Organspende, Hochbetagte

Organspende im Alter: Auch Hochbetagte können als Spender infrage kommen

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Zwei Anträge zur Organspende gehen in den Gesundheitsausschuss; die Schlussabstimmung ist für Jahresende vorgesehen.

Organspende: Bundestag berät über Widerspruchsregelung und Reform
Ein leerer, sonnendurchfluteter Krankenhausflur mit weichem Licht und Schattenwurf. Illustration mit AI erstellt.

Der Bundestag debattierte in erster Lesung über zwei konkurrierende Anträge zur Organspende in Deutschland. Im Zentrum der Diskussion steht die sogenannte Widerspruchsregelung, die Erwachsene automatisch zu Organspendern machen würde, sofern sie zu Lebzeiten nicht aktiv widersprechen.

Bislang gilt in Deutschland die Zustimmungsregelung: Ohne ausdrückliche Einwilligung darf kein Organ entnommen werden. Medienberichte zu der Debatte betonen dabei einen oft unterschätzten Punkt: Das Alter spielt bei der Organspende keine entscheidende Rolle – auch hochbetagte Menschen können grundsätzlich als Spender infrage kommen.

Zwei Lager, eine Gewissensfrage

Für die Widerspruchsregelung setzen sich 254 Abgeordnete ein, mehr als ein Drittel der 630 Bundestagsmitglieder. Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem Jens Spahn (CDU), Karl Lauterbach (SPD), Lars Klingbeil (SPD), Felix Banaszak (Grüne), Gitta Connemann (CDU), Matthias Miersch (SPD), Ricarda Lang (Grüne) und Alexander Hoffmann (CSU).

Ein Gegenantrag von 58 Abgeordneten um Michael Brand (CDU) und Lars Castellucci (SPD) lehnt die Widerspruchsregelung ab und fordert stattdessen bessere Aufklärung sowie eine verpflichtende Aufforderung zur persönlichen Entscheidung.

Die Vorlagen wurden an den Gesundheitsausschuss überwiesen, die Schlussabstimmung ist für das Jahresende ohne Fraktionszwang vorgesehen – die Abgeordneten stimmen also nach Gewissen ab. Es ist bereits der dritte Anlauf für die Widerspruchsregelung: 2020 scheiterte das Modell in freier Abstimmung, ein weiterer Versuch 2024/2025 kam wegen des Endes der Ampelkoalition beziehungsweise der vorgezogenen Neuwahl nicht zur Abstimmung.

Vorgesehen sind zudem eine landesweite Aufklärungskampagne und ein Brief an jeden Volljährigen; das Gesetz soll nach einer Übergangsfrist Anfang 2030 in Kraft treten.

Die Zahlen hinter der Debatte

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation verzeichnete für 2025 985 postmortale Organspender, denen 8.199 Patienten auf Wartelisten gegenüberstanden – der höchste Spenderwert seit 2012. Insgesamt wurden 3.020 Organe aus postmortalen Spenden entnommen und transplantiert, darunter 365 Herzen deutschlandweit.

Am Deutschen Herzzentrum der Charité (DHZC) erhielten 64 Menschen ein neues Herz, eine Lunge oder beides. Zum Jahreswechsel 2025/26 standen 1.102 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderherz, 63 starben im Jahresverlauf, während sie auf ein passendes Organ warteten.

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NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) verwies in der Debatte darauf, dass in den vergangenen zwölf Monaten mehr als 4.800 Menschen neu auf die Wartelisten kamen, während über 600 mangels Spenderorgan starben. Laut anderen in der Debatte genannten Zahlen stirbt jeder siebte Wartende, bevor ein passendes Organ gefunden wird – im Schnitt drei Menschen täglich.

Aufklärungsdefizit und internationaler Vergleich

Michael Brand (CDU) verwies darauf, dass 70 Prozent der Bürger das Online-Spenderregister unbekannt sei. Das seit März 2024 betriebene Organspende-Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, ab 16 Jahren nutzbar, verzeichnet aktuell knapp 633.000 Erklärungen – 82 Prozent davon uneingeschränkte Zustimmung, 8,7 Prozent Widerspruch. Dabei zeigen Umfragen laut Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit, dass 85 Prozent der Bevölkerung der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen; je nach Befragung können sich 70 bis 85 Prozent eine eigene Spende vorstellen.

Dr. Hans Theiss (CSU) verwies darauf, dass 14 europäische Länder mit den höchsten Organspendequoten die Widerspruchsregelung nutzen und Deutschland jährlich rund 200 Spenderorgane importiere.

Im internationalen Vergleich verzeichnete Deutschland 2025 11,8 Organspender je Million Einwohner, während Spanien mit Widerspruchsregelung 2024 über 48 Spender je Million Einwohner erreichte. In Österreich, das ebenfalls die Widerspruchslösung anwendet, stiegen die Transplantationen 2025 um 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Medizinische Fachgesellschaften fordern Reform

Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) forderte anlässlich der Bundestagsdebatte ebenfalls die Widerspruchslösung. Bei akutem Leberversagen im Stadium IV versterben demnach ohne Transplantation rund 80 bis 90 Prozent der Betroffenen.

Selbst bei priorisierter Listung dauere es im Schnitt rund 72 Stunden bis zu einem passenden Organ, wobei rund 30 Prozent der Erkrankten diese Wartezeit nicht überleben. Die Todesrate von Patienten auf der Warteliste liegt in Deutschland laut DGVS mit 20 Prozent rund fünf Prozentpunkte über der anderer Eurotransplant-Länder mit Widerspruchsregelung.

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Auch ärztliche Direktoren und Transplantationsbeauftragte an Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen, darunter Edgar Schömig und Dirk Schedler von der Uniklinik Köln, sprachen sich für die Widerspruchsregelung aus und unterstützen sowohl den Entwurf der 254 Abgeordneten als auch den Gesetzentwurf des Bundesrates. Sie betonten jedoch, eine Gesetzesänderung allein reiche nicht aus – entscheidend seien auch leistungsfähige klinische Strukturen und ausreichende personelle Ressourcen in den Kliniken.

Das Deutsche Herzzentrum der Charité unterstützt ebenfalls die Widerspruchsregelung, fordert darüber hinaus jedoch eine Debatte über Organspende nach kontrolliertem Herz-Kreislauf-Stillstand. Prof. Dr. Volkmar Falk erklärte, beide Diskussionen – über die Widerspruchsregelung und über erweiterte Spendekriterien – seien parallel notwendig, um die Versorgungslücke zu schließen.

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