Masimo gegen Apple: Richter ordnet weitere 184 Millionen Dollar Zinsen an
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 15:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Patentstreit mit dem Medizintechnikunternehmen Masimo muss der Technologiekonzern Apple deutlich tiefer in die Tasche greifen als bisher vorgesehen. Richter James Selna an einem US-Gericht ordnete weitere 184 Mio. US-Dollar an Vorabzinsen gegen Apple an. Dadurch erhöht sich die Gesamtsumme, die Apple an Masimo zahlen muss, auf ĂŒber 800 Mio. US-Dollar.
Zusammen mit dem zuvor von einer Jury verhÀngten Schadenersatz von 634 Mio. US-Dollar belÀuft sich der Betrag nun auf rund 818 Mio. US-Dollar, was umgerechnet etwa 727 Mio. Euro entspricht.
Gericht legt Zinsberechnung ab dem Jahr 2020 fest
Die Entscheidung schlieĂt an einen frĂŒheren Jury-Schadenersatz in Höhe von 634 Mio. US-Dollar â in detaillierten Berechnungen 634,3 Mio. US-Dollar â aus dem Jahr 2025 an. Mit dem jĂŒngsten Beschluss summieren sich die Verbindlichkeiten von Apple auf rund 818,5 Mio. US-Dollar. Zudem laufen bis zur tatsĂ€chlichen Zahlung weitere Zinsen auf.
Bei der Festsetzung der Zinsen folgte Richter James V. Selna jedoch nicht allen Vorstellungen der KlĂ€gerseite. Masimo hatte ursprĂŒnglich einen Zinssatz von 7 % beantragt, was zusĂ€tzlichen Zinsen in Höhe von 243 Mio. US-Dollar entsprochen hĂ€tte. Am 6. Oktober 2026 wurde dieser Antrag auf 7 % Zinsen abgelehnt.
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Stattdessen entschied das Gericht, Masimos eigenen Kreditzins als Grundlage heranzuziehen. Dieser wird ab dem Beginn der Patentverletzung im Jahr 2020 jĂ€hrlich aufgezinst berechnet. Gleichzeitig wies der Richter einen Einwand von Apple zurĂŒck, das Unternehmen mache durch diese Zinslast einen ungerechtfertigten Gewinn geltend.
Juristisches Nachspiel und weitere Konflikte
FĂŒr Apple bedeutet der richterliche Beschluss einen weiteren RĂŒckschlag in der juristischen Aufarbeitung des Falls. Bereits im Juli 2026 hatte Richter Selna einen Antrag des iPhone-Herstellers abgelehnt, der auf eine Aufhebung oder KĂŒrzung des ursprĂŒnglichen Urteils abzielte.
Das Verfahren ist damit allerdings noch nicht rechtskrÀftig abgeschlossen: Im August 2026 wurde ein entsprechendes Berufungsverfahren beim zustÀndigen US-Berufungsgericht registriert.
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Die Auseinandersetzung zwischen beiden Unternehmen reicht ĂŒber die Schadenersatzzahlungen hinaus. Ein separater Rechtsstreit um Technologien zur Blutsauerstoffmessung, an dem auch die US-Regierung und die US-Handelsbehörde ITC beteiligt waren, hatte zuvor bereits zu EinfuhrbeschrĂ€nkungen in den USA fĂŒr bestimmte Modelle der Apple Watch gefĂŒhrt.
Bis zur endgĂŒltigen Entscheidung in der Berufung bleibt abzuwarten, wie das ĂŒbergeordnete Bundesgericht die PatentverstöĂe und die aufgelaufenen Vorabzinsen bewertet.
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