Osteopathie, Schweizer

Osteopathie: Schweizer Gericht zwingt SRK zu Anerkennung ausländischer Diplome

Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 12:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtet das SRK zur differenzierten Prüfung ausländischer Osteopathie-Abschlüsse. Rund 700 Fachkräfte könnten profitieren.

Schweizer Gericht stärkt Rechte von Osteopathen mit ausländischen Diplomen
Medizinische Fachliteratur und anatomische Modelle auf einem Schreibtisch in einer Praxis. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte von Osteopathen mit ausländischen Berufsabschlüssen gestärkt. Ein in Deutschland erworbenes Diplom ist demnach weitgehend gleichwertig mit der schweizerischen Ausbildung. Das Gericht zwingt das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) damit, seine restriktive Anerkennungspraxis zu überarbeiten.

Weitgehende Gleichwertigkeit

Hintergrund der Entscheidung ist die Klage der Osteopathin Manuela Meier. Ihr in Deutschland absolviertes Studium hatte das SRK zunächst nicht vollumfänglich anerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG, Aktenzeichen B-715/2026) kam nun zum Schluss: Die Ausbildungsinhalte stimmen in hohem Maße mit den schweizerischen Anforderungen überein.

Die Richter stellten klar: Eine fehlende Übereinstimmung in einzelnen Bereichen darf nicht pauschal zur Ablehnung führen. Entscheidend ist, ob die Ausbildung in den wesentlichen fachlichen Bereichen als gleichwertig gilt. Das SRK hatte die Anerkennung zu Unrecht verweigert.

Nur eine echte Lücke

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Als einzigen wesentlichen Unterschied identifizierte das Gericht die sogenannte Erstversorgerrolle. In der Schweiz dürfen Osteopathen Patienten ohne vorherige ärztliche Überweisung behandeln. Das erfordert besondere diagnostische Kompetenzen und Verantwortung.

Hier muss das SRK eine gezielte Ausgleichsmaßnahme festlegen. Die Klägerin soll die fehlenden Kompetenzen für die Erstversorgung gezielt nachholen können – statt die Anerkennung des gesamten Diploms zu verweigern. Ein Signal für eine differenziertere Prüfung ausländischer Berufsqualifikationen.

Hunderte betroffen

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Die Tragweite des Urteils ist erheblich. Rund 700 Osteopathen in der Schweiz könnten von der bisherigen Anerkennungspraxis betroffen sein. Der Verband der Osteopathen (VaOS) fordert nun zügige Pauschallösungen, um langwierige Einzelfallprüfungen zu vermeiden.

Bereits seit März läuft ein runder Tisch unter Beteiligung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Ziel ist es, die Anerkennungsprozesse in der Komplementärmedizin zu harmonisieren. Das SRK prüft das Urteil und einen möglichen Weiterzug an das Bundesgericht. Fachleute gehen jedoch davon aus, dass der Druck steigt, die Hürden für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland abzubauen. Die Patientenversorgung in der Schweiz hängt davon ab.

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