Nachlassplanung, FrĂŒhzeitige

Nachlassplanung: Mit 400.000-Euro-FreibetrÀgen sechsstellig sparen

07.06.2026 - 12:11:18 | boerse-global.de

FrĂŒhzeitige VermögensĂŒbertragung und Nießbrauch-Depots helfen, sechsstellige Erbschaftsteuer zu sparen.

Erben und Vererben: Steuerfallen clever umgehen
Nachlassplanung - Ein modernes, stilisiertes Sparschwein aus Glas, gefĂŒllt mit GoldmĂŒnzen, vor unscharfen Finanzdiagrammen und juristischen Texturen. 07.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Wer frĂŒhzeitig handelt, spart oft sechsstellige BetrĂ€ge.

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FreibetrÀge clever nutzen

Das zentrale Instrument der Vermögensplanung sind die Schenkungsteuer-FreibetrĂ€ge. Jeder Elternteil kann jedem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei ĂŒbertragen. Über 30 Jahre sind so mehr als zwei Millionen Euro pro Kind möglich.

Besonders bei selbstgenutzten Immobilien gibt es zusĂ€tzliche SpielrĂ€ume. Unter bestimmten Voraussetzungen entfĂ€llt die Erbschaftsteuer komplett. Entscheidend ist: Die Übertragung sollte bereits zu Lebzeiten erfolgen, um die Zehnjahresfrist mehrfach auszuschöpfen.

Nießbrauch-Depots und Kinderdepots

FĂŒr Wertpapiere bieten sich Nießbrauch-Depots an. Die Eltern ĂŒbertragen das Eigentum auf die Kinder, behalten sich aber die ErtrĂ€ge wie Dividenden vor. Das reduziert die spĂ€tere Erbmasse, wĂ€hrend die Eltern weiter wirtschaftlich profitieren.

Kinderdepots aktivieren zudem die steuerlichen FreibetrĂ€ge der JĂŒngsten. Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1.000 Euro, der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro. Bei einer monatlichen Sparrate von 100 Euro ĂŒber 18 Jahre und sechs Prozent Rendite entsteht ein Endvermögen von rund 38.800 Euro – weitgehend steuerfrei.

Achtung: Der BAföG-Freibetrag fĂŒr unter 30-JĂ€hrige liegt bei 15.000 Euro. Wer zu viel auf das Kinderdepot einzahlt, riskiert den Verlust von Förderung.

Die Kostenfalle Berliner Testament

Das beliebte Berliner Testament – Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein – ist steuerlich oft nachteilig. Die FreibetrĂ€ge der Kinder verfallen im ersten Erbfall.

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Ein Beispiel zeigt die Dimensionen: Bei einem Vermögen von 1,7 Millionen Euro fielen ursprĂŒnglich 199.500 Euro Erbschaftsteuer an. Durch Erbausschlagung gegen Abfindung sank die Belastung auf rund 31.000 Euro. Die Korrektur muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls erfolgen.

Stiftungen als Alternative

Eine Treuhandstiftung ist bereits ab 25.000 Euro Kapitalstock möglich. Zuwendungen zu Lebzeiten sind von der Einkommensteuer absetzbar. Nach dem Erbfall haben Erben 24 Monate Zeit, Vermögen in eine Stiftung einzubringen – gezahlte Erbschaftsteuer wird dann erstattet.

Neue Regeln fĂŒr Krypto und ETFs

Seit Januar 2026 mĂŒssen Krypto-Anbieter Transaktionsdaten direkt an die FinanzĂ€mter melden. Grund ist die EU-Richtlinie DAC8. Parallel dazu steht die EU-Kleinanlegerstrategie vor dem Abschluss: ETFs und standardisierte Produkte sollen erleichtert werden, wĂ€hrend die persönliche Beratung strengeren Transparenzpflichten unterliegt.

Das Finanzgericht DĂŒsseldorf entschied zudem (Az. 4 K 705/25 Erb), dass eine doppelte schenkungsteuerliche Erfassung korrigierbar ist – aber nicht zur Nichtigkeit der Bescheide fĂŒhrt. Die Revision ist zugelassen.

Politische Diskussion: Vermögensteuer gefordert

WĂ€hrend der DGB einen Grundfreibetrag von 15.400 Euro und eine Vermögensteuer ab einer Million Euro fordert, schlĂ€gt DIW-PrĂ€sident Marcel Fratzscher eine zweiprozentige Vermögensteuer auf große Vermögen vor. Ziel: die Besteuerung von Arbeitseinkommen im VerhĂ€ltnis zu Vermögenswerten senken.

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