Landgericht, Frankfurt

Landgericht Frankfurt: Meta haftet für betrügerische Werbeanzeigen

Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 04:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Landgericht Frankfurt verpflichtet Meta zu Unterlassung, Schadenersatz und Auskunft wegen betrügerischer Werbung auf seinen Plattformen.

Meta haftet für betrügerische Anzeigen auf Facebook und Instagram
Ein minimalistisch gestalteter Gerichtssaal mit polierten Holzbänken und hellem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 16. September 2026 in einem richtungsweisenden Urteil (Az. 2-06 O 234/25) entschieden, dass der Technologiekonzern Meta für betrügerische Werbeanzeigen haftet, die von Dritten auf den Plattformen Instagram und Facebook geschaltet werden.

Das Gericht verpflichtete das Unternehmen dazu, die Veröffentlichung solcher Anzeigen künftig zu unterlassen, Schadenersatz zu leisten sowie detaillierte Auskunft über die betroffenen Werbeformate und die damit erzielten Einnahmen zu erteilen.

Finanzportal und Gründer wehren sich gegen Identitätsdiebstahl

Geklagt hatten der Betreiber des deutschen Finanzportals Finanzfluss sowie dessen Gründer Thomas Kehl. Das Portal verfügt über eine erhebliche Reichweite in den sozialen Medien mit über 600.000 Followern auf Instagram und rund 29.000 Followern auf Facebook.

Gegenstand des Verfahrens waren betrügerische Anlageempfehlungen, bei denen Unbekannte den Namen, das Bild sowie die Marke von Thomas Kehl ohne Erlaubnis nutzten, um Nutzer zu dubiosen Investitionen zu verleiten.

Die Kläger dokumentierten dabei eine hohe Frequenz an Rechtsverstößen. Den vorliegenden Informationen zufolge meldeten sie allein im August 2024 insgesamt 256 Verstöße an den Plattformbetreiber. In einem weiteren Sommermonat desselben Jahres seien über 250 Fälle gezählt worden.

Trotz dieser Meldungen habe die Löschung der beanstandeten Werbeanzeigen durch Meta erhebliche Zeit in Anspruch genommen. In der Spitze habe es bis zu 62 Tage gedauert, bis eine Anzeige entfernt wurde; in anderen dokumentierten Einzelfällen betrugen die Zeitspannen 14 beziehungsweise 20 Tage.

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Algorithmische Steuerung hebt Haftungsausschluss auf

Das Gericht begründete die Haftung von Meta maßgeblich mit der aktiven Rolle des Unternehmens bei der Verbreitung von Werbeinhalten. Nach Auffassung der Kammer könne sich Meta in diesem Fall nicht auf den Haftungsausschluss für Hosting-Dienste gemäß Artikel 6 des Digital Services Act (DSA) berufen.

Da Meta den Werbe-Algorithmus aktiv steuere, die Verbreitung kontrolliere und Werbeplätze im eigenen wirtschaftlichen Interesse versteigere, liege eine über die reine Speicherung hinausgehende Tätigkeit vor.

Das Landgericht verwies in seiner Urteilsbegründung zudem auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen C-188/24 und C-190/24. Die Steuerung der Feeds durch Algorithmen führe dazu, dass die Plattform für die dort präsentierten Werbeinhalte rechtlich einstehen müsse.

Während die Kläger mit ihrem Begehren bezüglich der Haftung für die Anzeigen erfolgreich waren, scheiterten sie hingegen mit zusätzlichen Urheberrechtsvorwürfen gegen den Konzern.

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Offenlegungspflichten und drohende Ordnungsgelder

Das Urteil sieht für Meta empfindliche Konsequenzen vor. Für jede künftige Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungspflicht kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro festgesetzt werden. Zudem muss der Konzern die Abrufzahlen der betrügerischen Anzeigen sowie die daraus generierten Einnahmen offenlegen, um die Grundlage für die Schadenersatzberechnungen der Kläger zu schaffen.

Meta selbst gab im Rahmen des Verfahrens an, bereits erhebliche Anstrengungen zur Betrugsbekämpfung zu unternehmen. Das Unternehmen gab an, insgesamt 159 Millionen betrügerische Anzeigen entfernt zu haben. Davon seien nach Angaben des Konzerns 92 Prozent bereits vor einer entsprechenden Meldung durch Nutzer identifiziert und gelöscht worden.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist noch nicht rechtskräftig. Dem Unternehmen steht der Weg der Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt offen. Das Verfahren wird in der Branche aufmerksam verfolgt, da es grundlegende Fragen zur Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern für KI-gesteuerte Werbenetzwerke adressiert.

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