MehrgenerationenhÀuser: Sozialminister fordert Bundesmittel-Verstetigung
Veröffentlicht am: 28.08.2026 um 19:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de
MehrgenerationenhĂ€user gelten als zentrale Begegnungsorte, die den sozialen Zusammenhalt zwischen verschiedenen Altersgruppen und Kulturen in den Kommunen stĂ€rken sollen. Angesichts auslaufender Förderperioden und der Notwendigkeit langfristiger Planungssicherheit rĂŒckt die Finanzierung dieser Einrichtungen verstĂ€rkt in den Fokus der Landespolitik.
Dr. Andreas Philippi, der niedersĂ€chsische Sozialminister, spricht sich in diesem Zusammenhang deutlich fĂŒr eine Fortsetzung des entsprechenden Bundesprogramms aus. Die Forderung zielt darauf ab, die bewĂ€hrten Strukturen ĂŒber das bisherige MaĂ hinaus abzusichern und den Fortbestand der HĂ€user bundesweit zu garantieren.
Finanzielle Rahmenbedingungen und kommunale Beteiligung
Die Struktur der Förderung fĂŒr MehrgenerationenhĂ€user basiert auf einem kooperativen Modell, bei dem verschiedene staatliche Ebenen zusammenwirken. Ein wesentlicher Bestandteil des aktuellen Bundesprogramms ist die Beteiligung der Kommunen vor Ort. Nach Angaben des NiedersĂ€chsischen Sozialministeriums sieht das Konzept vor, dass die jeweilige Kommune eine jĂ€hrliche Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro pro Haus leistet.
Diese Summe dient als Voraussetzung, um ĂŒberhaupt Zugang zu den Bundesmitteln zu erhalten. Die finanzielle Beteiligung der StĂ€dte und Gemeinden soll dabei sicherstellen, dass die Einrichtungen fest in der lokalen Sozialraumplanung verankert sind und von den Verantwortlichen vor Ort getragen werden.
FĂŒr viele Kommunen stellt dieser Betrag jedoch eine Herausforderung fĂŒr den Haushalt dar, insbesondere in Regionen mit knappen finanziellen SpielrĂ€umen.
UnterstĂŒtzungsleistungen durch das Land Niedersachsen
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Um die finanzielle Belastung fĂŒr die Kommunen abzufedern und den Erhalt der MehrgenerationenhĂ€user in der FlĂ€che zu sichern, hat das Land Niedersachsen ein ergĂ€nzendes UnterstĂŒtzungssystem etabliert. Das NiedersĂ€chsische Sozialministerium erlĂ€uterte hierzu, dass das Land bis zur HĂ€lfte der geforderten kommunalen Kofinanzierung ĂŒbernimmt.
In der Praxis bedeutet dies, dass das Land Niedersachsen die Kommunen mit bis zu 5.000 Euro pro Jahr und Einrichtung entlastet, sofern diese die Bundesvorgaben erfĂŒllen. Diese Beteiligung des Landes unterstreicht das Interesse an einer stabilen sozialen Infrastruktur und reduziert das finanzielle Risiko fĂŒr die Gemeinden.
Dennoch bleibt die Grundvoraussetzung fĂŒr die gesamte Finanzierungskette die Existenz und die Ausgestaltung des Bundesprogramms, weshalb die VerlĂ€ngerung durch den Bund als essenziell fĂŒr die FortfĂŒhrung des Modells erachtet wird.
Strategische Bedeutung der Einrichtungen
Die Forderung nach einer Verstetigung der Mittel ist eng mit der funktionalen Bedeutung der MehrgenerationenhĂ€user verknĂŒpft. Als Orte der Begegnung leisten sie einen Beitrag zur BewĂ€ltigung des demografischen Wandels und fördern das bĂŒrgerschaftliche Engagement. Da die HĂ€user oft eine Vielzahl von Beratungs-, Bildungs- und Freizeitangeboten unter einem Dach bĂŒndeln, gelten sie als wichtige Ankerpunkte der sozialen Arbeit.
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Ohne eine verbindliche Zusage ĂŒber die VerlĂ€ngerung des Förderprogramms durch den Bund sehen Experten die Gefahr, dass gewachsene Strukturen wegbrechen könnten. Die Kombination aus Bundesmitteln, kommunalem Eigenanteil und der gezielten Aufstockung durch das Land Niedersachsen bildet derzeit das Fundament, auf dem die Arbeit dieser Institutionen ruht.
Dr. Andreas Philippi sieht hier den Bund in der Pflicht, die notwendige Planungssicherheit fĂŒr die kommenden Jahre zu schaffen, damit die TrĂ€ger der HĂ€user ihre Arbeit ohne existenzielle Sorgen fortsetzen können.
