalsch.
