Krankengeld-Wegfall ab 2027: Was Altersrentner wissen müssen
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 11:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab dem Jahr 2027 treten tiefgreifende Änderungen im Zusammenspiel von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Rentenversicherung in Kraft. Eine zentrale Neuerung betrifft den Wegfall des Krankengeldanspruchs für Bezieher einer Alters-Teilrente, sofern diese eine bestimmte Grenze überschreitet. Diese Maßnahme ist Teil umfassender gesetzlicher Anpassungen zur Stabilisierung der Sozialversicherungssysteme.
Neuregelung zum Krankengeld und Antragsfristen
Gemäß dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und der damit verbundenen Änderung in § 50 SGB V entfällt ab dem 1. Januar 2027 der Anspruch auf Krankengeld, wenn Versicherte eine Alters-Teilrente beziehen, die mehr als zwei Drittel (66,66 %) der Vollrente beträgt. Damit wird das bisher gängige Modell einer 99,99-prozentigen Teilrente in Verbindung mit dem Bezug von Krankengeld faktisch entwertet.
Während die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall bestehen bleibt, entfällt die anschließende Zahlung des Krankengeldes. Dieses liegt üblicherweise bei 70 % des Bruttoentgelts und wird für bis zu 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gewährt.
Für betroffene Versicherte ergibt sich daraus ein unmittelbarer Handlungsbedarf. Um die Umstellung auf eine Vollrente oder notwendige Anpassungen fristgerecht zu realisieren, muss laut Berichten bis zum 31. Dezember 2026 ein entsprechender Antrag schriftlich oder online bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen und Bundeshaushalt 2027
Die Reformen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sollen im Jahr 2027 eine Finanzwirkung von rund 16 Milliarden Euro entfalten. Bis zum Jahr 2030 wird durch diese Maßnahmen ein Defizitabbau von bis zu 38 Milliarden Euro angestrebt.
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Eine Kommission rechnet zudem mit spezifischen Einsparungen durch den Wegfall des Krankengeldanspruchs bei Teilrenten in Höhe von rund 36 Millionen Euro im Jahr 2027, die bis 2030 auf knapp 42 Millionen Euro ansteigen könnten. In entsprechenden Berichten wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich bei einigen dieser Prognosen noch um Empfehlungen handelt.
Im Bundeshaushalt 2027, der Gesamtausgaben von 555,4 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro vorsieht, ist zudem eine Kürzung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung um 1 Milliarde Euro geplant.
Die Deutsche Rentenversicherung warnt in diesem Zusammenhang vor einer zunehmenden Belastung der Beitragszahler. Nach Einschätzung der Rentenversicherung entspricht diese Kürzung etwa 0,05 Beitragssatzpunkten. Regierungsangaben zufolge soll der Beitragssatz im Jahr 2027 jedoch stabil bei 18,6 % bleiben.
Rechnerisch führt die Zuschusskürzung bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro zu einer monatlichen Mehrbelastung von insgesamt etwa 2 Euro, wovon rund 1 Euro auf den Arbeitnehmeranteil entfällt. Vertreter des Sozialverbands VdK kritisieren die Bundeszuschüsse bereits jetzt als zu niedrig und beziffern die Lücke auf bis zu 40 Milliarden Euro.
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Langfristige Sicherung und neue Vorsorgeinstrumente
Die Herausforderungen bei der Rentenfinanzierung verdeutlichen Daten der Deutschen Rentenversicherung für das Jahr 2023. Demnach standen nicht beitragsgedeckten Leistungen in Höhe von rund 124 Milliarden Euro Bundeszuschüsse von lediglich etwa 84 Milliarden Euro gegenüber, was eine Lücke von rund 40 Milliarden Euro ergibt. Als größte Posten gelten hierbei die Höherwertung von Entgelten in den neuen Bundesländern sowie Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992.
Um das Rentenniveau, dessen Haltelinie von 48 % bis einschließlich 2031 gilt, langfristig zu stützen, legte die Alterssicherungskommission im Juni 2026 Empfehlungen vor.
Vorgesehen ist unter anderem ab 2028 ein verpflichtender Kapitalrentenbeitrag (KRB) von zunächst 0,5 % des Entgelts, der jährlich steigen und 2031 einen Wert von 2,0 % erreichen soll.
Parallel dazu wird ab Anfang 2027 das Altersvorsorgedepot (AV-Depot) als Nachfolger der Riester-Rente für neue Verträge eingeführt. Dieses Modell sieht staatliche Grundzulagen von 50 % der Beiträge bis 360 Euro sowie 25 % für Beiträge zwischen 360 und 1.800 Euro vor, bei einer maximalen Förderung von 540 Euro pro Jahr.
Finanzexperten und Aktuare betonen zudem, dass eine angestrebte Nettoersatzquote von 70 % für die Alterssicherung ohne eine stärkere Verbreitung betrieblicher Rentenmodelle kaum erreichbar sei. Hierzu werden Maßnahmen wie ein automatisches Anmeldeverfahren mit Abwahlmöglichkeit ("Auto-Enrolment") für Arbeitnehmer diskutiert.
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