Keppra-Warnung, Größere

Keppra-Warnung: Größere Spritze birgt Überdosierungsrisiko

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 19:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Apotheken dürfen ab sofort Rezepte für Chroniker ohne Vorlage abgeben. Eine Servicegebühr ist noch nicht beschlossen.

Rote-Hand-Brief warnt vor Überdosierung bei Antiepileptikum
Hände eines Apothekers, die sorgfältig eine Medikamentenflasche und eine Spritze handhaben, im Hintergrund eine moderne Apotheke. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Gleichzeitig bekommen Apotheken neue Kompetenzen in der Versorgung chronisch Kranker. Ein Überblick.

Gefährliche Umstellung: Größere Spritze birgt Risiko

Der Rote-Hand-Brief warnt vor Medikationsfehlern bei Keppra (100 mg/ml Lösung zum Einnehmen). Betroffen ist die 150-ml-Packungsgröße. Der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AkdÄ) zufolge vergrößert sich das Volumen der Applikationsspritze von 3 auf 5 Milliliter.

Die Umstellung birgt ein signifikantes Überdosierungsrisiko. Besonders gefährdet sind Patienten und Pflegekräfte, die an die kleinere Spritze gewöhnt sind. Bei Antiepileptika können Dosierungsfehler schwerwiegende klinische Folgen haben. Medizinisches Personal muss Patienten und Betreuer explizit auf die geänderte Skalierung hinweisen.

Neue Regeln: Apotheken dürfen ohne Rezept abgeben

Seit dem 1. Juli 2026 ist das Apothekengesetz-Änderungsgesetz (ApoVWG) in Kraft. Es erlaubt Apothekern unter bestimmten Voraussetzungen die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne aktuelles Rezept.

Laut § 48a AMG können Apotheken Patienten im Rahmen einer Anschlussversorgung versorgen. Voraussetzung: Eine Dauermedikation über mindestens drei Quartale ist nachgewiesen und ein Aufschub der Behandlung ist nicht möglich. Die Regelung soll Versorgungslücken bei Chronikern schließen.

Die Abgabe ist auf die kleinste Packungsgröße beschränkt und reine Selbstzahlerleistung. Eine nachträgliche Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht zulässig.

Servicegebühr: Entscheidung steht noch aus

Die fachliche Befugnis besteht bereits – die wirtschaftliche Umsetzung ist aber noch ungeklärt. Eine Servicegebühr von bis zu 5 Euro kann voraussichtlich erst nach einer Entscheidung des Bundesrates rechtssicher erhoben werden. Die Entscheidung wird für den 10. Juli 2026 erwartet.

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Eine weitergehende Akutversorgung für Nicht-Chroniker gemäß § 48b AMG ist gesetzlich erst für Sommer 2027 vorgesehen.

Neue Option bei Harnwegsinfektionen

Seit dem 7. Juli 2026 steht mit Cystohipp (Methenaminhippurat) eine neue orale Option zur Prophylaxe rezidivierender Harnwegsinfektionen zur Verfügung. Die Einführung stützt sich unter anderem auf Daten der ALTAR-Studie aus dem Jahr 2022.

Lieferengpässe: Kreon 25.000 bleibt problematisch

Trotz neuer Therapieoptionen bleibt die Branche mit Lieferengpässen konfrontiert. Seit Februar 2026 bestehen erhebliche Lieferprobleme beim Pankreasenzym Kreon 25.000. Betroffene Patienten müssen teilweise auf Ersatzpräparate aus dem Ausland ausweichen – mit zusätzlichen bürokratischen Hürden.

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Branchenvertreter betonen, dass ein Großteil der Engpässe durch pharmazeutisches Management vor Ort gelöst werde. Die Belastung für die Patientenversorgung bleibe jedoch hoch.

Politischer Streit ums GKV-System

Die regulatorische Landschaft wird zusätzlich durch juristische Auseinandersetzungen geprägt. Der Grünen-Abgeordnete Dr. Janosch Dahmen reichte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Er richtet sich gegen das Verfahren zur Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.

Kritisiert werden eine zu kurze Beratungszeit und umfangreiche Änderungsanträge kurz vor der geplanten Abstimmung. Auch Vertreter der Linksfraktion haben rechtliche Schritte eingeleitet. Die Debatte umfasst zudem Pläne zur Verschärfung von Krankschreibungsregeln – darunter die mögliche Streichung der telefonischen Krankschreibung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung reagiert mit deutlicher Kritik.

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