Verkehrsmittel, BAV

Öffentliche Verkehrsmittel: BAV zwingt Unternehmen zu analogen Ticketoptionen

Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 01:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundesamt für Verkehr verpflichtet Transportunternehmen, bis 2028 barrierefreie und anonyme Kaufmöglichkeiten ohne Smartphone zu erhalten.

Schweizer BAV erzwingt analoge Ticketoptionen im Nahverkehr
Ein moderner Schweizer Bahnhof mit analogen Ticketautomaten neben digitalen Anzeigen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat der fortschreitenden Digitalisierung im öffentlichen Verkehr der Schweiz regulatorische Grenzen gesetzt. Wie die Behörde am 24. Juli 2026 mitteilte, müssen Transportunternehmen künftig sicherstellen, dass auch Personen ohne Smartphone oder digitalen Zugang weiterhin analoge und anonyme Ticketkäufe tätigen können. Diese Vorgaben sind für die Branche verbindlich und reagieren auf eine zunehmende Anzahl von Beschwerden, die beim BAV eingegangen sind.

Sicherstellung des Zugangs für smartphone-freie Kunden

Obwohl mittlerweile vier von fünf Tickets im Schweizer Personennahverkehr digital erworben werden, sieht das BAV die Notwendigkeit, den Zugang für alle Bevölkerungsgruppen zu wahren. Bereits am 23. Juli 2026 wurde präzisiert, dass Transportunternehmen gesetzlich verpflichtet sind, Kunden ohne digitale Endgeräte angemessene Alternativen anzubieten. Ein zentraler Punkt der neuen Richtlinien ist die zeitliche Verfügbarkeit: Ein Ticketkauf muss bis spätestens 30 Minuten vor Fahrtbeginn möglich sein.

Zudem betonte das Amt, dass spontanes und anonymes Reisen langfristig gesichert werden muss. Bis Ende 2028 haben die Unternehmen Zeit, entsprechende Lösungen flächendeckend zu implementieren. Die Branche verwies in diesem Zusammenhang auf bereits bestehende Möglichkeiten wie das Telefon-Ticket oder spezielle Prepaid-Karten, um die Anforderungen zu erfüllen.

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Anforderungen an Bezahlung und Kostenstruktur

Das BAV stellte klar, dass die Nutzung von analogen Alternativen nicht zu unverhältnismäßigen Mehrkosten für die Fahrgäste führen darf. Eine Prepaid-Karte wird als ausreichende Lösung anerkannt, sofern eine wesentliche Bedingung erfüllt ist: Die Aufladung dieser Karten muss zwingend auch mit Bargeld möglich sein. Damit unterstreicht die Behörde die Bedeutung des Bargelds als inklusives Zahlungsmittel im öffentlichen Raum.

Regionaler Widerstand gegen rein bargeldlose Systeme

Die regulatorischen Eingriffe des Bundes erfolgen vor dem Hintergrund kontroverser Entwicklungen auf kantonaler und lokaler Ebene. Während das Verkehrsunternehmen BLS dazu übergegangen ist, herkömmliche Automaten durch rein bargeldlose Geräte zu ersetzen, regt sich politischer Widerstand. Die Kantone Luzern und Neuenburg legten jüngst ihr Veto gegen den flächendeckenden Ersatz von Automaten durch bargeldlose Terminals ein.

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Auch auf ziviler Ebene formiert sich Protest gegen die vollständige Digitalisierung des Zahlungsverkehrs. In Graubünden lancierte Berta Caminada eine Volksinitiative, die den Erhalt der Barzahlung im Kanton sichern soll. Diese Entwicklungen verdeutlichen das Spannungsfeld zwischen technischer Modernisierung und dem Erhalt bewährter, barrierefreier Zugangsmöglichkeiten im öffentlichen Dienstleistungssektor.

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