Osteopathie, Gericht

Osteopathie: Gericht zwingt SRK zu Anerkennung auslÀndischer Diplome

Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 09:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtet das Schweizerische Rote Kreuz zur Anerkennung auslĂ€ndischer Osteopathie-AbschlĂŒsse. Rund 700 Therapeuten könnten profitieren.

Gerichtsurteil: SRK muss auslÀndische Osteopathie-Diplome anerkennen
Heller Behandlungsraum in einer osteopathischen Praxis mit medizinischer Ausstattung und professionellem Ambiente. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesverwaltungsgericht zwingt das Schweizerische Rote Kreuz zu einer liberaleren Praxis bei der Anerkennung auslĂ€ndischer Osteopathie-AbschlĂŒsse. Ein Urteil vom 2. Juli 2026 (B-715/2026) gibt einer deutschen Osteopathin recht – und könnte weitreichende Folgen fĂŒr rund 700 betroffene Therapeuten haben.

Gericht kippt restriktive SRK-Praxis

Die Osteopathin Manuela Meier hatte gegen die Ablehnung ihres in Deutschland erworbenen Diploms geklagt. Das SRK verweigerte die Anerkennung im Januar 2024 komplett. Das Gericht sah das anders: Die Ausbildungsinhalte deutscher Osteopathie-Schulen entsprechen den Schweizer Anforderungen in wesentlichen Teilen. Eine Totalverweigerung sei nicht gerechtfertigt.

Lediglich bei der Erstversorgerrolle – der Kompetenz, Patienten ohne Ă€rztliche Überweisung zu untersuchen und zu diagnostizieren – sieht das Gericht eine LĂŒcke. Das SRK muss nun gezielte Ausgleichsmaßnahmen fĂŒr diesen Bereich definieren. Bereits im Januar 2025 hatte das Gericht in einem Ă€hnlichen Fall (B-1175/2024) zugunsten der Gleichwertigkeit entschieden.

Kritik an mangelnder Systematik

Der Verband der Osteopathen Schweiz (VaOS) ĂŒbt scharfe Kritik an der Anerkennungspraxis. Trotz mehrerer Gerichtsurteile zugunsten der Therapeuten fehle eine systematische Lösung fĂŒr die rund 700 Osteopathen mit auslĂ€ndischen AbschlĂŒssen.

2025 erkannte das SRK insgesamt 39 Diplome an. Branchenvertreter fordern schnellere und weniger bĂŒrokratische Verfahren. Seit MĂ€rz 2026 diskutiert ein runder Tisch mit dem Staatssekretariat fĂŒr Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und Nationalratsvertretern ĂŒber eine einheitliche Regelung. Ziel: Hohe QualitĂ€tsstandards wahren, ohne EU-Absolventen unnötig zu behindern.

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Osteopathie auf dem Vormarsch

Die Nachfrage nach osteopathischen Behandlungen in der Schweiz steigt rasant. 2012 nutzten 6,8 Prozent der Bevölkerung diese Leistungen, 2022 waren es bereits 10 Prozent. Die Osteopathie etabliert sich zunehmend als eigenstÀndige Disziplin.

Damit wĂ€chst der Druck, die Anerkennungsprozesse zu justieren. Es geht um Versorgungssicherheit – aber auch um Patientensicherheit durch klare Kompetenzprofile.

Deutschland schÀrft Grenzen zu anderen Heilberufen

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WÀhrend die Schweiz die Anerkennung auslÀndischer Osteopathie-Diplome lockert, zieht Deutschland andere Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht bestÀtigte am 20. Mai 2026 (1 BvR 2324/24) das Verbot nichthomöopathischer Eigenblutbehandlungen durch Heilpraktiker.

Der Arztvorbehalt im Transfusionsgesetz sei verfassungsgemĂ€ĂŸ, urteilten die Karlsruher Richter. Der Gesundheitsschutz rechtfertige den Eingriff in die Berufsfreiheit. Ausgenommen bleiben nur spezifische homöopathische Verfahren. Die Botschaft ist klar: Invasive Behandlungen bleiben Ärzten vorbehalten. In der Schweiz dreht sich die Debatte dagegen um die diagnostische Eigenverantwortung nicht-Ă€rztlicher Therapeuten.

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