Krypto-Steuer ab 2027: Haltefrist fällt weg, 25% Abgeltung
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 23:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Doch viele Erben stehen vor einem Problem: Sie kommen nicht an die digitalen Vermögenswerte ihrer Angehörigen.
Der digitale Nachlass umfasst Krypto-Wallets, Online-Broker, soziale Medien und Cloud-Speicher. Der Bundesgerichtshof entschied 2018, dass Nutzungsverträge grundsätzlich auf Erben übergehen. In der Praxis bleibt der Zugriff aber oft schwierig.
Die große Regelungslücke
Nur 40 Prozent der Internetnutzer haben ihren digitalen Nachlass geregelt. Gerade einmal 16 Prozent vollständig, zeigt eine Bitkom-Umfrage.
Plattformbetreiber wie Apple, Google und Facebook reagieren langsam. Apple erlaubt seit iOS 15.2 die Einrichtung von Nachlasskontakten. Sie erhalten nach Vorlage eines Zugriffsschlüssels und der Sterbeurkunde Zugang zu iCloud-Daten. Ohne solche Vorkehrungen bleiben verschlüsselte Geräte oft dauerhaft unzugänglich.
Steuerliche Fallstricke lauern
Bei der klassischen Nachlassplanung bleiben Freibeträge häufig ungenutzt. Kinder können 400.000 Euro steuerfrei erben – alle zehn Jahre neu. Das beliebte Berliner Testament, bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, führt oft dazu, dass diese Freibeträge im ersten Erbfall ungenutzt bleiben. Im zweiten Erbfall droht dann eine höhere Steuerlast.
Besonders hart trifft es unverheiratete Paare. Für sie besteht kein gesetzliches Erbrecht, der Steuerfreibetrag liegt bei nur 20.000 Euro. Ein Erbvertrag gilt hier als zentrales Instrument, denn ein gemeinschaftliches Testament ist nur Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten.
Politische Weichenstellungen
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Die steuerliche Behandlung großer Vermögen steht auf der politischen Agenda. In der zweiten Jahreshälfte sind Koalitionsverhandlungen zu erwarten. Die SPD fordert die Schließung von Steuerschlupflöchern und eine stärkere Besteuerung großer Vermögen bei gleichzeitiger Entlastung kleinerer Erbschaften.
Diskutiert werden Unternehmensfreibeträge von 5 Millionen Euro und Lebensfreibeträge von einer Million Euro. Auch die Wiedereinführung einer Vermögensteuer für Vermögen ab 100 Millionen Euro steht im Raum.
Krypto-Steuer: Schluss mit der Haltefrist
Ein Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 bringt eine grundlegende Änderung für Kryptowährungen. Ab 2027 sollen Kryptogewinne wie Aktien mit einer pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt werden.
Bisher konnten Anleger Kryptowährungen nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei verkaufen. Diese Änderung wird die Einordnung von Krypto-Assets in die Nachlass- und Vermögensstrategie maßgeblich beeinflussen.
Fristen sind knallhart
Im Erbfall müssen Hinterbliebene strikte Fristen beachten. Die Frist für eine Erbausschlagung beträgt nur sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Sie ist starr und kann nicht verlängert werden. Bei überschuldeten Nachlässen ist eine schnelle Reaktion daher überlebenswichtig.
Die 6-Wochen-Frist für die Erbausschlagung gilt auch für Krypto-Nachlässe – und ohne Vorsorge bleiben Wallets oft dauerhaft unzugänglich. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Ihren digitalen Nachlass rechtssicher regeln und Ihre Erben vor steuerlichen Fallstricken schützen. Digitalen Nachlass jetzt regeln
Eine Annahme der Erbschaft erfolgt bereits durch die Beantragung eines Erbscheins oder die aktive Nutzung von Gegenständen aus dem Nachlass.
Zur Vermeidung von Komplikationen empfehlen Experten die Erstellung eines Notfallordners und einer Vorsorgevollmacht. Die Dokumente sollten eine Liste aller Konten und Abonnements enthalten sowie klare Anweisungen für den Umgang mit digitalen Identitäten. Eine frühzeitige und detaillierte Dokumentation minimiert die Recherchearbeit für Angehörige erheblich.
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