Kontenabgleich, Staaten

Kontenabgleich: 118 Staaten melden deutsche Finanzdaten ans BZSt

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 22:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der internationale Austausch erfasst KontostĂ€nde und KapitalertrĂ€ge; kĂŒnftig sollen auch Kryptowerte gemeldet werden.

Steuerdatenaustausch 2026: 118 Staaten melden Konten deutscher Steuerpflichtiger
Moderne Glasfassade eines VerwaltungsgebĂ€udes bei DĂ€mmerung als Symbol fĂŒr staatliche Datenverwaltung. Illustration mit AI erstellt.

Am 30. September 2026 ĂŒbermitteln insgesamt 118 Staaten Finanzinformationen ĂŒber Konten deutscher Steuerpflichtiger an das Bundeszentralamt fĂŒr Steuern (BZSt). Das Amt leitet diese DatensĂ€tze im Anschluss an die zustĂ€ndigen FinanzĂ€mter weiter, um eine korrekte Besteuerung sicherzustellen. Zu den teilnehmenden Nationen gehört in diesem Jahr erstmals auch der Senegal.

Umfang der gemeldeten Finanzdaten

Der automatisierte Datenaustausch fĂŒr das Jahr 2025 umfasst eine detaillierte Aufstellung finanzieller Werte. Gemeldet werden neben den Stammdaten und der Steueridentifikationsnummer auch die Kontonummer sowie die Bezeichnung des meldenden Finanzinstituts.

In den Berichten sind zudem der Kontostand zum Jahresende sowie ErtrĂ€ge aus Zinsen, Dividenden und VerĂ€ußerungserlöse von Wertpapieren enthalten. Einzelne Überweisungen werden im Rahmen dieses Verfahrens hingegen nicht ĂŒbermittelt.

Die Meldepflicht erstreckt sich dabei nicht nur auf klassische BankhÀuser. Auch Depotverwahrstellen, Versicherungen sowie Strukturen wie Stiftungen und Trusts sind dazu verpflichtet, entsprechende Informationen an die Behörden zu melden.

Internationale Beteiligung und regionale Besonderheiten

Das BZSt verzeichnet im Rahmen des Verfahrens ein Ungleichgewicht bei der ReziprozitĂ€t: Aus 25 Staaten erhĂ€lt die Bundesrepublik zwar Daten, sendet jedoch keine Informationen an diese LĂ€nder zurĂŒck. Innerhalb der weltweiten Melde-Architektur gibt es zudem lĂ€nderspezifische ZeitplĂ€ne.

WĂ€hrend Kenia und Thailand den regulĂ€ren Datenaustausch bereits ab dem Meldejahr 2024 fĂŒr das Steuerjahr 2023 praktizieren, wird fĂŒr Moldau der operative Start im Jahr 2026 erwartet. Ruanda wird schrittweise in das System integriert. Im Falle von Marokko steht die notwendige Ratifikation noch aus, weshalb das Land derzeit noch nicht auf der aktiven Liste der Austauschpartner gefĂŒhrt wird.

Indien hat unterdessen seine rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Mit dem Income-tax Act 2025 und den Income-tax Rules 2026 wurde die Architektur fĂŒr den Datenaustausch nach dem Common Reporting Standard (CRS) und dem US-amerikanischen FATCA-Modell fest im nationalen Recht verankert.

Eine Entwicklung der indischen Steuerbehörde CBDT vom Juli 2026 ermöglichte zudem die Integration von Auslandsvermögensinformationen in das Informationssystem fĂŒr Steuerpflichtige.

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Erweiterung auf Kryptowerte und digitale Vermögen

Die Reichweite des internationalen Informationsaustauschs wird kĂŒnftig deutlich ausgeweitet. Kryptobörsen sollen Daten fĂŒr das Jahr 2026 erstmals bis zum 31. Juli 2027 an das BZSt ĂŒbermitteln. Diese Meldungen sollen KĂ€ufe, VerkĂ€ufe und TauschvorgĂ€nge sowie ZusatzertrĂ€ge, Ein- und Auszahlungen und die GuthabenstĂ€nde zum Stichtag 31. Dezember 2026 abbilden.

Ein entsprechender Austausch innerhalb der EuropÀischen Union ist bis Ende September 2027 geplant. Der sogenannte Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) soll den Austausch digitaler Vermögenswerte ab 2027 weiter forcieren.

Rechtliche Einordnung und US-Sonderrolle

Finanzexperten weisen darauf hin, dass ZinsertrĂ€ge aus dem Ausland zwingend in der Anlage KAP der SteuererklĂ€rung anzugeben sind. Sollten EinkĂŒnfte in der Vergangenheit absichtlich verschwiegen worden sein, kann eine vollstĂ€ndige Selbstanzeige unter bestimmten Voraussetzungen strafbefreiend wirken. HierfĂŒr mĂŒssen in der Regel die EinkĂŒnfte der vergangenen zehn Jahre nacherklĂ€rt werden.

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Eine Sonderstellung nehmen weiterhin die USA ein. Das Land ist kein CRS-Unterzeichner und erwidert Daten aus dem FATCA-Abkommen laut Berichten nicht, da nationale Gesetze dies verhinderten.

Aufgrund anonymer Gesellschaftsstrukturen und strenger Geheimhaltungsvorschriften gelten US-Bundesstaaten wie Delaware und Nevada daher nach wie vor als potenzielle Ausweichziele fĂŒr Vermögenswerte. Schon bei der EinfĂŒhrung des CRS um das Jahr 2017 hatten sich nahezu 100 LĂ€nder dem Standard angeschlossen, wĂ€hrend die USA außerhalb dieses Rahmens verblieben.

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