Nachfolgeplanung, Millionen

Nachfolgeplanung: 3 Millionen unverheiratete Paare riskieren Erbverzicht

Veröffentlicht: 16.07.2026 um 07:21 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Millionen Paare ohne Trauschein riskieren den Erbverlust. Steuerliche Nachteile und fehlende Absicherung erfordern frühzeitige Planung.

Erbrecht für Unverheiratete: Risiken und clevere Lösungen
Ein Notartisch mit rechtlichen Dokumenten, Schreibfeder und einem Siegel, im Vordergrund ein sich haltendes Paar Hände. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Doch Millionen Haushalte verzichten auf eine ausreichende Absicherung gegen Einkommensausfälle im Todesfall. Für Familien kann das existenzbedrohende Folgen haben.

Die private Nachfolgeplanung ist komplex: Sie reicht von steuerlichen Freibeträgen bis zur Verwaltung digitaler Vermögenswerte. Wer zu spät handelt, verschenkt oft viel Geld.

Unverheiratete Paare: Das große Risiko

Rund drei Millionen Paare leben in Deutschland ohne Trauschein. Für sie besteht erheblicher Handlungsbedarf. Das Gesetz sieht für Unverheiratete kein automatisches Erbrecht vor – und auch kein Vertretungsrecht in medizinischen Notfällen oder gesetzliches Wohnrecht.

Das Berliner Testament nach § 2265 BGB? Ausschließlich Ehegatten vorbehalten.

Der Ausweg: ein notarieller Erbvertrag. Er regelt die Erbfolge individuell und sichert den Partner ab. Ohne solche Regelung greift die gesetzliche Erbfolge – und der Partner geht leer aus.

Die steuerlichen Nachteile sind enorm: Ehegatten zahlen in Steuerklasse I und haben 500.000 Euro Freibetrag. Unverheiratete landen in Steuerklasse III mit gerade mal 20.000 Euro Freibetrag. Bei Immobilien oder größeren Geldvermögen drohen schnell hohe Steuerforderungen.

Schenkungen clever nutzen

Finanzexperten raten: Freibeträge durch Schenkungen zu Lebzeiten ausnutzen. Diese können alle zehn Jahre erneut voll ausgeschöpft werden. Beispiel: Jedes Kind kann pro Elternteil 400.000 Euro steuerfrei erhalten.

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Rund 3 Millionen unverheiratete Paare in Deutschland haben kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Vorsorge droht der Partner leer auszugehen – und das Finanzamt kassiert in Steuerklasse III. Mit einem notariellen Erbvertrag und cleveren Schenkungen sichern Sie sich ab. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern

Der Nießbrauchvorbehalt ist ein strategisches Instrument: Der Schenkende mindert den Wert der Zuwendung rechnerisch, behält sich aber die Nutzung vor – etwa Mieteinnahmen oder ein Wohnrecht.

Aktuell prüft das Bundesverfassungsgericht die bestehenden Erbschaftsteuerregeln. Fachanwälte raten daher, geplante Vermögensübertragungen frühzeitig zu prüfen. Auch Modelle wie die Familienheimschaukel oder der Generationensprung stehen zur Diskussion.

Digitaler Nachlass: Was Erben wissen müssen

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2018 stellt klar: Nutzungsverträge für Online-Konten und soziale Medien gehen grundsätzlich auf die Erben über. Das gilt auch für Cloud-Dienste und Kryptowährungen.

Besonders heikel: Bei Self-Custody-Wallets entscheidet der Zugriff auf die Private Keys. Ohne diese Informationen ist das Guthaben dauerhaft verloren.

Auch Patientenverfügungen brauchen Aufmerksamkeit. Eine deutsche Verfügung wird im EU-Ausland nicht automatisch anerkannt. In Italien müssen Dokumente beim Notar oder Standesamt hinterlegt werden. In Spanien gelten regionale Formvorschriften. In Österreich sind ein ärztliches Aufklärungsgespräch und eine Erneuerung alle acht Jahre Pflicht.

Pflichtteil und Notfallordner

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Ihr digitaler Nachlass ist oft ungeklärt: Ohne Zugriff auf Private Keys sind Kryptoguthaben verloren. Der BGH stellt klar: Online-Konten gehen auf Erben über – aber nur, wenn Sie vorsorgen. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Krypto, Cloud und Social Media rechtssicher vererben. Digitalen Nachlass jetzt regeln

Der Pflichtteil steht nahen Angehörigen als Mindestbeteiligung zu – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Für die Berechnung werden Schenkungen der letzten zehn Jahre berücksichtigt. Dabei schmilzt der Wert jährlich um zehn Prozent ab.

Die häufigsten Stolperfallen: formfehlerhafte Testamente und ungeklärte Verhältnisse bei Gemeinschaftskonten. Ein Notfallordner hilft. Er sollte Testament oder Erbvertrag, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und eine Übersicht über alle Konten und Versicherungen enthalten.

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