Pflege-Krise, Heime

Pflege-Krise: 75 Prozent der Heime weisen Patienten ab

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 17:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Pflegebranche leidet unter Fachkräftemangel und steigendem Bedarf. Das neue Pflegeneuordnungsgesetz bringt ab 2027 tiefgreifende Änderungen bei Leistungen und Budgets.

Pflegekrise: 75% der Heime weisen Patienten ab und Reform 2027
Eine ältere Hand wird von einer jüngeren Hand gehalten, symbolisiert Pflege und Unterstützung im Alter. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Steigender Bedarf trifft auf massiven Fachkräftemangel – und der Gesetzgeber plant tiefgreifende Reformen.

Dramatische Lage in den Regionen

Eine aktuelle Befragung des Basis-Instituts im Landkreis Dillingen zeigt, wie ernst die Situation ist. Rund 75 Prozent der stationären Einrichtungen mussten Anfragen von Pflegebedürftigen abweisen. Auch im ambulanten Sektor können etwa 50 Prozent der Dienste keine neuen Kunden mehr aufnehmen.

Allein in diesem Landkreis fehlen 45 Fachkräfte in Heimen und 19 in ambulanten Diensten. Die Zahl der Pflegebedürftigen stieg dort zwischen 2013 und 2023 um 107 Prozent. Experten rechnen damit, dass sich die benötigten Heimplätze bis 2043 verdoppeln müssen. Schätzungsweise 1.200 Menschen in der Region gelten bereits heute als unversorgt.

Pflegeneuordnungsgesetz: Das ändert sich

Ein Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 soll die Finanzierung und Leistungsstruktur grundlegend reformieren. Viele Änderungen treten ab dem 1. Januar 2027 in Kraft.

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro für Pflegegrad 1 fällt weg. Stattdessen erhalten Betroffene eine sogenannte Pflegebegleitung. Der Staat spart dadurch rund 400 Millionen Euro.

Für die Pflegegrade 2 bis 5 kommt ein neues Sozialraumbudget: 175 Euro monatlich für Erwachsene, 300 Euro für Unter-25-Jährige. Ansparen ist nicht möglich. Das Pflegegeld wird in ein Entlastungsbudget überführt:

  • Pflegegrad 2: 386 Euro
  • Pflegegrad 3: 638 Euro
  • Pflegegrad 4: 889 Euro
  • Pflegegrad 5: 1.079 Euro (inklusive bisheriger Pflegehilfsmittel)
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Neu eingestufte Pflegebedürftige in den Graden 2 und 3 erhalten in den ersten drei Monaten nur 50 Prozent der Leistungen.

Anpassungen bis 2028 geplant

Zum 1. Januar 2028 sollen die Pflegeleistungen an die wirtschaftliche Entwicklung gekoppelt werden. Die Steigerung orientiert sich an der Kerninflationsrate der Jahre 2025 bis 2027, gedeckelt durch den allgemeinen Lohnanstieg.

Prognosen rechnen mit Steigerungen zwischen 7,8 und 11,4 Prozent. Das Pflegegeld in Grad 2 könnte dann von 347 Euro auf bis zu 387 Euro steigen. Bei Pflegesachleistungen in Grad 5 sind bis zu 2.561 Euro möglich – gegenüber 2.299 Euro im Jahr 2025. Auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege könnten auf bis zu 3.942 Euro anwachsen.

Neue Wege in der Pflege

In Zürich entsteht ein Pflegezentrum speziell für die LGBTIQ+-Gemeinschaft. Das Projekt umfasst 138 Wohnungen und eine Pflegewohngruppe. Bezug ist im Frühjahr 2028.

International setzt man auf Prävention. Im vietnamesischen Da Nang erprobt ein geriatrisches System den Wechsel von kurativer zu rehabilitativer Versorgung. Ziel: Mobilität und soziale Teilhabe durch Bewegungsangebote erhalten.

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In Dortmund erweitern städtische Seniorenheime ihr Angebot mit Pflegekiosken und Trainingszentren. Neben der medizinischen Grundpflege stehen psychosoziale Angebote wie Kochgruppen für Trauernde oder Sport für Pflegebedürftige im Fokus. Das soll die häusliche Pflege stabilisieren und Angehörige entlasten.

Die Schweiz bereitet unterdessen die EFAS-Reform vor. Ab 2032 ist eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen geplant. Die Patientenbeteiligung soll vorerst bei maximal 7,65 Franken pro Tag bleiben.

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