Personalausweis: Bundesregierung plant Verzicht auf Adressaufdruck
Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 06:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesinnenministerium evaluiert derzeit eine grundlegende Neugestaltung des Personalausweises. Ein zentraler Punkt der Überlegungen ist der Verzicht auf den gedruckten Adressaufdruck auf dem Dokument. Die Konzeptionsphase für diese neue Ausweisgeneration soll bis zum Ende des Jahres 2027 abgeschlossen sein.
Fokus auf Digitalisierung und Fälschungsschutz
Ein Sprecher von Minister Dobrindt bestätigte am 8. August 2026 die laufende Prüfung dieser Pläne. Das Ministerium sehe in der Streichung der physischen Adresse deutliche Vorteile für die Digitalisierung und den Abbau bürokratischer Hürden. Unterstützung für dieses Vorhaben signalisierte bereits der Petitionsausschuss, der sich ebenfalls für einen Verzicht auf den Adressaufdruck aussprach.
Neben der Änderung bei der Adressangabe sieht das Konzept weitere optische und technische Neuerungen vor. So plant das Bundesinnenministerium, den Personalausweis mit einem größeren Lichtbild sowie zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, um den Fälschungsschutz weiter zu erhöhen. Als ein spezifisches neues Sicherheitsmerkmal ist die Integration eines Data-Matrix-Codes vorgesehen.
Modernisierung der Verwaltungsinfrastruktur
Parallel zu den Plänen des Innenministeriums verfolgt das Bundesdigitalministerium ähnliche Bestrebungen im Bereich der Reisedokumente. Im Rahmen eines Pakets von über 200 Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung ist die Abschaffung der Adresspflicht im Reisepass geplant.
Um die technologische Basis für solche Vorhaben zu stärken, haben das Bundesdigitalministerium und der Branchenverband DATABUND bereits am 30. Juli 2026 in Berlin eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Anbindung mittelständischer IT-Anbieter an den sogenannten Deutschland-Stack, um eine breitere Basis für digitale Verwaltungslösungen zu schaffen.
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Zeitplan für die digitale Identität
Ein wesentlicher Bestandteil der künftigen Identitätsinfrastruktur ist die europäische EUDI-Wallet. Die Bundesregierung hält trotz bestehender Herausforderungen am Starttermin für diese digitale Brieftasche fest. Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorging, ist der 2. Januar 2027 als Veröffentlichungstermin vorgesehen.
Die Regierung räumte jedoch ein, dass die erste Version der Wallet nach dem Start kontinuierlich ausgebaut werden müsse. Derzeit bestünden noch Unklarheiten hinsichtlich der detaillierten Funktionen, der technischen Umsetzung sowie des exakten Zeitplans für künftige Erweiterungen.
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Zur weiteren Standardisierung der digitalen Dienste hat der IT-Planungsrat zudem fünf zentrale Basisdienste definiert, die das Fundament der digitalen Verwaltung bilden sollen. Hierzu zählen neben der EUDI-Wallet und der BundID auch die Dienste ZaPuK, FIT-Connect, NOOTS sowie das Bezahlsystem ZBDS/ePayBL. Diese Dienste sollen künftig eine einheitliche und sichere Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden gewährleisten.
