Krankentransport, Strengere

Krankentransport ab Mai: Strengere Gehunfähigkeit, weniger Anspruch

01.06.2026 - 13:09:21 | boerse-global.de

Gerichte stärken Rechte bei Krankmeldungen, während neue Bürgergeld- und Rentenregeln für 2026 verschärfte Anforderungen bringen.

Krankentransport ab Mai: Strengere Gehunfähigkeit, weniger Anspruch - Bild: über boerse-global.de
Krankentransport ab Mai: Strengere Gehunfähigkeit, weniger Anspruch - Bild: über boerse-global.de

Die Verteilung von Krankengeld und die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit stehen zunehmend im Fokus von Gerichten und Gesetzgebern. Aktuelle Urteile und geplante Reformen verändern die Rechte und Pflichten von Versicherten grundlegend – mit weitreichenden Folgen für Millionen Deutsche.

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LĂĽcken im Attest: Wann die Krankenkasse zahlen muss

Ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-WĂĽrttemberg sorgt fĂĽr Klarheit bei umstrittenen Krankmeldungen. Die Richter entschieden, dass Krankenkassen Zahlungen nicht allein wegen kleinerer DokumentationslĂĽcken verweigern dĂĽrfen.

Konkret ging es um einen 59-jährigen Kläger, dessen Versicherung die Zahlung verweigerte – wegen einer eintägigen Lücke zwischen zwei ärztlichen Bescheinigungen am 10. und 11. Dezember 2010. Das Gericht gab dem Mann recht: Da er an aufeinanderfolgenden Tagen wegen derselben Erkrankung in Behandlung war, liege eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit vor. Das tägliche Krankengeld von 76,71 Euro wurde zugesprochen. Die Botschaft: Medizinische Zusammenhänge können strikte Kalenderlücken überbrücken.

Parallel dazu stellte das Sozialgericht Hildesheim klar: Jobcenter dürfen nicht pauschal Bettlägerigkeitsbescheinigungen für versäumte Termine verlangen. Eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht in der Regel aus. Nur bei begründeten Zweifeln im Einzelfall sind zusätzliche Nachweise zulässig.

Chronische Schmerzen: Hohe HĂĽrden fĂĽr die Erwerbsminderungsrente

Besonders streng sind die Anforderungen bei chronischen Erkrankungen. Das LSG Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen L 8 R 219/24) wies die Klage auf eine Erwerbsminderungsrente ab – trotz mehrerer Diagnosen an Wirbelsäule, Asthma und Bluthochdruck.

Die Richter sahen den Kläger weiterhin in der Lage, leichte Arbeiten mindestens sechs Stunden täglich zu verrichten. Entscheidend: Das chronische Schmerzsyndrom sei nicht ausreichend belegt gewesen. Der Patient hatte keine regelmäßige spezialisierte Schmerztherapie nachgewiesen. Die Lehre: Medizinische Diagnosen allein reichen nicht – ohne umfassende Therapiedokumentation und Nachweis funktioneller Einschränkungen bleibt die Rente verwehrt.

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Neue Regeln 2026: Was sich für Bürgergeld und Rente ändert

Die Sozialgesetzgebung befindet sich im Umbruch. Seit Januar 2024 erlaubt § 43 Absatz 7 SGB VI Empfängern einer Erwerbsminderungsrente, bis zu sechs Monate lang einen Arbeitsversuch zu unternehmen, ohne den Rentenanspruch sofort zu verlieren. Für 2026 liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei 20.763,75 Euro brutto. Experten raten dringend, solche Versuche bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu melden.

Weitere wichtige Änderungen:

  • Krankentransporte: Seit dem 1. Mai 2026 gilt beim Krankentransport eine strengere Definition der Gehunfähigkeit. Anspruch haben nur noch Patienten, die sich auch mit Hilfsmitteln nicht auĂźerhalb der Wohnung bewegen können. Ausnahmen gelten fĂĽr Dialyse-, Chemotherapie- und Hospizpatienten.
  • BĂĽrgergeld-Verschärfung: Ab Juli 2026 drohen strengere Erreichbarkeitsregeln. Wer Termine versäumt, kann als nicht erreichbar eingestuft werden – mit der Folge des vollständigen Leistungsverlusts, inklusive Wohnkosten und Krankenversicherungsbeiträgen.
  • Sanktionen: Politisch diskutiert wird eine 30-prozentige KĂĽrzung der Leistungen bei Ablehnung eines ersten Jobangebots. Zudem soll eine BĂĽrgerarbeit fĂĽr Langzeitarbeitslose ĂĽber 18 Monate verpflichtend werden.

Kinderkrankengeld: Frauen tragen die Hauptlast

Die Daten aus dem Jahr 2025 zeigen ein bekanntes Ungleichgewicht: Laut AOK-Statistik beanspruchten Frauen 73 Prozent der Kinderkrankengeld-Tage, Männer nur 27 Prozent. Die regionalen Unterschiede sind erheblich: In Bayern lag der Männeranteil bei nur 23 Prozent, in Sachsen immerhin bei 31 Prozent.

Aktuell haben Eltern Anspruch auf 15 Tage pro Kind und Jahr, das Krankengeld beträgt 90 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 135,63 Euro pro Tag. Diese Zahlen gewinnen vor dem Hintergrund der Debatte um hohe Krankenstände an Brisanz: 2025 fehlten Arbeitnehmer im Schnitt 14,5 Tage. Während Politiker die hohen Krankmeldungen kritisieren, verteidigen Ärzteverbände die aktuellen Praktiken – inklusive der telefonischen Krankschreibung als notwendige Entlastung für Hausärzte.

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