Krypto-Steuer, BMF-Entwurf

Krypto-Steuer ab 2027: BMF-Entwurf sieht 25 Prozent unabhängig von Haltedauer vor

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 10:28 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Finanzministerium plant 25 Prozent Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne; für Altbestände ist eine Übergangsregel vorgesehen.

Krypto-Steuer ab 2027: Entwurf beendet geplante Haltefrist-Befreiung
Moderne, minimalistische Architektur eines Regierungsgebäudes in Berlin bei bewölktem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Mit einem am 30. September 2026 veröffentlichten Referentenentwurf hat das Bundesfinanzministerium weitreichende Änderungen für Anleger digitaler Vermögenswerte vorgelegt. Kern des Gesetzesvorhabens ist die Beendigung der bisherigen einjährigen Steuerfreiheit für Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen.

Ab dem 1. Januar 2027 sollen entsprechende Veräußerungsgewinne unabhängig von der Haltedauer pauschal mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent belegt werden, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Bestandsschutz und verschärfte Dokumentationspflichten

Für bereits engagierte Investoren sieht das Gesetzespapier des Bundesfinanzministeriums eine Übergangsregelung vor. Für Kryptowerte, die bis zum 31. Dezember 2026 angeschafft wurden, gilt ein Bestandsschutz, sofern die bisher geltende einjährige Spekulationsfrist eingehalten wird.

Gleichzeitig verschärft der Entwurf vom 30. September 2026 die Nachweisanforderungen für Krypto-Halter deutlich. Geplant ist die Einführung umfassender Dokumentationspflichten, die unter anderem den Anschaffungszeitpunkt, die Anschaffungskosten, Wallet-Transfers sowie vollständige Transaktionsketten umfassen.

Anzeige

Wer sich mit der Besteuerung von Vermögenswerten befasst, sollte auch die klassischen Pflichten gegenüber dem Finanzamt im Blick behalten. Dieser kostenlose Experten-Report zeigt, wie Sie Ihre Einnahmen-Überschussrechnung richtig ausfüllen und dabei legal Steuern sparen. So füllen Sie die Anlage EÜR korrekt aus

Liegen diese Nachweise im Steuerfall nicht vor, erhält das Finanzamt die Befugnis, pauschal 50 Prozent der Einnahmen als Bemessungsgrundlage anzusetzen.

Das Ministerium beziffert das fiskalische Potenzial der Reform auf prognostizierte jährliche Mehreinnahmen von 70 Millionen Euro im Jahr 2027. Ab dem Jahr 2029 rechnet das Ministerium mit jährlichen Einnahmen in Höhe von 350 Millionen Euro.

Parlamentarische Debatte und Bürgerprotest

Die Pläne zur Besteuerung privater Veräußerungsgewinne sorgen auch im parlamentarischen Raum für Diskussionen. Am 8. Oktober 2026 lehnte der Deutsche Bundestag einen Antrag ab, der auf eine sofortige Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowährungen abzielte. Das Votum fiel mit 445 zu 132 Stimmen gegen den Vorstoß aus.

Anzeige

Unabhängig von neuen Gesetzesentwürfen zu Digitalwerten bleibt die korrekte Deklaration bestehender Einkünfte entscheidend für den steuerlichen Erfolg. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Ratgeber, wie Sie das Risiko einer Steuerprüfung minimieren und Ihre Abschlüsse sicher einreichen. Kostenlosen Ratgeber für die Steuererklärung sichern

Der Unmut über die Neuregelung spiegelt sich zudem in der Zivilgesellschaft wider. Der Petitionsausschuss des Bundestags führte am 12. Oktober 2026 eine Anhörung zu einer Petition durch, die sich gegen die Reform richtet und 44.439 Mitzeichnungen verzeichnete.

Diskussion über physisches Gold

Im Rahmen der parlamentarischen Anhörung am 12. Oktober 2026 kam auch die Besteuerung anderer Sachwerte zur Sprache. Jan-Peter Wißborn bestätigte als Vertreter des Bundesfinanzministeriums, dass Vorschläge zur Ausweitung der Besteuerung von Spekulationsgewinnen auf physisches Gold in laufenden Beratungen geprüft werden.

Gleichzeitig stellte der Vertreter des Ministeriums klar, dass aktuell weder konkrete Pläne noch ein Gesetzentwurf für eine Abschaffung der steuerfreien Haltefrist bei physischem Gold vorliegen.

Wie aus Berichten von Mitte Oktober hervorgeht, steht als nächster formaler Schritt im Gesetzgebungsverfahren die Befassung des Bundeskabinetts mit dem Referentenentwurf zur Krypto-Besteuerung an.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 70327141 |