Musikverlage, Anthropic

Musikverlage klagen gegen Anthropic: Über 1 Milliarde USD Schadensersatz

Veröffentlicht am: 31.08.2026 um 02:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Sony Music Publishing, Warner Chappell und weitere Verlage verklagen Anthropic wegen KI-Trainingsdaten; zugleich stärkt ein US-Urteil das Unternehmen.

Anthropic wegen Liedtexten verklagt: Musikverlage fordern Milliarden
Moderne Serveranlage in einem dunklen Rechenzentrum mit leuchtenden Statusanzeigen. Illustration mit AI erstellt.

Die Musikindustrie verschärft ihren juristischen Kurs gegen Anbieter künstlicher Intelligenz. Wie Ende August bekannt wurde, haben Sony Music Publishing, Warner Chappell Music und 35 weitere Musikverlage eine gemeinsame Klage gegen das KI-Unternehmen Anthropic eingereicht.

In der beim US-Bezirksgericht für den Northern District of California hinterlegten Klageschrift werfen die Kläger dem Unternehmen einen eklatanten Diebstahl geistigen Eigentums vor.

Vorwurf des systematischen Datendiebstahls

Die Verlage werfen Anthropic vor, urheberrechtlich geschützte Liedtexte und Noten in großem Stil illegal verwendet zu haben, um das hauseigene KI-Modell Claude zu trainieren.

Konkret wird dem Unternehmen zur Last gelegt, Werke über das Filesharing-Protokoll BitTorrent heruntergeladen und Liedtexte systematisch von Webseiten gescrapt zu haben. Die Kläger bezeichnen diese Vorgänge als einen der bisher größten und dreistesten Fälle von Diebstahl geistigen Eigentums in der Geschichte.

Die Klage richtet sich nicht nur gegen das Unternehmen als juristische Person, sondern nennt mit dem CEO Dario Amodei und dem Mitgründer Benjamin Mann auch die Führungsspitze persönlich als Beklagte. Anthropic wies die Anschuldigungen zurück und bestritt die geltend gemachten Ansprüche.

Finanzielle Risiken und strategische Bedeutung

Die wirtschaftlichen Forderungen der Musikverlage sind massiv. Gefordert wird ein Schadensersatz von bis zu 150.000 US-Dollar pro rechtsverletzendem Werk. Zusätzlich verlangen die Kläger 25.000 US-Dollar für jeden Fall, in dem Informationen zum Copyright-Management entfernt wurden. Angesichts von Zehntausenden betroffenen Werken könnte die Gesamtsumme der Forderungen die Marke von einer Milliarde US-Dollar überschreiten.

Für Anthropic kommt dieser Rechtsstreit zu einem kritischen Zeitpunkt. Das Unternehmen strebt Berichten zufolge einen Börsengang an, bei dem eine Bewertung von bis zu 2 Billionen US-Dollar im Raum steht. Die aktuelle Klage ist zudem nicht die erste dieser Art: Bereits im September 2025 musste Anthropic einen Rechtsstreit um urheberrechtlich geschützte Bücher mit einer Zahlung von 1,5 Milliarden US-Dollar beilegen.

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Juristische Teilerfolge in anderem Kontext

Trotz des Drucks durch die Musikindustrie konnte Anthropic in einem anderen rechtlichen Bereich einen Erfolg erzielen. Eine US-Bezirksrichterin entschied kürzlich, dass eine Einstufung des Unternehmens als Lieferkettenrisiko durch das Pentagon unbegründet und illegal war.

Das Verteidigungsministerium hatte diesen Schritt im Februar 2026 unternommen, nachdem sich Anthropic geweigert hatte, seine Claude-Modelle für Zwecke der Massenüberwachung oder für autonome Waffensysteme zur Verfügung zu stellen.

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Richterin Rita Lin bezeichnete das Vorgehen der Regierung als willkürlich und stufte es als verfassungswidrige Vergeltungsmaßnahme ein. Die nationale Sicherheit dürfe nicht als Vorwand genutzt werden, um Regierungskritiker zu bestrafen. Anthropic begrüßte diese Entscheidung und betonte die Absicht, weiterhin mit staatlichen Stellen kooperieren zu wollen.

Dennoch bleibt die rechtliche Lage für das Unternehmen komplex. Während ein Berufungsgericht in Washington eine ähnliche Klage gegen die Einstufung im April noch abgewiesen hatte, wird nun erwartet, dass die Regierung gegen das aktuelle Urteil von Richterin Lin Berufung einlegen wird.

Parallel dazu verfolgt Anthropic einen separaten Fall vor dem Berufungsgericht, um seine Position weiter zu festigen. Die Bundesregierung und die Musikindustrie zeigen, wie groß die Spannungen zwischen KI-Pionieren, Rechteinhabern und staatlichen Institutionen sind.

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