Microtargeting: Berliner Behörde rügt vier Parteien
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 07:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSVier Parteien erhalten Datenschutzrügen
- Die Berliner Datenschutzbeauftragte beanstandete den Einsatz politischen Microtargetings durch CDU, SPD, Grüne und Linke.
- Die Entscheidungen wurden am 24. September 2026 getroffen und Mitte Oktober zugestellt.
- Gegen die AfD ist das Verfahren noch anhängig; Bußgelder verhängte die Behörde nicht.
Berliner Behörde beanstandet Wahlwerbung nach Nutzerprofilen
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat den Parteien CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke den Einsatz politischen Microtargetings im Bundestagswahlkampf 2021 als rechtswidrig vorgehalten. Sie sprach nach einem Bescheid Rügen und Verwarnungen aus; das Verfahren gegen die AfD ist noch nicht abgeschlossen.
Die Beschwerde war von der europäischen Datenschutzorganisation Noyb unterstützt worden und ging auf Recherchen des ZDF Magazin Royale zurück.
Fehlende Rechtsgrundlage für sensible Daten
Nach Feststellung der Behörde verarbeiteten die vier Parteien sensible Daten über vermutete politische Interessen von Online-Nutzerinnen und -Nutzern, um ihnen etwa auf Facebook gezielte Wahlwerbung auszuspielen. Dafür habe eine ausreichende Rechtsgrundlage wie eine ausdrückliche Einwilligung gefehlt.
Beim Microtargeting erstellen Plattformen Nutzerprofile aus Interessen, Gewohnheiten und Interaktionen. Parteien können darauf abgestimmte Botschaften an eng abgegrenzte Personengruppen senden; die Berliner Aufsicht bewertete diese Verarbeitung personenbezogener Daten als unzulässig.
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Beschwerde nach Browser-Recherche
Eine Browser-Erweiterung machte 2021 sichtbar, welche Wahlwerbung Nutzer zu sehen bekamen. Auf dieser Grundlage reichte Noyb im März 2023 im Namen betroffener Bürgerinnen und Bürger Beschwerden bei der Berliner Behörde ein.
Noyb begrüßte die Entscheidungen. Datenschutzjurist Felix Mikolasch erklärte, politisches Microtargeting stelle eine reale Gefahr für die Demokratie dar; Noyb-Gründer Max Schrems verwies auf die Bedeutung der Regeln für künftige Wahlkämpfe.
Verfahren gegen die AfD läuft weiter
Das Verfahren gegen die AfD ist noch anhängig. Die Partei hatte versucht, die Ermittlungsbefugnisse der Berliner Datenschutzbehörde gerichtlich anzufechten.
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied nach Angaben von Noyb jedoch, dass die AfD der Behörde die geforderten Auskünfte erteilen muss. Die Entscheidungen gegen die vier anderen Parteien ergingen am 24. September 2026 und wurden den Beteiligten erst Mitte Oktober zugestellt.
Keine Bußgelder verhängt
Gegen CDU, SPD, Grüne und Linke verhängte die Behörde keine Bußgelder. Es blieb bei förmlichen Verwarnungen beziehungsweise Rügen.
Die Berliner Entscheidung betrifft eine Form digitaler Wahlwerbung, bei der Parteien nicht nur Zielgruppen nach allgemein sichtbaren Merkmalen ansprechen, sondern aus dem Verhalten einzelner Nutzer politische Interessen ableiten. Genau diese Ableitungen können nach der DSGVO als besonders schützenswerte politische Meinungen gelten. Für Parteien entsteht damit ein erheblicher Unterschied zwischen kontextbezogener Werbung und einer Ansprache, die auf personenbezogenen Profilen beruht.
Der Fall reicht über den Bundestagswahlkampf 2021 hinaus. Digitale Plattformen ermöglichen es, Botschaften kurzfristig auf kleine Gruppen zuzuschneiden und ihre Wirkung nur schwer öffentlich nachvollziehbar zu machen. Das erschwert den Vergleich politischer Aussagen und kann die Transparenz des Wahlkampfs beeinträchtigen. Die Berliner Verfahren zeigen zugleich, dass Datenschutzaufsichten auch Jahre nach einer Wahl noch gegen solche Praktiken vorgehen können.
Regeln für kommende Wahlkämpfe
Für Parteien bedeutet die Entscheidung, dass sie den Einsatz von Nutzerdaten für politische Werbung rechtlich genauer prüfen und Einwilligungen sowie Datenherkunft dokumentieren müssen. Die EU hat mit neuen Regeln zur Transparenz und Zielauswahl politischer Werbung zusätzlich Anforderungen an Kennzeichnung und Nachvollziehbarkeit geschaffen. Im konkreten Berliner Verfahren blieb es bei Rügen und Verwarnungen; eine finanzielle Sanktion gab es nicht.
Politisch besonders relevant bleibt das noch laufende Verfahren gegen die AfD. Dessen Ausgang kann klären, wie die Behörde ihre Befugnisse bei der Aufarbeitung früherer Kampagnen durchsetzt. Für Bürgerinnen und Bürger geht es letztlich darum, erkennen zu können, warum ihnen eine politische Botschaft angezeigt wird und auf welcher Datengrundlage dies geschieht.

