Meta Fake-Werbung, Landgericht Frankfurt

Meta Urteil: Frankfurter Landgericht sieht Haftung für Fake-Werbung mit Finanzfluss und Thomas Kehl

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 12:25 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass Meta für betrügerische Werbung mit dem Finanzportal Finanzfluss auf Instagram und Facebook haftet und deren Verbreitung stoppen muss. Der Fall könnte weitreichende Folgen für die Verantwortung großer Plattformen gegenüber Finanzbetrug haben.

In dem Rechtsstreit ging es um gefälschte Profile und Werbeanzeigen zu Finanzprodukten. (Archivbild) - Bild: Andrej Sokolow/dpa
In dem Rechtsstreit ging es um gefälschte Profile und Werbeanzeigen zu Finanzprodukten. (Archivbild) - Bild: Andrej Sokolow/dpa

Meta muss nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt für Fake-Werbung auf seinen Plattformen Instagram und Facebook haften und deren Verbreitung unterlassen.

Frankfurter Gericht sieht Verantwortung bei Meta

Der US-Technologiekonzern haftet demnach für betrügerische Anzeigen, in denen mit dem Logo des Ratgeberportals „Finanzfluss“ und Bildern seines Gründers Thomas Kehl für zweifelhafte Geldanlagen geworben wurde. Die Wettbewerbskammer entschied, dass Meta die Veröffentlichung und Verbreitung solcher Fake-Werbung zu unterlassen hat (Az.: 2-06 O 234/25). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zur Begründung verwies das Gericht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Ein Diensteanbieter hafte, wenn er Kontrolle über die Inhalte ausübe. Nach Einschätzung der Kammer entscheidet Meta darüber, in welcher Rangfolge und zu welchem Zeitpunkt Anzeigen erscheinen, und steuert die Ausspielung von Nutzerinhalten in den Feeds durch Algorithmen.

Kläger sieht wichtigen Schritt gegen Finanzbetrug

Im Verfahren ging es um gefälschte Profile und Werbeanzeigen, die mit Gesicht und Namen von Finanzfluss-Gründer Thomas Kehl für betrügerische Geldanlagen warben. Kehl erklärte, das Urteil gehe in die richtige Richtung und sei ein wichtiger Schritt zum Schutz vor weit verbreitetem Finanzbetrug, von dem immer mehr Menschen betroffen seien.

Meta wurde zudem verpflichtet, dem Kläger Schäden zu ersetzen, die aus der Verbreitung sinngleicher Fake-Werbungen künftig entstehen. Außerdem muss das Unternehmen Auskunft über die Fake-Werbung auf Instagram und Facebook erteilen und über die dadurch generierten Einnahmen informieren.

Meta lehnt Entscheidung ab und verweist auf eigene Maßnahmen

Ein Sprecher von Meta teilte mit, das Unternehmen lehne die Entscheidung mit allem Respekt ab und prüfe weitere Schritte. Betrüger seien hartnäckige Kriminelle, die immer ausgefeiltere Taktiken einsetzten, um Menschen online ins Visier zu nehmen, und man habe in dem konkreten Fall erhebliche Maßnahmen ergriffen – darunter proaktive Erkennungsmechanismen und die Entfernung gemeldeter Inhalte.

Meta investiere nach eigenen Angaben in fortschrittliche KI, zusätzliche Tools und Partnerschaften, um Betrüger zu stoppen. Im vergangenen Jahr habe der Konzern mehr als 159 Millionen betrügerische Anzeigen aufgedeckt und entfernt, davon 92 Prozent noch vor einer Meldung durch Nutzer. Künftig sollen die Überprüfung von Werbekunden, die Gesichtserkennung und die KI-gestützte Erkennung weiter ausgebaut werden, um Menschen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens besser vor Missbrauch ihrer Bilder zu schützen.

Vorgeschichte: Entscheidung zu Deepfake-Werbung

Bereits im März 2025 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Rechte Betroffener in einem Verfahren des Mediziners und Moderators Eckart von Hirschhausen gegen Meta gestärkt. Dem Gericht zufolge reicht es nicht aus, gemeldete betrügerische Deepfake-Werbungen nur im Einzelfall zu löschen. Nach einem konkreten Hinweis müsse der Konzern eigenständig nach sinngleichen Fälschungen suchen und diese entfernen.

Signalwirkung für Plattformhaftung und Verbraucher

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt reiht sich in eine Serie von Entscheidungen ein, in denen Gerichte die Verantwortung großer Plattformbetreiber für betrügerische Inhalte deutlich erweitern. Schon das Oberlandesgericht Frankfurt hatte im Fall Eckart von Hirschhausen verlangt, dass Meta nach einem Hinweis nicht nur einzelne Fake-Anzeigen löscht, sondern aktiv nach vergleichbaren Fälschungen sucht. Die aktuelle Entscheidung knüpft daran an und betont, dass der Konzern aufgrund seiner Steuerung der Werbeausspielung Kontrolle über die Inhalte ausübt und damit haftet.

Für Verbraucher bedeutet dies eine potenzielle Stärkung des Schutzes vor digitalen Finanzbetrugsmaschen. Betrügerische Werbeanzeigen mit prominenten Gesichtern oder Logos seriös wirkender Finanzportale nutzen das Vertrauen vieler Nutzer aus und können erhebliche Schäden verursachen. Wenn Gerichte nun nicht nur Unterlassung, sondern auch Schadensersatzpflichten und Auskunftsansprüche gegenüber dem Plattformbetreiber bejahen, erhöht dies den Druck auf Meta und andere Anbieter, ihre Prüfmechanismen zu verschärfen und auffällige Kampagnen frühzeitig zu stoppen.

Auswirkungen auf Werbepraktiken und Algorithmen

Die Entscheidung setzt zugleich ein Zeichen für die Regulierung algorithmischer Ausspielung von Werbung. Da das Gericht explizit darauf abstellt, dass Meta Reihenfolge und Zeitpunkt von Anzeigen bestimmt und Nutzerfeeds über Algorithmen steuert, geraten technische Systeme und interne Kontrollprozesse stärker in den Fokus rechtlicher Bewertung. Plattformen müssen damit rechnen, dass Gerichte die bloße Behauptung fehlender Kenntnis nicht mehr akzeptieren, wenn sie weitreichende Eingriffsmöglichkeiten in die Inhalte haben.

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Meta weitere Schritte prüft, dürfte der Fall in der Branche aufmerksam verfolgt werden. Er berührt zentrale Fragen der Haftung für Deepfakes, Identitätsmissbrauch und betrügerische Finanzangebote in sozialen Netzwerken. Für betroffene Persönlichkeiten und seriöse Finanzportale eröffnet sich die Perspektive, Missbrauch ihrer Namen und Bilder mit klareren rechtlichen Ansprüchen gegenüber den Plattformen zu begegnen.

Einordnung im Kontext europäischer Regulierung

Die Argumentation des Landgerichts stützt sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und liegt damit im Trend einer europäischen Regulierung, die große Online-Plattformen stärker in die Pflicht nimmt. Parallel dazu zielen gesetzgeberische Initiativen wie der Digital Services Act darauf ab, systemische Risiken durch Desinformation, Betrug und Manipulation einzudämmen. Vor diesem Hintergrund könnte das Frankfurter Urteil als praktische Konkretisierung solcher Vorgaben verstanden werden. Sollte die Entscheidung in höheren Instanzen bestätigt werden, hätte sie das Potenzial, Standards für den Umgang mit Fake-Werbung in ganz Europa mitzuprägen.

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