Notfallreform: Ärztekammer fordert Vernetzung von 112 und 116117
Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 01:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die geplante Reform der Notfallversorgung in Deutschland stößt bei zentralen Akteuren des Gesundheitswesens auf ein geteiltes Echo. In aktuellen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf signalisiert die Bundesärztekammer grundsätzliche Unterstützung für das Vorhaben, knüpft ihre Zustimmung jedoch an weitreichende Nachbesserungen.
Im Zentrum der Debatte stehen die künftige Patientensteuerung, die Finanzierung der Rettungsdienste sowie die organisatorische Ausgestaltung der Notfallzentren.
Forderungen der Ärzteschaft zur Patientensteuerung
Die Bundesärztekammer spricht sich für eine verbindliche Nutzung der vorgesehenen Zugangswege aus. Nach Ansicht der Organisation müsse die Reform den Einstieg in eine echte Versorgungssteuerung markieren.
Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt betonte in diesem Zusammenhang, dass eine engere Vernetzung der Notrufnummer 112 und der ärztlichen Bereitschaftsnummer 116117 sowie eine bundeseinheitliche, standardisierte Ersteinschätzung zwingend erforderlich seien. Ziel dieser Maßnahmen sei eine spürbare Entlastung der Notaufnahmen und eine verbesserte Versorgung, insbesondere für Pflegebedürftige.
Kritisch bewertet die Ärzteschaft hingegen die geplante Verpflichtung zu telemedizinischen Angeboten rund um die Uhr. Auch das Konzept der vorgesehenen 750 Integrierten Notfallzentren (INZ) sowie die Rolle der ärztlichen Selbstverwaltung werden hinterfragt.
Die Bundesärztekammer fordert, dass die Verantwortung für die Steuerung weiterhin in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung liegen müsse. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mahnte an, dass durch die Reform keine neue, zusätzliche Versorgungsebene geschaffen werden dürfe.
Differenzierte Sichtweisen der Kostenträger
Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen zeigen sich unterschiedliche Schwerpunkte in der Bewertung des Gesetzentwurfs. Die Betriebskrankenkassen (BKK) begrüßen die Reformpläne grundsätzlich, fordern jedoch eine strikt zweckgebundene Finanzierung und den Ausschluss von Doppelvergütungen.
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In einem Bericht vom 8. September 2026 wiesen die BKK zudem auf Nachbesserungsbedarf bei der Information der Bevölkerung und der anschließenden Weiterversorgung hin. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) legte den Fokus primär auf die technische und organisatorische Verzahnung der Rufnummern 116117 und 112.
Deutlich skeptischer äußert sich der AOK-Bundesverband. AOK-Chefin Reimann warnte davor, dass die Reform statt der erhofften Einsparungen in Milliardenhöhe erhebliche Mehrausgaben verursachen könnte.
Kritisiert werden insbesondere die geplanten aufsuchenden Dienste der Kassenärztlichen Vereinigungen, die rund um die Uhr zur Verfügung stehen sollen. Diese könnten ein teures Zusatzangebot während der regulären Praxisöffnungszeiten schaffen.
Zudem bemängelt der Verband das INZ-Konzept: Solange Kliniken ohne integriertes Notfallzentrum weiterhin ambulante Notfälle behandeln dürfen, fehle eine konsequente Steuerungswirkung.
Finanzielle Belastungen und fachliche Einwände
Die Dringlichkeit einer Reform wird durch die Kostenentwicklung im Rettungswesen unterstrichen. Laut Branchendaten stiegen die Ausgaben für Rettungsdienste von 4,4 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf 8,2 Milliarden Euro im Jahr 2025. Vor diesem Hintergrund fordern acht Hilfs- und Luftrettungsorganisationen, darunter das DRK, der ASB und die Johanniter, eine verlässliche Finanzierungsgrundlage. Sie lehnen eine starre Deckelung der Vergütung ab und fordern stimmberechtigte Sitze im Fachgremium für die medizinische Notfallrettung gemäß § 133b SGB V, da sie nahezu 100 Prozent der Notfallrettung sicherstellen.
Auch medizinische Fachgesellschaften bringen ihre Expertise in die Diskussion ein. Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) wiesen darauf hin, dass 60 Prozent der Notärzte Anästhesisten sind. Sie fordern daher eine angemessene Berücksichtigung ihrer Fachgruppe in den Gremien sowie die Nutzung bestehender Datenquellen wie dem Deutschen Reanimationsregister zur Qualitätssicherung.
Die Kosten für Rettungsdienste sind von 4,4 Milliarden Euro (2013) auf 8,2 Milliarden Euro (2025) gestiegen. Die geplante Reform soll gegensteuern – doch Kritiker warnen vor Mehrkosten statt Einsparungen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Finanzierungsmodelle und die erwarteten Auswirkungen. Kostenlosen Überblick zu Finanzierungsmodellen sichern
Politische Kritik kam von der Partei Die Linke. Die Sprecherin Stella Merendino bezeichnete das Vorhaben in einer Stellungnahme vom 8. September 2026 als „Sparreform“. Der Rettungsdienst fungiere zunehmend als Auffangsystem für strukturelle Versäumnisse, während die Kassenärztlichen Vereinigungen ihren Sicherstellungsauftrag nicht ausreichend erfüllen könnten.
Die parlamentarische Auseinandersetzung wurde unter anderem durch einen entsprechenden Antrag (Drucksache 21/5822) untermauert, während der Gesundheitsausschuss für den 9. September 2026 eine formelle Anhörung zur Notfallreform ansetzte.
