KI-Kennzeichnung, EU-Gesetz

KI-Kennzeichnung: EU-Gesetz zwingt zu Deepfake-Markierungen ab sofort

Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 17:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Seit dem 2. August gelten in der EU Transparenzregeln für KI-generierte Medien. Unternehmen drohen bei Verstößen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro.

EU-KI-Gesetz: Neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ab August 2026
Digitale Schnittstelle mit leuchtenden Netzwerkknoten und Binärcode, die die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit dem 2. August müssen KI-generierte Inhalte in der EU eindeutig gekennzeichnet werden. Unternehmen, Behörden und Influencer sind betroffen.

Pflicht zur Kennzeichnung

Die neuen Transparenzregeln des EU-KI-Gesetzes verlangen, dass maschinell erzeugte Bilder, Videos, Texte und Audiodateien klar als solche erkennbar sind. Deepfakes und KI-generierte Medien müssen sichtbar markiert werden. Bei Podcasts und Voicebots ist ein Hinweis zu Beginn der Interaktion nötig. Auch Texte ohne menschliche redaktionelle Kontrolle, die von öffentlichem Interesse sind, brauchen ein KI-Etikett.

Privatnutzer bleiben ausgenommen. Gewerbliche Nutzer wie Influencer fallen jedoch unter die Verordnung. Die Kennzeichnung muss sichtbar und maschinenlesbar sein – etwa durch Wasserzeichen oder Metadaten. Anbieter wie OpenAI, Google und Meta sollen die technischen Voraussetzungen bereitstellen.

Übergangsfristen und Kritik

Für neue KI-Systeme gelten die Regeln ab sofort. Bestehende Systeme müssen bis zum 2. Dezember 2026 umgerüstet werden. Hochrisiko-KI-Systeme folgen bis 2027 und 2028.

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Die Wirtschaft kritisiert die Umsetzung: Technische Standards wurden teils erst kurz vor dem Stichtag veröffentlicht. Zudem gelten Wasserzeichen als nicht vollständig manipulationssicher – sie könnten entfernt oder durch offene KI-Modelle umgangen werden. Langfristig sollen Hardware-Signaturen die Authentizität echter Inhalte sichern.

Bußgelder und Ausnahmen

Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung in Deutschland und dient als Beschwerdestelle. Verstöße kosten bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei verbotenen KI-Praktiken drohen sogar 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Umsatzes.

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Ausgenommen sind künstlerische, satirische, fiktionale und kreative Werke. Auch Inhalte mit menschlicher redaktioneller Prüfung sowie Anwendungen der Strafverfolgung müssen nicht gekennzeichnet werden.

EU-Vizepräsidentin Henna Virkkunen nannte die neuen Regeln einen wesentlichen Schritt für mehr Nachvollziehbarkeit von KI-Einsätzen. Nutzer sollen stets wissen, ob sie mit einer Maschine interagieren oder KI-erzeugte Medien konsumieren.

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