Pflege-Krise: Kommunen fordern Vollversicherung gegen 30-Mrd.-Defizit
Veröffentlicht am: 22.08.2026 um 17:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die finanzielle Belastung der Kommunen durch steigende Pflegekosten hat eine Debatte über die grundlegende Struktur der sozialen Pflegeversicherung ausgelöst. Angesichts eines jährlichen Defizits der Kommunen in Höhe von 30 Milliarden Euro drängt der Deutsche Städtetag auf eine Systemumstellung.
Im Zentrum der Forderungen steht die Transformation der Pflegeversicherung in eine Vollversicherung, um die Abhängigkeit der Betroffenen von Sozialhilfeleistungen zu verringern und die städtischen Haushalte nachhaltig zu entlasten.
Finanzielle Schieflage der Kommunen und Pflegekassen
Nach Einschätzung des Deutschen Städtetages ist die aktuelle Situation für die Kommunen nicht mehr tragbar. Städtetagspräsident Burkhard Jung wies darauf hin, dass eine Vollversicherung den Eintritt des Sozialhilfefalls bei Pflegebedürftigkeit verhindern könne. Wie massiv der Kostendruck ist, zeigt das Beispiel Leipzig, wo die Ausgaben für die „Hilfe zur Pflege“ innerhalb von fünf Jahren um 300 Prozent gestiegen sind.
Auch die Pflegekassen selbst stehen unter erheblichem finanziellem Druck. In einem Zeitraum von zwei Jahren wird ein Defizit von 22,5 Milliarden Euro verzeichnet. Gleichzeitig ist die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland auf über 6 Millionen Menschen angestiegen.
Steigende Eigenanteile und regionale Unterschiede
Ein wesentlicher Treiber für die Forderungen nach einer Reform sind die massiv gestiegenen Eigenanteile, die Heimbewohner aus privaten Mitteln aufbringen müssen. Laut Daten des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) zahlen Betroffene im Bundesdurchschnitt monatlich 3.364 Euro selbst.
Dabei zeigen sich deutliche regionale Diskrepanzen sowie eine dynamische Kostenentwicklung im Jahr 2026:
- In Bayern lag der Eigenanteil zum Stand vom 1. Juli 2026 bei 3.270 Euro pro Monat, was einer Steigerung um 176 Euro entspricht.
- Für Niedersachsen wurde bereits im Januar 2026 ein Anstieg der Kosten um 10 Prozent auf durchschnittlich 2.900 Euro gemeldet.
- Innerhalb Niedersachsens variieren die Beträge ebenfalls: Während im Heidekreis 2.633,13 Euro fällig werden, liegt der Anteil im Landkreis Verden bei 2.572,78 Euro und im Landkreis Rotenburg bei 2.405,97 Euro.
Die Pflegekosten steigen rasant – im Schnitt zahlen Heimbewohner monatlich 3.364 Euro selbst. Gleichzeitig plant die Regierung ein neues Gesetz, das Leistungen für Pflegegrad 1 kürzen könnte. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche sichern und sich gegen Kürzungen wehren. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Um diese Belastungen zu begrenzen, schlägt der Städtetag einen Deckel für den Eigenanteil vor. Orientiert am sogenannten Rehlinger-Modell sollen Heimbewohner maximal 1.500 Euro selbst tragen müssen; alle darüber hinausgehenden Kosten müssten von den Kassen übernommen werden.
Kritik am Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
Die Bundesregierung plant unter der Leitung des neuen Ressortchefs Linnemann das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das im Herbst 2026 verabschiedet werden soll, um bestehende Milliardenlücken zu schließen. Diese Pläne stoßen jedoch bei Verbänden auf Widerstand.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) lehnt das Konzept einer Vollversicherung ab. Kritisiert werden zudem eine Ungleichbehandlung bei der Refinanzierung sowie die befürchtete Zerschlagung bestehender Beratungsstrukturen. Für den 24. August 2026 ist eine Demonstration in Erfurt gegen das Vorhaben angekündigt.
Auch Fachverbände wie der BVMed warnen vor den Auswirkungen des PNOG. Die geplante Zusammenführung der Budgets für Infektionsschutzprodukte mit Leistungen für Betreuung und Haushaltshilfen könne die Basishygiene schwächen.
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Besonders für Personen mit Pflegegrad 1 drohen laut Verbandsangaben Streichungen von Leistungen. Von den 5,6 Millionen Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, werden 3,1 Millionen ausschließlich durch Angehörige betreut – eine Gruppe, die durch die Reform nicht schlechter gestellt werden dürfe.
Zusätzliche Kritik kommt vom Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad). Dieser bemängelt die geplante Ersetzung des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro durch ein geringeres Überbrückungsbudget. Dieses soll bei den Pflegegraden 2 bis 3 lediglich 1.855 Euro und bei den Pflegegraden 4 bis 5 rund 2.285 Euro betragen. Der Verband fordert den Erhalt der bisherigen Budgets und eine stärkere Öffnung des Sozialraumbudgets.
