Jobsharing in Österreich: Von 7 auf 17 Prozent in fünf Jahren
27.06.2026 - 01:48:56 | boerse-global.de
Statt einer Vollzeitkraft teilen sich mehrere Personen eine Planstelle. War früher eine Nischenlösung, gilt es heute als strategisches Instrument für Inklusion und Mitarbeiterbindung.
Deutlicher Anstieg der Akzeptanz
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Laut aktuellen Erhebungen des Arbeitsmarktservice (AMS) boten 2019 nur 7 Prozent der Unternehmen Jobsharing an. 2024 waren es bereits 17 Prozent. Ein rasanter Anstieg, der den Wandel hin zu flexibleren Arbeitszeitmodellen zeigt.
Die Praxis kennt verschiedene Varianten. Beim klassischen Job-Splitting erledigen die Partner ihre Aufgaben weitgehend unabhängig. Beim Job-Pairing dagegen sind enge Abstimmung und gemeinsame Verantwortung gefragt. Spezielle Formen wie Topsharing für Führungspositionen oder Succession-Tandems zur Nachfolgeplanung gewinnen ebenfalls an Bedeutung. Auch bereichsübergreifende Crossfunctional Tandems fördern den internen Wissenstransfer.
Großes Potenzial bei älteren Fachkräften
Besonders spannend: Jobsharing könnte helfen, brachliegende Arbeitskräftepotenziale zu heben. Eine Untersuchung von swissstaffing und gfs-zürich aus dem Herbst 2025 zeigt das enorme Potenzial bei den über 50-Jährigen. Rund 70 Prozent der befragten Frauen in dieser Altersgruppe engagieren sich überdurchschnittlich in ihrem Job.
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Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmöglichkeiten sind für sie entscheidend. Der Studie zufolge würde etwa die Hälfte der derzeit nicht erwerbstätigen Frauen über 50 unter der Bedingung flexibler Modelle eine Rückkehr in den Beruf erwägen. Jobsharing bietet hier den idealen Rahmen: Es nutzt die hohen Qualifikationen dieser Fachkräfte und berücksichtigt gleichzeitig ihre individuellen Zeitbedürfnisse.
Kein spezielles Gesetz – aber klare Regeln
Trotz der wachsenden Verbreitung gibt es in Österreich kein eigenes Jobsharing-Gesetz. Die Verträge basieren auf individuellen Teilzeitvereinbarungen, das Gehalt wird anteilig nach Arbeitszeit berechnet. Immer mehr Unternehmen öffnen selbst anspruchsvolle Positionen für das Modell. Der Energiekonzern E.ON etwa schreibt Managementfunktionen im Bereich externe Kommunikation explizit für Jobsharing aus.
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Die Relevanz solcher flexiblen Ansätze würdigte Ende Juni auch die Politik. Bei der Verleihung des Staatspreises „Familie & Beruf“ durch Familienministerin Claudia Bauer in Wien wurden Betriebe ausgezeichnet, die innovative Wege für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gehen. Preisträger wie die IT-Management & Coaching GmbH oder die illwerke vkw AG zeigen: Familienfreundliches Employer Branding und flexible Strukturen binden Fachkräfte langfristig.
Reformdruck als Treiber
Der Trend zum Jobsharing fällt mit weitreichenden Reformen am Arbeitsmarkt zusammen. Die Bundesregierung plant für den Sommer 2026 eine Novellierung des Arbeitszeitgesetzes. Vorgesehen ist der Übergang von täglichen zu wöchentlichen Höchstarbeitszeiten von 48 Stunden. Parallel dazu führen Einsparungen bei der Altersteilzeit – etwa die geplante Abschaffung des Blockmodells – dazu, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach Alternativen suchen.
Jobsharing positioniert sich in diesem Umfeld als Lösung, die betriebliche Erfordernisse nach durchgehender Besetzung mit dem Wunsch nach zeitlicher Souveränität verbindet. Experten und die Arbeiterkammer raten zu klaren schriftlichen Vereinbarungen, um Verantwortlichkeiten und Vertretungsregeln innerhalb der Tandems eindeutig zu definieren.
