Pflege-Reform, Kommission

Pflege-Reform: Kommission soll erste Ergebnisse bis Ende Januar 2027 liefern

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 17:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Kabinett berief ein 13-köpfiges Gremium, das Finanzierung und Versorgung prüfen und bis Ende Januar 2027 erste Ansätze vorlegen soll.

Pflegestrukturkommission eingesetzt: Reformvorschläge bis Januar 2027
Ein heller, minimalistischer Krankenhausflur in natürlichem Licht ohne Personen. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung stellt die Weichen für eine grundlegende Neuausrichtung der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Das Bundeskabinett hat auf Grundlage eines Papiers von Union und SPD die Einsetzung der Pflegestrukturkommission beschlossen. Das 13-köpfige Gremium soll Vorschläge erarbeiten, um eine verlässliche Versorgung zu gewährleisten und den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung bis nach 2030 stabil zu halten.

Reformdruck durch steigende Defizite

Der finanzielle Druck auf das System wächst spürbar. In der Pflegeversicherung sind über sechs Millionen Menschen pflegebedürftig. Nach Angaben der Pflegekassen werden rasch Milliardensummen zur Stabilisierung benötigt. Bleiben wirksame Gegenmaßnahmen aus, drohen ab dem Jahr 2028 Defizite in zweistelliger Milliardenhöhe.

Bereits am 30. September 2026 brachte das Bundeskabinett den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) als erstes Hilfspaket auf den Weg. Dessen Kernbestandteile sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, ergänzt durch weitere Regelungen zum 1. Januar 2028 sowie zum 1. Januar 2029. Dieser Plan sieht unter anderem vor, dass der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem 1. Januar 2027 um 0,3 Beitragssatzpunkte auf 0,9 Prozent des Bruttolohns angehoben wird.

Ab dem 1. Januar 2028 folgt ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehegatten sowie Lebenspartnern. Ab dem Jahr 2029 sind die Einführung einer Pflegebegleitung sowie eine jährliche Koppelung der Leistungsbeträge an die Kerninflationsrate vorgesehen.

Zusammensetzung und Prüfauftrag des Gremiums

Die Leitung der neu berufenen Pflegestrukturkommission übernimmt der frühere Caritas-Generalsekretär Prof. Dr. Georg Cremer gemeinsam mit der Juristin Prof. Gabriele Kuhn-Zuber von der KHSB als Co-Vorsitzender.

Die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler hob die fachliche Kompetenz des 13 Mitglieder zählenden Gremiums hervor. Gleichzeitig regte sich Widerspruch an der Besetzung: Das Pflegebündnis Mittelbaden und der Bundesverband Pflegemanagement kritisierten, dass niemand aus der unmittelbaren Pflegepraxis berufen worden sei.

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Die eingesetzte Strukturkommission soll bis Ende Januar 2027 erste Vorschläge vorlegen, das Reformpaket soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Für Pflegekassen und HR-Verantwortliche heißt das: Beitragszuschläge, Eigenanteile und Finanzierungslücken müssen jetzt eingeordnet werden. Der kostenlose Report fasst den geplanten Zeitplan, die vorgesehenen Beitragszuschläge ab 2027 und die offenen Prüfpunkte zusammen. Kostenlosen Report zur Pflegereform anfordern

Die Aufgaben der Kommission umfassen eine detaillierte Ausgabenanalyse, Modelle für eine nachhaltige Finanzierung, die Steigerung der Versorgungseffizienz sowie die engere Verzahnung von Prävention und Frührehabilitation.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann betonte, dass Pflege bezahlbar sowie zielgerecht bleiben müsse, und kündigte das Inkrafttreten der Strukturreform für den 1. Juli 2027 an. Eine Vollabsicherung für den Pflegefall ist im Konzept nicht vorgesehen; das Hauptaugenmerk liegt vielmehr auf der Stärkung der häuslichen Pflege.

Darüber hinaus beinhaltet der Prüfauftrag Überlegungen zur Begrenzung der Eigenanteile im Sinne eines Pflegedeckels, basierend auf Vorschlägen der SPD zur Deckelung von Heimpflegekosten.

Diskutiert werden ferner kapitalgedeckte Elemente, ein Ausbau des umlagefinanzierten Systems, Maßnahmen für eine attraktivere private Vorsorge sowie ein Ausgleichsmechanismus zwischen der privaten und der sozialen Pflegeversicherung.

Auch verfassungskonforme soziale Ausgleichsmechanismen außerhalb des bisherigen Beitragssystems – etwa über Steuermittel – und die Verlagerung versicherungsfremder Leistungen in die Haushaltsfinanzierung stehen auf der Agenda.

Zeitplan für die Umsetzung

Der niedersächsische Sozialminister Andreas Philippi forderte, die Kommission müsse eine echte Reform anstoßen und dürfe nicht als Feigenblatt dienen. Die Bundesländer wollen sich aktiv einbringen; tragfähige Konzepte müssten zügig vorliegen. Das Pflegeneuordnungsgesetz mit den darin enthaltenen Elementen der Pflegebegleitung reiche allein nicht aus.

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Ohne wirksame Gegenmaßnahmen drohen der sozialen Pflegeversicherung ab 2028 Defizite in zweistelliger Milliardenhöhe — die Pflegekassen benötigen nach eigenen Angaben rasch Milliardensummen zur Stabilisierung. Wer heute Budgets plant, braucht Klarheit über Eigenanteile, Pflegedeckel und die Verlagerung versicherungsfremder Leistungen. Der Report ordnet die Prüfaufträge ein und zeigt, welche Stellschrauben für Kassen und Arbeitgeber relevant werden. Report zur Finanzierungslücke jetzt anfordern

Die Kommission soll ihre ersten Ergebnisse bis spätestens Ende Januar 2027 vorlegen. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch stellte parlamentarische Beratungen ab Februar 2027 in Aussicht, bevor das Reformpaket zum 1. Juli 2027 Rechtskraft erlangen soll.

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