Kinderschutz: Prien fordert Altersgrenze 13 für soziale Netzwerke
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 05:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bundesfamilienministerin Karin Prien hat einen zu naiven Umgang mit digitalen Medien beanstandet und sich dabei ausdrücklich gegen die digitale Überwachung von Kindern durch deren Eltern ausgesprochen. Kinder besäßen ein Recht darauf, nicht ständig gesehen zu werden.
Eine Überwachung müsse zudem altersabhängig differenziert werden: Während bei Kleinkindern andere Maßstäbe griffen, gehörten das Austesten von Grenzen und gelegentliche Regelübertretungen bei Grundschulkindern sowie Jugendlichen zur Entwicklung dazu. Eine überbehütete Kindheit könne Heranwachsenden schaden.
Smartphones würden seit knapp 20 Jahren genutzt, ohne dass die langfristigen Risikofolgen ausreichend abgeschätzt worden seien. Prien bezeichnete die dadurch entstandenen Schäden als dramatisch. Zwar sei Europa der einzige Raum mit konkreten Regulierungsansätzen, gleichzeitig fehle es in Deutschland als großem Wirtschafts- und Sozialgebiet bislang an entsprechenden Vorgaben.
Klare Altersgrenzen und Schutz für Kleinkinder
Besonders dringenden Handlungsbedarf sieht die Ministerin im frühesten Kindesalter. Als gesellschaftliche Norm empfahl sie, dass Kinder im Alter von null bis drei Jahren überhaupt keine Bildschirmmedien konsumieren sollten. Ein Bildschirmeinsatz in dieser frühen Entwicklungsphase sei in seinen Auswirkungen so schädlich wie das Rauchen oder der Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft.
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Für ältere Kinder forderte Prien ein konsequentes Durchgreifen bei Onlinediensten. Im ZDF-Morgenmagazin begrüßte sie die Vorhaben der Europäischen Union, eine strikte Altersgrenze von 13 Jahren festzuschreiben und die Plattformen zu jugendgerechten Grundeinstellungen nach dem Prinzip der standardmäßigen Sicherheit zu verpflichten.
Soziale Netzwerke wie TikTok, Instagram und Snapchat stünden dabei direkt in der Verantwortung. Bei Verstößen drohten den Anbietern im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste sowie des geplanten EU-Regelwerks zum Kinderschutz spürbare Sanktionen.
Technische Alterskontrollen und nationale Gesetzgebung
Um das Zugangsverbot für Kinder unter 13 Jahren durchzusetzen, setzt die Bundesfamilienministerin auf eine technische Überprüfung ohne den Einsatz künstlicher Intelligenz.
Die Altersverifikation solle über eine datensparsame Anwendung erfolgen, ohne dass persönliche Informationen der Nutzer im Internet preisgegeben werden müssten. Perspektivisch könne dies in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission über eine europäische Brieftaschen-App für digitale Identitäten umgesetzt werden.
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Das Vorgehen soll Teil einer umfassenden Gesamtstrategie sein, die technische Alterskontrollen mit der Förderung von Medienkompetenz und gezielter Elternaufklärung verbindet. Flankierend zu den europäischen Vorhaben kündigte Prien für Oktober 2026 die Vorstellung von Eckpunkten für eine deutsche Übergangsgesetzgebung an.
Dieser Entwurf solle das Jugendschutzrecht verschärfen, bestehende Strafbarkeitslücken schließen und Vorgaben schaffen, die auch kleinere Plattformen verbindlich in die Pflicht nehmen.
