NHTSA-Vorschlag, Cyanfarbene

NHTSA-Vorschlag: Cyanfarbene Leuchten sollen autonome Autos kennzeichnen

Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 20:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der US-Regelungsentwurf sieht optionale Cyan-Signale und mögliche Ausnahmen von bisherigen Fahrzeugvorschriften vor.
Eine leere Straßenkreuzung bei Dämmerung mit Reflexionen von kühlem Licht auf nassem Asphalt. Illustration mit AI erstellt.

Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA plant eine grundlegende Modernisierung der Beleuchtungsvorschriften für autonome Automobile. Wie aus Berichten vom 23. Oktober 2026 hervorgeht, schlägt die Regulierungsbehörde eine Anpassung des Sicherheitsstandards FMVSS Nr. 108 vor.

Demnach sollen Hersteller künftig optional cyanfarbene Markerleuchten einsetzen dürfen, um anderen Verkehrsteilnehmern optisch zu signalisieren, wenn ein automatisiertes Fahrsystem die Kontrolle über das Fahrzeug übernommen hat.

Einheitliche Vorgaben für Farbe und Platzierung

Mit dem Regelungsvorschlag will die Behörde eine bundesweit harmonisierte Norm etablieren, um ein verwirrendes Nebeneinander voneinander abweichender lokaler Vorgaben auf Bundesstaatsebene zu verhindern. Der Entwurf regelt Farbe, Helligkeit und Montageorte der Signale präzise.

Die Leuchten dürfen wahlweise einzeln oder paarweise angebracht werden – jeweils an der Fahrzeugfront, an beiden Seiten sowie am Heck. Als Mindesthöhe ist ein Abstand von 15 Zoll über der Fahrbahnoberfläche vorgesehen.

Die Einführung der Cyan-Leuchten bleibt für die Automobilhersteller freiwillig. Der Standard soll Entwicklern wie Waymo, Nuro, Zoox, GM und Mercedes einen verlässlichen regulatorischen Rahmen bieten. Nach der offiziellen Veröffentlichung der Vorlage im US-Bundesregister unter dem Aktenzeichen NHTSA-2026-1519 startet eine 30-tägige Frist zur Einreichung von Stellungnahmen.

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Die NHTSA stellte klar, dass es sich um einen Vorschlag im Rahmen einer Vorankündigung von Regelungen handelt und nicht um eine finale Norm. Bis zu einer endgültigen Verabschiedung vergehen in der Regel mehrere Monate.

Abbau veralteter Vorgaben für fahrerlose Systeme

Über die Kennzeichnung des autonomen Fahrbetriebs hinaus prüft die Behörde weitreichende Erleichterungen für Fahrzeuge ohne menschlichen Fahrer. Im Zuge des Verfahrens holt die NHTSA Rückmeldungen zu einem Sicherheitsplan ein, der autonome Autos von bestimmten Regeln ausnehmen soll, die ursprünglich für manuell gesteuerte Wagen konzipiert wurden.

Im Fokus stehen dabei regulatorische Belastungen und Ausrüstungskosten für Komponenten, die im fahrerlosen Betrieb keinen Sicherheitsnutzen stiften oder keinen vergleichbaren Zweck mehr erfüllen.

NHTSA-Administrator Jonathan Morrison betonte in diesem Zusammenhang, dass die vorgeschlagenen Aktualisierungen gezielt unnötigen regulatorischen Aufwand reduzieren sollen. Zu den diskutierten Anpassungen zählen der Wegfall manueller Schalter für Warnblinkanlage und Fernlicht sowie herkömmlicher Blinkerhebel.

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Auch vorgeschriebene akustische Signale, die menschliche Fahrer an das Ausschalten des Blinkers erinnern, könnten entfallen. Gleichzeitig beabsichtigt die Behörde, den bisherigen 12,8-Volt-Teststandard an moderne LED-Architekturen anzupassen.

Branchenhintergrund und Sicherheitsprüfungen

Die Diskussion um spezielle Signalfarben für autonome Systeme baut auf früheren Brancheninitiativen auf. Mercedes-Benz hatte auf der Ebene einzelner US-Bundesstaaten bereits Ausnahmegenehmigungen für türkisfarbene Leuchten im Rahmen seines Drive-Pilot-Systems nach Level 3 erhalten. Später verwarf das Unternehmen dieses Konzept jedoch zugunsten eines Level-2++-Systems.

Parallel zu den neuen Entlastungsplänen überwacht die Behörde die Entwicklungen im Segment der fahrerlosen Fahrzeuge weiterhin engmaschig. Im September 2026 leitete die NHTSA eine Audit-Anfrage zu Teslas Cybercab ein, da dieses Fahrzeug vollständig ohne Außenspiegel, Fahrpedale und Lenkrad konstruiert ist.

Der aktuelle Vorschlag zur Änderung von FMVSS Nr. 108 markiert den Beginn eines Abstimmungsprozesses darüber, wie die Bundesvorschriften für Hardware und Signalisierung künftig auf derartige Konzepte abgestimmt werden sollen.

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