Lehrkräfte-Überlastung, GEW-App

Lehrkräfte-Überlastung: GEW-App erfasst 2,5 Stunden Mehrarbeit pro Woche

Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 20:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de

GEW Berlin startet App zur Arbeitszeiterfassung, Bremen testet Pilotprojekt. Daten zeigen hohe unbezahlte Mehrarbeit von Lehrkräften.

Lehrkräfte-Arbeitszeit: Neue Apps und Pilotprojekte in Berlin und Bremen
Eine Lehrkraft sitzt an einem Schreibtisch im Klassenzimmer und erfasst konzentriert Arbeitszeiten per Smartphone. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Debatte um die Arbeitsbelastung von Lehrkräften hat durch neue technische Ansätze zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit eine neue Dynamik erhalten. Im Zentrum steht dabei die Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung und der praktischen Umsetzung im Schulalltag.

Während europarechtliche Vorgaben und nationale Gerichtsurteile eine lückenlose Dokumentation fordern, zeigen aktuelle Entwicklungen in Berlin und Bremen unterschiedliche Ansätze im Umgang mit dieser Verpflichtung.

Die Sichtbarmachung außerunterrichtlicher Tätigkeiten durch digitale Tools

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Berlin hat im August 2026 die App „LehrZeit!“ eingeführt. Das Ziel dieser Anwendung ist es, die Arbeitszeit von Lehrkräften systematisch zu erfassen, um insbesondere Tätigkeiten sichtbar zu machen, die außerhalb des regulären Unterrichts stattfinden. Dazu gehören unter anderem die Vor- und Nachbereitung von Unterrichtsstunden, Korrekturarbeiten sowie administrative Aufgaben.

Die GEW Berlin, die rund 20.000 Mitglieder vertritt, reagiert mit diesem digitalen Angebot auf die Weigerung des Berliner Senats, eine flächendeckende gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte umzusetzen.

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Der GEW-Vorsitzende Akgün betonte in diesem Zusammenhang, dass die Gewerkschaft beabsichtige, entsprechende Ansprüche auf Basis der erfassten Daten gerichtlich durchzusetzen. Die App soll den Lehrkräften eine belastbare Grundlage bieten, um ihre tatsächliche zeitliche Beanspruchung gegenüber dem Dienstherrn zu dokumentieren.

Empirische Belege für Mehrarbeit und rechtliche Diskrepanzen

Hintergrund dieser gewerkschaftlichen Initiative sind belastbare Daten zur Arbeitsbelastung im Berliner Schuldienst. Eine Studie der Universität Göttingen für das Schuljahr 2023/2024 verdeutlicht das Ausmaß der unbezahlten Mehrarbeit. Laut den Ergebnissen der Untersuchung leisten zwei Drittel der Berliner Lehrkräfte Überstunden, die nicht vergütet werden. Im Durchschnitt beläuft sich diese Mehrarbeit auf 2,5 Stunden pro Woche pro Vollzeitkraft.

Trotz dieser Befunde und der grundsätzlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, wie sie durch die EU vorgegeben ist, hält der Berliner Senat an einer Ausnahme für den Schulbereich fest. Diese politische Entscheidung steht im Kontrast zu den Forderungen der Arbeitnehmervertreter, die auf eine rechtssichere und transparente Dokumentation drängen, um der chronischen Überlastung des Personals entgegenzuwirken.

Pilotprojekte und rechtliche Rahmenbedingungen im Ländervergleich

Im Gegensatz zum Berliner Kurs wurde in Bremen Mitte August 2026 ein Pilotprojekt gestartet, das einen anderen Weg einschlägt. An insgesamt neun Schulen wird dort die digitale Arbeitszeiterfassung mit der App „Untis Arbeitszeit“ erprobt.

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Dieses Vorhaben gilt als die erste umfassende Erfassung dieser Art im deutschen Bildungswesen. Als maßgebliche Rechtsgrundlage für dieses Projekt dient das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2022, welches die allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland bestätigte.

Das Bremer Projekt ist darauf ausgelegt, detaillierte Erkenntnisse über die zeitliche Belastung in verschiedenen Schulformen zu gewinnen. Erste Ergebnisse dieser Pilotphase werden für das Jahr 2027 erwartet.

Während Bremen somit auf eine wissenschaftlich begleitete Erprobung setzt, um künftige Regelungen vorzubereiten, bleibt die Situation in Berlin durch die Konfrontation zwischen der Gewerkschaft und dem Senat geprägt. Die kommenden Monate werden zeigen, inwieweit die durch Apps wie „LehrZeit!“ erhobenen Daten eine tragfähige Basis für die angekündigten gerichtlichen Auseinandersetzungen bilden.

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