Krankenkassen-Reform, Zuzahlungen

Krankenkassen-Reform: Zuzahlungen für Medikamente steigen um 50%

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 12:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das geplante GKV-Sparpaket sieht höhere Zuzahlungen und neue Beiträge für Ehepartner vor. Die Opposition kritisiert das überhastete Verfahren.

GKV-Spargesetz: Höhere Zuzahlungen und neue Beiträge geplant
Nahaufnahme einer Hand, die einen Stapel medizinischer Rechnungen oder Rezepte hält, im Hintergrund ein verschwommener Krankenhausflur. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Ausgaben für Krankengeld sind auf 21,6 Milliarden Euro gestiegen – und das geplante Spargesetz sorgt für heftigen Streit.

Lange Ausfallzeiten treiben die Kosten

Über ein Viertel aller Fehltage entfiel 2025 auf den Bezug von Krankengeld. Besonders problematisch: Die Zahl der Krankengeldtage stieg innerhalb von zehn Jahren um 24,4 Prozent.

Hauptverantwortlich sind psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Leiden. Zwar machen psychische Diagnosen nur 5,4 Prozent aller Krankschreibungen aus – doch die Betroffenen fallen im Schnitt mehr als fünf Wochen aus. Der allgemeine Krankenstand blieb mit 6,1 Prozent stabil.

18,8 Milliarden Euro Sparziel – die Details

Das Gesetzespaket soll die Finanzlücke schließen. Über 60 Änderungen wurden am ursprünglichen Entwurf vorgenommen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Bundeszuschuss: Für 2027 ist eine Kürzung auf 14,15 Milliarden Euro geplant – 350 Millionen weniger als 2025.
  • Bürgergeld-Bezieher: Ab 2027 steigen die Beiträge um eine Milliarde Euro, bis 2031 auf jährlich 2,75 Milliarden Euro.
  • Pharma-Abschlag: Der Herstellerabschlag wird bei 15,5 Prozent festgeschrieben. Der Branche entgehen dadurch langfristig etwa eine Milliarde Euro pro Jahr weniger als bei einer dynamischen Regelung.
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Versicherte müssen tiefer in die Tasche greifen

Die Reform trifft die Beitragszahler direkt:

Medikamente: Die Zuzahlungen steigen um 50 Prozent – auf 7,50 bis 15,00 Euro. Eine automatische jährliche Anpassung wurde gestrichen.

Ehepartner: Ab 2028 sollen nicht mitversicherte Partner einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Ausnahme: Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren. Ursprünglich lag die Grenze bei sieben Jahren.

Krankschreibung: Die Bundesregierung plant, den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen. Fachleute warnen vor einer Überlastung chronisch kranker Menschen und weiterer Überfüllung der Arztpraxen.

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Opposition und Koalitionspartner rebellieren

Das Gesetzgebungsverfahren steht massiv in der Kritik. Der Vorwurf: Die umfangreichen Änderungsanträge wurden erst kurz vor der Verabschiedung vorgelegt – das Verfahren sei überhastet.

Vertreter der Grünen erwägen einen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch der GKV-Spitzenverband hält an bestehenden rechtlichen Auseinandersetzungen fest. Und trotz aller Sparmaßnahmen: Eine weitere Erhöhung der Zusatzbeiträge für Versicherte ist nicht ausgeschlossen.

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