Notfallreform: Ärzte sollen bei Hausbesuchen Medikamente abgeben dürfen
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 18:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Zuge der Reform der Notfallversorgung zeichnen sich wesentliche gesetzliche Änderungen ab. Die Koalitionsfraktionen planen im Rahmen des Gesetzesvorhabens unter anderem die Einführung eines eingeschränkten Dispensierrechts für Mediziner. Die Neuregelung sieht vor, dass Ärzte im Notdienst künftig direkt Medikamente an Patienten abgeben dürfen, wobei diese Befugnis auch bei Hausbesuchen greifen soll.
Neuregelung der Arzneimittelabgabe bei Notfalleinsätzen
Nach den vorgelegten Plänen soll die arzneimittelrechtliche Abgabebefugnis für Ärztinnen und Ärzte streng reglementiert bleiben. Das vorgesehene Dispensierrecht im Notdienst wird auf die jeweils kleinste Packungsgröße eines Arzneimittels begrenzt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die unmittelbare Erstversorgung bei akuten Hausbesuchen und im Notfalleinsatz sicherzustellen, ohne die etablierten Versorgungsstrukturen grundlegend zu verändern.
Die Standesvertretung der Apotheker hatte den parlamentarischen Prozess bereits intensiv begleitet. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gab am 2.9.2026 eine Stellungnahme zum ursprünglichen Notfallgesetz (BT-Drs. 21/6808 vom 1.7.2026) ab.
Am 5.10.2026 folgte eine weitere Stellungnahme der ABDA zu den Änderungsanträgen 1–12 der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Notfallreform-Entwurf, der auch Folgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz umfasst.
Kurskorrekturen bei Zytostatika und Hilfsmitteln
Kurz vor der abschließenden parlamentarischen Beratung strich die Koalition geplante Ausschreibungen für Zytostatika auf Apothekenebene aus den Änderungsanträgen, während das Zuweisungsverbot für individuell hergestellte Krebsmedikamente bestehen bleibt.
Eine ähnliche Ausschreibungspraxis hatte in den Jahren 2016 und 2017 zu erheblichen organisatorischen Reibungsverlusten sowie Lieferverzögerungen geführt, bevor das Verfahren vor sieben Jahren wieder abgeschafft worden war.
Die Koalitionsfraktionen planen ein eingeschränktes Dispensierrecht: Ärzte sollen im Notdienst und bei Hausbesuchen direkt Medikamente abgeben dürfen — begrenzt auf die kleinste Packungsgröße. Wer jetzt weiß, wie die Abgabe rechtssicher abläuft, ist vorbereitet, bevor die Regelung greift. Kostenlosen Praxisleitfaden jetzt anfordern
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßte den Verzicht auf die Ausschreibungen. Der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann betonte, dass die Versorgung von Krebspatienten mit Zytostatika damit gesichert bleibe. Zudem spare der aktuelle Schiedsspruch zur Preisbildung von Spezialrezepturen den Krankenkassen bereits einen Betrag in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr.
Demgegenüber verbleiben Ausschreibungen bei Hilfsmitteln im Gesetzentwurf. Diese werden vom DAV weiterhin abgelehnt, da die Organisation das Risiko von Versorgungslücken und einen Rückzug von Apotheken in ländlichen sowie strukturschwachen Regionen befürchtet.
Terminvergabe und weiterer Zeitplan im Bundestag
Neben den pharmazeutischen Vorgaben enthält das Paket weitreichende Pflichten für den ambulanten Sektor. Vertragsärzte sollen Behandlungstermine künftig verbindlicher an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) melden; die bisherige Beschränkung auf ohnehin freie Zeitfenster der Rufnummer 116117 entfällt.
KVen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie Ersatzkassen sollen den verbindlichen Umfang bis zum 1. März 2027 einvernehmlich festlegen, wobei keine Übergangsregelung vorgesehen ist.
Während KVen und Ärzteverbände die Zwangsvorgaben als realitätsfern kritisieren, zielt das Vorhaben auf eine Entlastung der Notaufnahmen durch Akutleitstellen und Integrierte Notfallzentren (INZ) an Kliniken ab.
Neben dem Dispensierrecht kommt eine zweite Pflicht auf Vertragsärzte zu: Behandlungstermine sollen künftig verbindlicher an die Terminservicestellen der KVen gemeldet werden — ohne Übergangsfrist, der verbindliche Umfang wird bis März 2027 festgelegt. Unsere Checkliste zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was das für Ihre Terminvergabe bedeutet. Meldepflicht-Checkliste jetzt sichern
Unberührt bleibt die extrabudgetäre Vergütung in der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche, für schwer psychisch Erkrankte sowie bei psychotherapeutischen Akutbehandlungen. Die finanziellen Wirkungen der Reform fließen zudem in die Prognose des GKV-Schätzerkreises zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag ein.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages berät am 14.10.2026 über die Änderungsanträge, bevor für den 15.10.2026 die zweite und dritte Lesung im Plenum anberaumt ist.
