OpenAI-Hardware: Jony Ive entwickelt KI-Gerätefamilie
Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 22:41 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der US-amerikanische KI-Entwickler OpenAI plant den Aufbau einer eigenen Sparte für physische Endgeräte. Greg Brockman, Präsident des Unternehmens, bestätigte am Mittwoch die Entwicklung einer ganzen Familie von Hardware-Geräten, die speziell für die Interaktion mit Künstlicher Intelligenz konzipiert sind. Damit untermauert das Unternehmen seine Ambitionen, die Nutzung seiner KI-Modelle über rein softwarebasierte Schnittstellen hinaus zu erweitern.
Laut Brockman verfolge OpenAI das Ziel, Sprachinteraktion zum primären Eingabemodus für die meisten digitalen Aufgaben zu machen und damit das herkömmliche Tippen schrittweise zu ersetzen. Zwar nannte der OpenAI-Präsident noch keine spezifischen Gerätetypen oder ein exaktes Veröffentlichungsdatum, deutete jedoch an, dass man in naher Zukunft mit ersten Ergebnissen rechnen könne.
Fokus auf bildschirmlose Smart Speaker und KI-Smartphones
Branchenberichten zufolge konkretisieren sich die Pläne für das erste Hardware-Produkt bereits. Es soll sich dabei um einen tragbaren, bildschirmlosen Smart Speaker handeln. Das Gerät werde demnach über einen wiederaufladbaren Akku, eine integrierte Kamera sowie bewegliche mechanische Teile verfügen. OpenAI-CEO Sam Altman deutete in diesem Zusammenhang an, dass Südkorea als erster Testmarkt für dieses Produkt dienen könnte.
Die Markteinführung des Smart Speakers wird für Anfang 2027 erwartet, wobei ein Verkaufspreis zwischen 200 und 300 US-Dollar im Gespräch ist. Parallel dazu arbeitet OpenAI offenbar an einem KI-Smartphone, einem sogenannten „AI agent phone“. Dieses Gerät soll im ersten Halbjahr 2027 in die Massenproduktion gehen. Technisch basiere das Smartphone auf einem kundenspezifischen Prozessor vom Typ MediaTek Dimensity 9600 und verfüge über zwei dedizierte KI-Prozessoren. Gefertigt werden soll das Mobiltelefon vom Auftragsfertiger Luxshare. Darüber hinaus erkunde das Unternehmen weitere Formfaktoren wie Smart Glasses, Ohrhörer und eine intelligente Lampe.
Die rasante Entwicklung neuer KI-Hardware stellt Unternehmen vor komplexe regulatorische Herausforderungen durch den EU AI Act. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden bietet Ihnen einen kompakten Überblick über alle Anforderungen, Pflichten und Fristen für den rechtssicheren Einsatz von KI. EU AI Act in 5 Schritten verstehen: Fristen, Pflichten und Risikoklassen kompakt erklärt
Design-Expertise und personelle Aufrüstung
Die Hardware-Offensive von OpenAI stützt sich maßgeblich auf prominente Expertise aus der Technologiebranche. Bereits im Mai wurde bekannt, dass OpenAI das Startup io Products für 6,5 Milliarden US-Dollar übernommen hat. Dessen Gründer, der ehemalige Apple-Designchef Jony Ive, leitet nun die Gestaltung der neuen KI-Geräte.
Unterstützt wird das Projekt zudem von Tang Tan, dem ehemaligen Vizepräsidenten für Produktdesign bei Apple, der bei OpenAI die Position des Chief Hardware Officer übernommen hat. Insgesamt soll OpenAI mehr als 400 ehemalige Mitarbeiter des iPhone-Herstellers abgeworben haben, um die Entwicklung der eigenen Hardware-Plattform voranzutreiben.
Rechtliche Auseinandersetzungen begleiten den Markteintritt
Der Vorstoß in den Hardware-Sektor sorgt für erhebliche Spannungen mit etablierten Marktteilnehmern. Apple hat Anfang Juli eine Klage gegen OpenAI eingereicht. Der Vorwurf lautet auf Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen und die systematische Abwerbung von Schlüsselpersonal. Greg Brockman lehnte eine Stellungnahme zu dem laufenden Verfahren ab und erklärte stattdessen, dass sich OpenAI vollumfänglich auf die eigene Entwicklung konzentriere.
Neben rechtlichen Patentstreitigkeiten rücken durch die KI-Verordnung auch neue Dokumentationspflichten für Unternehmen in den Fokus. Welche KI-Systeme konkret als Hochrisiko gelten und was Verantwortliche jetzt tun müssen, erfahren Sie in diesem kostenlosen Experten-Report. Kostenlosen Umsetzungsleitfaden zum EU AI Act jetzt herunterladen
Zusätzlich sah sich das Unternehmen mit einer Markenrechtsklage des Unternehmens iyO konfrontiert. Hier deutet sich jedoch eine außergerichtliche Einigung an. Das Verfahren wurde für sieben Tage ausgesetzt, um einen Vergleich zu finalisieren. Eine ursprünglich für Ende Juli angesetzte Anhörung wurde aufgehoben und auf den 8. September 2026 verschoben.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
