KI-Marktüberwachung, Hamburgs

KI-Marktüberwachung: Hamburgs Datenschutzaufsicht wird ab Januar 2027 zuständig

Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 17:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Gesetzesbeschluss weist Hamburgs Datenschutzbehörde ab Januar 2027 die Kontrolle öffentlicher KI-Systeme und die Einrichtung von Reallaboren zu.
Moderne Hamburger Architektur bei Dämmerung, die die staatliche Verwaltung symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 14. Oktober 2026 eine Änderung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes beschlossen. Mit dieser gesetzlichen Neuregelung wird der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit künftig die Rolle der Marktüberwachungsbehörde für Systeme Künstlicher Intelligenz bei öffentlichen Stellen übernehmen. Über den Parlamentsbeschluss informierte die Behörde am 21. Oktober 2026.

Die neue Zuständigkeit der Hamburger Datenschutzaufsicht greift ab dem 1. Januar 2027. Die rechtliche Grundlage bilden Vorgaben der europäischen KI-Verordnung, konkret die Artikel 70 und 74 Absatz 8, in Verbindung mit Paragraf 19 Absatz 8 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes sowie Paragraf 2 Absatz 6 des KI-Marktüberwachungs- und -durchführungsgesetzes.

Zuständigkeiten im öffentlichen Sektor der Hansestadt

Der Aufgabenbereich der Aufsichtsbehörde erstreckt sich künftig auf KI-Systeme, die von Hamburger öffentlichen Stellen in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen oder verwendet werden. Dies betrifft unter anderem Anwendungen in der Strafverfolgung, im Bürger- und Bürgerinnenservice sowie im Bildungsbereich.

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Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem auf der biometrischen Identifizierung, einschließlich der Überwachung des Verbots einer biometrischen Echtzeitidentifizierung.

Neben den Kontrollaufgaben erhält die Behörde die Befugnis, KI-Reallabore einzurichten. Damit kann die Erprobung und Entwicklung innovativer Systeme unter realen Bedingungen regulatorisch begleitet werden. Praktische Erfahrungen im behördlichen Umfeld sammelte die Dienststelle bereits im Rahmen der Begleitung des KI-Assistenten LLMoin.

Thomas Fuchs, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, erklärte, dass die Benennung Rechtsklarheit schaffe und eine digital kompetente Aufsicht aus einer Hand gewährleiste.

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Klare Aufgabenteilung zwischen Bund, Land und EU

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft regelt Hamburg die Zuständigkeiten für den landeseigenen öffentlichen Sektor, während andere Bereiche institutionell getrennt bleiben. Für die Überwachung von KI-Systemen in der Privatwirtschaft sowie bei Bundesbehörden bleibt weiterhin die Bundesnetzagentur verantwortlich. Auf europäischer Ebene liegt die übergeordnete Koordination bei der Europäischen Kommission und dem dort angesiedelten AI Office.

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