Kassenleistungen, Cannabisblüten

Kassenleistungen: Cannabisblüten und Homöopathika ab sofort gestrichen

Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 07:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das GKV-Stabilisierungsgesetz kürzt Leistungen wie Cannabis und Homöopathie. Bis 2030 sind Einsparungen von 38 Milliarden Euro geplant.

GKV-Reform 2026: Cannabis-Erstattung gestrichen, Milliardenlücke soll schrumpfen
Ein Apotheker hält eine leere Medizinflasche in einer modernen Apotheke, während im Hintergrund medizinische Geräte sichtbar sind. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Gesundheitswesen in Deutschland steht vor einer umfassenden finanziellen Neuausrichtung. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG), das Ende Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und unmittelbar danach in Kraft trat, verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, eine Finanzlücke von fast 40 Milliarden Euro im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schließen.

Die Maßnahmen umfassen signifikante Streichungen bei bisherigen Satzungsleistungen, die insbesondere die alternative Schmerztherapie und komplementärmedizinische Verfahren betreffen.

Neuregelung der Cannabis-Versorgung und Wegfall von Satzungsleistungen

Ein zentraler Aspekt der Reform ist die drastische Einschränkung der Erstattungsfähigkeit von medizinischem Cannabis. Seit dem Inkrafttreten der Neuregelung Ende Juli 2026 sind Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig.

Die Versorgung ist nunmehr auf Dronabinol, Nabilon sowie standardisierte Extrakte beschränkt. Zudem sieht das Gesetz vor, dass eine Therapie zwingend für mindestens sechs Monate mit einem Fertigarzneimittel begonnen werden muss, bevor alternative Darreichungsformen erwogen werden können.

Parallel dazu entfällt die Erstattung für Homöopathika und Anthroposophika. Diese Präparate können bereits jetzt nicht mehr im Rahmen des Sprechstundenbedarfs abgerechnet werden. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Erstattungsfähigkeit für diese Mittel auch als freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen vollständig gestrichen.

Widerstand aus Industrie und Patientenvertretungen

Gegen die Streichung der Cannabiserstattung hat sich Mitte August 2026 die Initiative „Versorgung sichern“ formiert. Diesem Bündnis gehören Unternehmen wie Cannamedical, Four 20 Pharma, Sanity Group und Demecan sowie der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) und die Apotheke Lux99 an.

Die Initiative macht darauf aufmerksam, dass Tausende Patienten, unter anderem mit chronischen Schmerzen oder Clusterkopfschmerz, durch die Neuregelung unversorgt bleiben könnten.

Fachärzte und Palliativmediziner äußerten in diesem Zusammenhang die Sorge, dass laufende Behandlungen gestoppt werden müssten. Auch in der Apothekerschaft herrscht Unklarheit.

Anzeige

Wer sich mit den finanziellen Auswirkungen neuer Gesetze auf das Einkommen befasst, sollte auch die aktuellen Grenzwerte der Sozialversicherung kennen. Dieser kostenlose Download zeigt Personalverantwortlichen und Führungskräften alle relevanten Beitragsbemessungsgrenzen auf einen Blick. Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen kostenlos herunterladen

Ein Apotheker aus Karlsruhe forderte Mitte August 2026 vom GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine Klarstellung zur Erstattung hochkonzentrierter Extrakte, da erhebliche Regressrisiken bei der Abrechnung befürchtet werden.

In politischen Anfragen wies zudem das Umfeld des Bundestagsabgeordneten Felix Schreiner darauf hin, dass medizinisch begründete Härtefälle nicht vernachlässigt werden dürften, auch wenn eine pauschale Erstattung entfalle.

Auswirkungen auf die ärztliche Verordnungspraxis

Die Reform greift auch tief in die Honorar- und Verordnungsstrukturen ein. Durch die Streichung von § 130b Abs. 2 SGB V können künftig keine neuen bundesweiten Praxisbesonderheiten mehr vereinbart werden.

Der GKV-Spitzenverband stellte Mitte August 2026 jedoch klar, dass bestehende bundesweite Praxisbesonderheiten weiterhin gültig bleiben. Der Schutz für verordnende Ärzte ende erst mit der Kündigung einer Erstattungsvereinbarung, einem Neuabschluss oder nach Patentablauf eines Wirkstoffs.

Dennoch übt die Industrie Kritik an der Neuregelung. Der Branchenverband Pharma Deutschland wies darauf hin, dass das Regressrisiko bei der Verordnung innovativer Arzneimittel steige, da keine neuen Praxisbesonderheiten mehr für innovative Therapien geschaffen werden könnten. Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann mahnte diesbezüglich Nachbesserungen an, um den Zugang zu neuen Medikamenten nicht zu gefährden.

Anzeige

Ab welchem Gehalt für Mitarbeiter keine weiteren Sozialabgaben mehr fällig werden, ist für die betriebliche Planung entscheidend. Die Übersicht des VNR Verlags liefert dazu alle wichtigen Werte und praktischen Rechenbeispiele für die sichere Gehaltsabrechnung. Kostenlose Übersicht der Sozialversicherungswerte sichern

Finanzielle Rahmendaten und weitere Sparmaßnahmen

Das GKV-BStabG soll bis zum Jahr 2027 ein Einsparvolumen von insgesamt 18,8 Milliarden Euro realisieren. Langfristig werden Entlastungen von 38,1 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 angestrebt.

Um diese Ziele zu erreichen, sieht das Gesetz ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent auf die beitragspflichtigen Einnahmen für familienversicherte Ehe- oder Lebenspartner vor. Davon sind schätzungsweise 2,46 Millionen Haushalte betroffen, wobei Ausnahmen für die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen gelten.

Zudem wurde der Vergütungsanstieg für ärztliche Leistungen im Zeitraum von 2027 bis 2029 gesetzlich auf die Grundlohnrate minus einen Prozentpunkt begrenzt.

Erste Verhandlungsrunden zwischen dem GKV-Spitzenverband und der KBV über den Orientierungswert für das Jahr 2027 verliefen Mitte August 2026 ohne Ergebnis, da die Ärzteschaft die bisherigen Angebote als unzureichend zurückwies. Eine weitere Verhandlungsrunde ist für Ende August 2026 angesetzt.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 69962151 |