Medikamenten-Zuzahlungen: Kosten für 74,5 Millionen Versicherte ab 2027
Veröffentlicht am: 17.08.2026 um 14:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 30. Juli 2026 gilt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG), das am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 10. Juli 2026 mit 319 Ja- gegen 286 Nein-Stimmen bei vier Enthaltungen beschlossen. Es soll nach Angaben aus dem Gesetzgebungsverfahren eine Finanzlücke von fast 40 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung schließen. Mehrere Wochen nach Inkrafttreten zeichnen sich sowohl konkrete Leistungseinschränkungen als auch wirtschaftliche Folgen für die Pharmabranche ab.
Was sich für Versicherte ändert
Mit dem neuen Gesetz sind Cannabisblüten nicht mehr erstattungsfähig; die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt künftig nur noch die Kosten für Dronabinol, Nabilon und Cannabisextrakte. Auch Homöopathika und Anthroposophika werden nicht mehr zulasten der GKV verordnet.
Ab dem 1. Januar 2027 entfällt zudem die Möglichkeit, diese Präparate als freiwillige Kassenleistung anzubieten. Darüber hinaus wurde Paragraf 130b Absatz 2 SGB V gestrichen, wodurch keine neuen bundesweiten Praxisbesonderheiten mehr vereinbart werden können.
Der GKV-Spitzenverband stellte allerdings am 15. August 2026 klar, dass bereits bestehende Praxisbesonderheiten aus Vertrauensschutzgründen bis auf Weiteres gültig bleiben. Ein Ende trete erst bei Kündigung, Neuabschluss oder Patentablauf ein – eine rückwirkende Abschaffung durch das GKV-BStabG finde nicht statt.
Auch bei den Zuzahlungen für Medikamente kündigen sich Änderungen an: Sie sollen ab 2027 von bislang 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro steigen. Betroffen wären davon 74,5 Millionen gesetzlich Versicherte. Die Linke im sächsischen Landtag forderte am 15. August 2026 die sächsische Staatsregierung auf, sich im Bundesrat gegen diese Erhöhung zu positionieren.
Höhere Abschläge für Hersteller
Kern des Gesetzes ist ein deutlich erhöhter Herstellerabschlag auf Patentarzneien, der nun bei 15,5 Prozent liegt – zuvor waren es 7 Prozent. Der Impfstoffrabatt wurde auf 9 Prozent festgelegt.
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Im Gegenzug zahlt der Bund ab 2027 eine Milliarde Euro für Grundsicherungsbezieher, statt bisher 250 Millionen Euro. Der Bundeszuschuss zur GKV soll 2027 bei 13,15 Milliarden Euro und 2028 bei 12,95 Milliarden Euro liegen.
Auch bei den Apotheken zeichnet sich Streit ab: Hessen forderte im Bundesrat am 15. August 2026, den Apothekenabschlag nur temporär zu erhöhen, sofern gleichzeitig das fixe Honorar steigt. Geplant ist eine dauerhafte Anhebung von 1,77 auf 2,07 Euro pro Packung ab Januar. Der Apothekerverband ABDA lehnt eine dauerhafte Erhöhung ab.
Kritik von Kassen und Herstellern
Die IKK classic bezeichnete das Sparpaket von 2 Milliarden Euro am 15. August 2026 als Kosmetik. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steige 2026 auf 2,9 Prozent – ein Plus von 0,4 Prozentpunkten –, tatsächlich liege er bereits bei 2,94 Prozent. Die Leistungsausgaben der Kasse stiegen 2026 um 8 Prozent.
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Der Verband Pharma Deutschland, dem rund 400 Hersteller angehören, warnte ebenfalls am 15. August 2026 vor negativen Folgen des Gesetzes: Eine Versorgungsverschlechterung, längere Wartezeiten auf neue Therapien und Knappheit bei Kinderarzneimitteln seien möglich.
Konkrete Investitionsentscheidungen einzelner Unternehmen untermauern diese Warnungen. Eli Lilly reduzierte laut Angaben vom 15. August 2026 eine geplante Investition von 2,3 Milliarden Euro am Standort Alzey unter Verweis auf das GKV-Spargesetz.
Boehringer Ingelheim zog eine Investition in Höhe von 900 Millionen Euro vollständig zurück. Mehrere Bundesländer forderten daraufhin Unterstützung für die Pharmaindustrie und mehr Planungssicherheit; sie kritisierten insbesondere den dynamisch ausgestalteten Herstellerabschlag als Investitionshemmnis.
