Notfallreform: KVBW fordert Medikamentenabgabe durch Ärzte nachts
Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 12:21 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie medizinische Versorgung außerhalb regulärer Praxis- und Apothekenöffnungszeiten steht vor einer Neuausrichtung. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) begrüßt die geplante Regelung, nach der Ärzte im Bereitschaftsdienst sowie in Integrierten Notfallzentren Medikamente direkt an Patienten abgeben dürfen, sofern die örtlichen Apotheken geschlossen sind. Aus Sicht der Kassenärzte schließt dieser Schritt eine wesentliche Versorgungslücke bei Notfällen zur Nachtzeit oder an Wochenenden.
Versorgungslücken bei Schwerkranken und Heimbewohnern
Die KVBW begründet ihren Vorstoß mit den praktischen Hürden für besonders vulnerable Patientengruppen. Betroffen sind nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung insbesondere alleinlebende Schwerkranke und Pflegeheimbewohner. Wenn die nächste dienstbereite Notdienst-Apotheke weit entfernt liegt, verzögere sich für diesen Personenkreis der notwendige Therapiebeginn oft erheblich.
Nach den Vorstellungen von KVBW-Vorstand Dr. Doris Reinhardt sollen Dienstärzte künftig die wichtigsten Medikamente direkt an die Betroffenen übergeben, um die Zeitspanne bis zum nächsten regulären Werktag therapeutisch zu überbrücken.
Auch Sicherheitsbedenken weist die ärztliche Vertretung zurück. KVBW-Vorstandschef Dr. Karsten Braun betonte, dass durch die Abgabe keine zusätzlichen Risiken für die Patientensicherheit entstünden, da Mediziner die korrekte Dosierung und Einnahme im Behandlungsgespräch ohnehin erläuterten.
Zugleich äußerte sich Braun jedoch kritisch gegenüber Überlegungen, wonach künftig auch Apotheker eigenständige Untersuchungen und Behandlungen vornehmen könnten.
Apothekerschaft sieht bewährte Kontrollmechanismen in Gefahr
Aufseiten der Apothekerschaft stößt das Vorhaben auf deutlichen Widerstand. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) bewertet die Pläne kritisch, wobei die KVBW der Standesvertretung vorhält, vor allem wirtschaftliche Eigeninteressen zu verteidigen.
Wenn die nächste dienstbereite Apotheke weit entfernt liegt, verzögert sich nachts der Therapiebeginn — besonders bei alleinlebenden Schwerkranken und Heimbewohnern. Die geplante Regelung soll Dienstärzten erlauben, die wichtigsten Medikamente direkt zu übergeben und die Zeit bis zum nächsten Werktag zu überbrücken. Wie Sie Ihre Nachtdienste darauf vorbereiten, zeigt der kostenlose Praxis-Leitfaden in klaren Schritten. Kostenlosen Praxis-Leitfaden anfordern
ABDA-Präsident Thomas Preis verwies darauf, dass Apotheker als letzte Kontrollinstanz vor der eigentlichen Arzneimittelabgabe fungierten. Das etablierte Vier-Augen-Prinzip zwischen verordnenden Ärzten und abgebenden Pharmazeuten sei ein zentrales Instrument zur Absicherung der Arzneimitteltherapie. Durch eine Direktabgabe werde die bewährte Apothekenpflicht umgangen, zudem drohten ineffiziente Parallelstrukturen zu entstehen.
Die ABDA appelliert an die Bundesländer, an der strikten Bindung an Apotheken festzuhalten. Der Verband warnt vor schwerwiegenden wirtschaftlichen Konsequenzen für den flächendeckenden Apothekennotdienst sowie für die lokale Versorgungsstruktur insgesamt.
Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat
Die Neuregelung ist Bestandteil der Notfallreform, die der Bundestag am 15. Oktober 2026 beschlossen hat. Das Vorhaben erhielt im Parlament die Zustimmung von CDU/CSU, SPD und Grünen, während sich die Abgeordneten von AfD und Die Linke der Stimme enthielten.
Die Rechtslage bei der Medikamentenabgabe im Bereitschaftsdienst ist im Fluss: Der Bundestag hat die Notfallreform beschlossen, der Gesundheitsausschuss des Bundesrates befasst sich am 4. November mit den Plänen, das Plenum berät voraussichtlich am 20. November. Wer jetzt Dokumentation und Übergaben im Heim sauber aufstellt, ist vorbereitet, egal wie das Verfahren ausgeht. Die Checkliste zeigt, was Pflegedienstleitungen vorab klären sollten. Checkliste Medikamentenabgabe jetzt sichern
Auf Länderebene befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates am 4. November mit den Plänen. Für das Plenum der Länderkammer ist die Beratung voraussichtlich am 20. November vorgesehen. Da das Gesetz nicht der Zustimmungspflicht durch den Bundesrat unterliegt, können die Länder das Gesetzgebungsvorhaben im weiteren Verfahren nicht grundsätzlich stoppen.
