Juristentag Erfurt: 2.000 Juristen erarbeiten Schutzkonzept zur Suizidhilfe
Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 01:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die rechtliche Einordnung der Sterbehilfe in Deutschland steht vor einer Neuausrichtung. Während der 75. Deutsche Juristentag in Erfurt detaillierte Vorschläge für ein Schutzkonzept zum assistierten Suizid erarbeitet hat, lieferte ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hannover wichtige Erkenntnisse zur strafrechtlichen Bewertung ärztlichen Handelns am Lebensende.
Beide Entwicklungen basieren auf der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, mit der das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt wurde.
Das Schutzkonzept des 75. Deutschen Juristentags
In Erfurt berieten rund 2.000 Juristen über die prozedurale Ausgestaltung der Suizidhilfe. Die Versammlung sprach sich mehrheitlich für ein Konzept aus, das eine dokumentierte ärztliche Beratung, Aufklärung und eine fachliche Begutachtung vorsieht.
Um die Qualität und Transparenz der Angebote sicherzustellen, fordern die Fachleute eine Zulassungspflicht für Sterbehilfeorganisationen. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben sollen demnach mit Bußgeldern sanktioniert werden.
Ein zentraler Punkt der Debatte war der Umgang mit psychischen Erkrankungen. Die Teilnehmer des Juristentags sprachen sich dafür aus, bei Vorliegen einer psychischen Störung oder einer akuten Lebenskrise zwingend Fachärzte für Psychiatrie oder Psychologie in die Begutachtung einzubeziehen. Die Durchführung der Suizidhilfe selbst solle ausschließlich durch qualifizierte Ärzte erfolgen.
Forderungen nach verpflichtenden Beratungsgesprächen mit zeitlichem Abstand fanden im Plenum hingegen keine Mehrheit. Auch für eine Verschärfung strafrechtlicher Sanktionen oder die Einführung spezieller Vorausverfügungen im Sinne des § 1827 BGB sah die Mehrheit der Juristen keine Notwendigkeit.
Rechtsprechung und palliative Abgrenzung in Hannover
Die praktische Anwendung dieser Rechtsgrundsätze spiegelte sich in einem Verfahren vor dem Landgericht Hannover wider (Az.: 39 Ks 5/26). Ein 49-jähriger Intensivmediziner der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) stand unter dem Vorwurf des Mordes und des versuchten Mordes.
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Die Staatsanwaltschaft legte ihm zur Last, zwischen Mai 2019 und März 2025 bei zwei schwer kranken Patienten die Behandlung abgebrochen und durch die Gabe von Fentanyl den Tod herbeigeführt sowie in einem weiteren Fall einen Tötungsversuch unternommen zu haben.
Nach 14 Verhandlungstagen erfolgte der Freisprech. Die Richterin betonte in der Urteilsbegründung, dass kein strafbares Handeln vorliege. Das Gericht stellte keine Tötungsabsicht fest, sondern bewertete das Vorgehen des Mediziners als palliatives Handeln.
Infolge des Freispruchs wurde dem Arzt für eine über 190 Tage dauernde Untersuchungshaft eine Entschädigung in Höhe von mehr als 14.000 Euro zugesprochen. Das Gericht übte zudem deutliche Kritik an der internen Kommunikation der Klinik. Im Zuge des Verfahrens erneuerten Verteidiger die Forderung nach einem spezifischen Sterbehilfegesetz, um Rechtssicherheit für Mediziner zu schaffen.
Gesellschaftliche Anforderungen und gesetzgeberische Initiativen
Flankiert wird die juristische Aufarbeitung von Forderungen aus der Wohlfahrtspflege und dem Hospizwesen. Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa sprach sich für strenge gesetzliche Regelungen zur Suizidprävention aus. Sie plädierte unter anderem für Wartefristen von mindestens sechs Monaten vor einer Suizidassistenz sowie ein Verbot von Preisnachlässen für gemeinsam durchgeführte assistierte Suizide.
Derzeit befinden sich zwei parallele Vorhaben in der politischen Abstimmung: ein Suizidpräventionsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums sowie ein Schutzkonzept zur Suizidassistenz aus dem Bundestag.
Ein Freispruch nach 14 Verhandlungstagen und mehr als 190 Tagen Untersuchungshaft zeigt, wie hoch das strafrechtliche Risiko für behandelnde Ärzte derzeit ist. Unser kostenloser Leitfaden bündelt die Dokumentations- und Beratungsstandards, die Sie vor vergleichbaren Vorwürfen schützen. Checkliste Dokumentationspflichten jetzt sichern
Institutionen wie der Ambulante Hospizdienst Wolfen haben bereits eigene Leitlinien implementiert. Diese sehen vor, dass zwar das Recht auf Selbstbestimmung bis zum Lebensende geachtet wird, die Organisation jedoch keine Beratung zur Durchführung, keine Kontaktvermittlung und keine Beteiligung an der Ausführung von Suizidwünschen übernimmt.
Der Deutsche Juristentag fordert über die Suizidhilfe hinaus gesetzliche Klarstellungen zur Absicherung von Behandlungsabbruch und Behandlungsverzicht. Ziel ist es, den erklärten Patientenwillen rechtlich ausdrücklich abzusichern. Eine vollständige Abschaffung der Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen wurde mehrheitlich abgelehnt, wobei Ausnahmen für schwer körperlich erkrankte Personen befürwortet werden.
