LehrkrĂ€fte-Ăberlastung: GEW-App erfasst 2,5 Stunden Mehrarbeit pro Woche
Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 20:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Debatte um die Arbeitsbelastung von LehrkrÀften hat durch neue technische AnsÀtze zur Erfassung der tatsÀchlichen Arbeitszeit eine neue Dynamik erhalten. Im Zentrum steht dabei die Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung und der praktischen Umsetzung im Schulalltag.
WĂ€hrend europarechtliche Vorgaben und nationale Gerichtsurteile eine lĂŒckenlose Dokumentation fordern, zeigen aktuelle Entwicklungen in Berlin und Bremen unterschiedliche AnsĂ€tze im Umgang mit dieser Verpflichtung.
Die Sichtbarmachung auĂerunterrichtlicher TĂ€tigkeiten durch digitale Tools
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Berlin hat im August 2026 die App âLehrZeit!â eingefĂŒhrt. Das Ziel dieser Anwendung ist es, die Arbeitszeit von LehrkrĂ€ften systematisch zu erfassen, um insbesondere TĂ€tigkeiten sichtbar zu machen, die auĂerhalb des regulĂ€ren Unterrichts stattfinden. Dazu gehören unter anderem die Vor- und Nachbereitung von Unterrichtsstunden, Korrekturarbeiten sowie administrative Aufgaben.
Die GEW Berlin, die rund 20.000 Mitglieder vertritt, reagiert mit diesem digitalen Angebot auf die Weigerung des Berliner Senats, eine flĂ€chendeckende gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung fĂŒr LehrkrĂ€fte umzusetzen.
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Der GEW-Vorsitzende AkgĂŒn betonte in diesem Zusammenhang, dass die Gewerkschaft beabsichtige, entsprechende AnsprĂŒche auf Basis der erfassten Daten gerichtlich durchzusetzen. Die App soll den LehrkrĂ€ften eine belastbare Grundlage bieten, um ihre tatsĂ€chliche zeitliche Beanspruchung gegenĂŒber dem Dienstherrn zu dokumentieren.
Empirische Belege fĂŒr Mehrarbeit und rechtliche Diskrepanzen
Hintergrund dieser gewerkschaftlichen Initiative sind belastbare Daten zur Arbeitsbelastung im Berliner Schuldienst. Eine Studie der UniversitĂ€t Göttingen fĂŒr das Schuljahr 2023/2024 verdeutlicht das AusmaĂ der unbezahlten Mehrarbeit. Laut den Ergebnissen der Untersuchung leisten zwei Drittel der Berliner LehrkrĂ€fte Ăberstunden, die nicht vergĂŒtet werden. Im Durchschnitt belĂ€uft sich diese Mehrarbeit auf 2,5 Stunden pro Woche pro Vollzeitkraft.
Trotz dieser Befunde und der grundsĂ€tzlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, wie sie durch die EU vorgegeben ist, hĂ€lt der Berliner Senat an einer Ausnahme fĂŒr den Schulbereich fest. Diese politische Entscheidung steht im Kontrast zu den Forderungen der Arbeitnehmervertreter, die auf eine rechtssichere und transparente Dokumentation drĂ€ngen, um der chronischen Ăberlastung des Personals entgegenzuwirken.
Pilotprojekte und rechtliche Rahmenbedingungen im LĂ€ndervergleich
Im Gegensatz zum Berliner Kurs wurde in Bremen Mitte August 2026 ein Pilotprojekt gestartet, das einen anderen Weg einschlĂ€gt. An insgesamt neun Schulen wird dort die digitale Arbeitszeiterfassung mit der App âUntis Arbeitszeitâ erprobt.
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Dieses Vorhaben gilt als die erste umfassende Erfassung dieser Art im deutschen Bildungswesen. Als maĂgebliche Rechtsgrundlage fĂŒr dieses Projekt dient das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2022, welches die allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland bestĂ€tigte.
Das Bremer Projekt ist darauf ausgelegt, detaillierte Erkenntnisse ĂŒber die zeitliche Belastung in verschiedenen Schulformen zu gewinnen. Erste Ergebnisse dieser Pilotphase werden fĂŒr das Jahr 2027 erwartet.
WĂ€hrend Bremen somit auf eine wissenschaftlich begleitete Erprobung setzt, um kĂŒnftige Regelungen vorzubereiten, bleibt die Situation in Berlin durch die Konfrontation zwischen der Gewerkschaft und dem Senat geprĂ€gt. Die kommenden Monate werden zeigen, inwieweit die durch Apps wie âLehrZeit!â erhobenen Daten eine tragfĂ€hige Basis fĂŒr die angekĂŒndigten gerichtlichen Auseinandersetzungen bilden.
