Notfallreform, BVOU

Notfallreform: BVOU und BVA lehnen strengere Meldepflicht für Praxistermine ab

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 17:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Fachverbände kritisieren die geplante Ausweitung der Terminmeldungen; der Bundestag soll am 15. Oktober über das Reformpaket beraten.

Notfallreform: Ärzteverbände wehren sich gegen neue Terminmeldepflicht
Ein heller, moderner Behandlungsraum in einer Arztpraxis mit minimalistischer Einrichtung und natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Im parlamentarischen Verfahren zur Notfallreform sorgt eine kurzfristig eingebrachte Neuregelung der Terminvergabe für erhebliche Spannungen zwischen der Politik und der niedergelassenen Ärzteschaft.

Mehrere fachärztliche Berufsverbände, darunter der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) sowie der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA), lehnen die geplante Verschärfung der Meldepflichten für Praxistermine entschieden ab.

Die Organisationen warnen davor, dass der Vorstoß die Autonomie der Praxen gefährde und negative Folgen für die Patientenversorgung nach sich ziehen könne.

Gesetzliche Neufassung und parlamentischer Zeitplan

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD legten am 13. Oktober 2026 mit dem Änderungsantrag 22 eine entsprechende Formulierungshilfe zur Notfallreform vor. Darin soll die Meldepflicht in Paragraph 75 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch neu gefasst werden. Konkret ist vorgesehen, die bisherige Beschränkung auf freie Termine zu streichen.

Stattdessen sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam und einheitlich im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen den Umfang der an die Terminservicestellen zu meldenden Termine bis zum 1. März 2027 festlegen. Eine Übergangsregelung enthält der Entwurf nicht.

Aus Sicht der Koalition soll die Neuregelung die Sicherstellungsinstrumente der Kassenärztlichen Vereinigungen stärken und eine Rechtsgrundlage schaffen, um das Terminkontingent künftig bedarfsorientiert festzulegen.

Inhaltlich zielt der Antrag darauf ab, dass die Festlegungen die gesamte Terminvergabe umfassen können, während ein früherer Entwurf aus dem Jahr 2024 noch einen Korridor von 25 bis 75 Prozent aller Termine vorgesehen hatte.

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Der Gesundheitsausschuss des Bundestages berät über diese Verschärfung, wobei die Verabschiedung des Reformpakets in zweiter und dritter Lesung für den 15. Oktober 2026 angesetzt ist.

Umfassende Kritik aus der Ärzteschaft

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner kritisierte den Vorstoß als weitreichenden Schritt in eine staatlich gelenkte Medizin sowie als unzulässigen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung.

Auch der Vorsitzende des Hartmannbundes, Klaus Reinhardt, hielt fest, dass reine Terminkontingente keine zusätzlichen Behandlungszeiten schafften. Der Virchowbund kündigte an, eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Pflicht zu prüfen.

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) wies den Änderungsantrag am 14. Oktober 2026 ebenfalls zurück. Der Vorstandsvorsitzende Dirk Heinrich betonte, dass die Termine den Praxen gehörten und die Vergabe ausschließlich nach individuellem medizinischem Bedarf erfolgen müsse.

Heinrich forderte die Rücknahme des Antrags und beanstandete das Eilverfahren, das kaum Raum für eine öffentliche Debatte lasse. Auch der SpiFa unterstrich, dass Kontingente keine zusätzlichen Arztstunden generierten.

Ähnlich positionierten sich die Fachgruppen. Für den BVOU erklärte Vorstandssprecher Helmut Weinhart, eine derart gravierende Regelung dürfe nicht innerhalb von drei Tagen verabschiedet werden.

BVOU-Vizepräsidentin Anna-Katharina Doepfer wies auf klinische Risiken für die Patientensicherheit hin, die eine zentrale Vergabe mit sich bringe. Der Verband forderte neben dem Rückzug des Antrags klare Begrenzungen im Gesundheitsdatennutzungsgesetz sowie den Schutz der Kalenderhoheit im Primärversorgungsgesetz.

Der BVA forderte den Bundestag ebenfalls auf, den Antrag abzulehnen, da der Eingriff in die Praxisautonomie erst nach der offiziellen Ausschussanhörung eingebracht worden sei.

Der BVA-Vorsitzende Daniel Pleger verwies darauf, dass Praxen keine staatlichen Vergabestellen seien, während Vorstandsmitglied Inger Lüdeke darlegte, dass Terminkalender kein ungenutzter Vorrat seien und Augenarztpraxen bereits unter hoher Nachfrage bei begrenzten Ressourcen stünden.

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Bei MEDI GENO Deutschland kündigte der Vorsitzende Norbert Smetak juristische Schritte sowie die Prüfung eines Korbmodells zur kollektiven Kündigung von Zulassungen an.

Ein Jurist des Verbands stufte das Vorhaben als unverhältnismäßig ein und sah die Grenze zur Verfassungswidrigkeit berührt. Verbände und Kassenärztliche Vereinigungen warnen übergreifend vor Bürokratie und der Verdrängung regulärer Behandlungen.

Rahmenbedingungen der Notfallreform

Die Terminregelung ist Teil eines umfassenden Gesetzespakets. Die Notfallreform sieht eine engere Kooperation der Notrufnummern 112 und 116117, den Aufbau von Akutleitstellen, den Ausbau Integrierter Notfallzentren rund um die Uhr sowie die Einstufung von Rettungsdiensten als reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung vor.

Finanziert wird das Vorhaben unter anderem durch 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen über fünf Jahre bis 2031, wobei die Bundesregierung jährliche Minderausgaben von rund 1,2 Milliarden Euro und weiteres Einsparpotenzial erwartet.

Weitere Modifikationen betreffen die Arzneimittelabgabe in Notdienststrukturen außerhalb der Apothekenzeiten sowie eine Erhöhung der Zuzahlung für den Rettungstransport von 10 auf 15 Euro.

Vorarbeiten für fachärztliche Termingarantien gingen bereits auf Beratungen im Koalitionsausschuss aus dem Juli zurück und sollen flankierend im Primärversorgungsgesetz geregelt werden, dessen Vorlage für November 2026 geplant ist.

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