Opioid-Leitlinie: Neue S3-Empfehlungen begrenzen die Therapie bei chronischen Schmerzen
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 19:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Behandlung chronischer Schmerzen außerhalb der Onkologie erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen Schmerzlinderung und den Risiken starker Medikamente.
Auf dem Deutschen Schmerzkongress, der vom 21. bis zum 24. Oktober 2026 in Mannheim stattfindet, stellte die Deutsche Schmerzgesellschaft die vierte Version der S3-Leitlinie zur Langzeittherapie mit Opioiden bei nicht tumorbedingten chronischen Schmerzen vor.
An der Überarbeitung des Regelwerks waren 36 Fachgesellschaften und Verbände sowie zwei Patientenorganisationen beteiligt. Die aktualisierten Empfehlungen präzisieren, unter welchen Bedingungen die Wirkstoffe verordnet werden dürfen und wann Behandlungen beendet werden müssen.
Fokus auf nicht medikamentöse Verfahren
Ein zentraler Schwerpunkt der Leitlinie liegt auf der Einbettung der Medikation in ein umfassendes Behandlungskonzept. Prof. Frank Petzke, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft und Leiter der Schmerzmedizin an der Universitätsmedizin Göttingen, forderte in diesem Kontext die konsequente Ausrichtung am biopsychosozialen Modell.
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Vorrang sollten primär nicht medikamentöse Verfahren haben, darunter Physiotherapie, Ergotherapie und Psychotherapie. Gleichzeitig stellte Petzke klar, dass ein vollständiger Verzicht auf Opioide in der medizinischen Versorgung nicht realistisch sei.
Demnach sollen Opioide laut der Leitlinie grundsätzlich nur dann zum Einsatz kommen, wenn andere therapeutische Maßnahmen nicht ausreichen. Zudem gelten klare Vorgaben für den weiteren Behandlungsverlauf: Eine Fortführung der Medikation über die dreimonatige Einstellungs- und Titrationsphase hinaus ist nur vorgesehen, wenn stabile Therapieziele erreicht werden und die Nebenwirkungen tolerabel bleiben. Verschlechtert sich das Verhältnis zwischen Nutzen und unerwünschten Wirkungen oder zeichnet sich eine Abhängigkeit ab, ist die Therapie zu beenden.
Indikationen und Ausschlusskriterien im Detail
Das Dokument differenziert zudem strikt nach Schmerzursachen. Die Deutsche Schmerzgesellschaft definiert klare Nichtindikationen, bei denen Opioide nicht angewendet werden sollen. Dazu zählen primäre Kopfschmerzen, funktionelle Störungen sowie das Fibromyalgiesyndrom.
Bei einer Arthrose kommt eine Verordnung lediglich im Einzelfall in Betracht. Als optionale Therapieindikationen führt die Leitlinie hingegen chronische Rückenschmerzen und neuropathische Schmerzen auf.
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Situation der Opioidverordnungen in Deutschland
Die Veröffentlichung der Leitlinie erfolgt vor dem Hintergrund einer stabilen Versorgungslage im Land. Nach Angaben der Fachgesellschaft weist Deutschland keine vergleichbare Opioidkrise auf, wie sie in anderen Staaten beobachtet wurde.
So sind Langzeitverordnungen über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten seit dem Jahr 2012 nicht gestiegen. Ein schädlicher Gebrauch oder ein Abhängigkeitssyndrom tritt demnach bei 0,6 bis 1,8 Prozent der Personen auf, die medizinisch indiziert mit den Präparaten behandelt werden.
Die Neubewertung dieser Daten und Behandlungsstandards bildet einen Schwerpunkt der Tagung in Mannheim, auf der sich bis zum 24. Oktober 2026 rund 1.800 Expertinnen und Experten über aktuelle Ansätze der Schmerzmedizin austauschen.
