Pflegebegleitung, Pflegerat

Pflegebegleitung ab 2029: Pflegerat warnt vor Lücken und Bürokratie

Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 18:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der DPR verlangt für die Pflegebegleitung ab 2029 klare Verantwortlichkeiten und vernetzte Beratungsangebote, um Versorgungslücken zu vermeiden.
Ein heller, moderner Flur in einer Pflegeeinrichtung mit natürlichem Lichteinfall und neutraler Gestaltung. Illustration mit AI erstellt.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) dringt im Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) auf eine verbindliche Klärung der fachlichen Zuständigkeiten. In seinem Positionspapier zur Pflegebegleitung fordert der Dachverband eine präzise Festlegung der pflegefachlichen Verantwortung.

Zwar begrüßt die Organisation den im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufbau einer längerfristigen Pflegebegleitung ab dem Jahr 2029, sieht in der aktuellen Ausgestaltung jedoch erhebliche Fehlstellen.

Warnung vor Bürokratie und Versorgungslücken

Nach Einschätzung des Branchenverbands birgt die geplante Regelung ohne klare Zuständigkeiten spürbare Risiken für die Praxis. Der Deutsche Pflegerat warnt vor Informationsverlusten an den Schnittstellen, doppelten Zuständigkeiten und einem Anstieg des bürokratischen Aufwands.

Zudem drohten neue Versorgungslücken, wenn Abläufe nicht eindeutig geregelt seien. DPR-Präsidentin Christine Vogler betonte in diesem Zusammenhang, dass berechtigte Pflegefachpersonen die Verantwortung tragen müssten.

Forderung nach einem durchgängigen Unterstützungsprozess

Um Pflegebedürftige und Angehörige wirksam zu entlasten, verlangt der Verband einen strukturierten und durchgängigen Unterstützungsprozess. Dazu müssten die Pflegeberatung, regelmäßige Beratungsbesuche sowie häusliche Schulungen enger miteinander verknüpft werden. Gleichzeitig setzt sich der DPR dafür ein, bestehende Beratungsstellen und qualifizierte ambulante Anbieter fest in das System einzubinden.

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Ein zentrales Anliegen betrifft zudem die organisatorische Unabhängigkeit: Der Pflegerat fordert eine pflegefachliche Einschätzung, die organisatorisch strikt von der eigentlichen Leistungsentscheidung der Pflegekassen getrennt sein muss.

Darüber hinaus solle die Einführung einer durchgängigen Fallführung geprüft werden. Um eine verlässliche Begleitung der Betroffenen im Alltag sicherzustellen, plädiert der Verband für den gezielten Einsatz von Advanced Practice Nurses (APN) beziehungsweise Community Health Nurses als feste Ansprechpersonen.

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Beratungen im Bundestag stehen bevor

Der Verband legte seine Forderungen im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen vor. Der Bundestag befasst sich am 5. November in erster Lesung mit dem PNOG. Für die anstehenden parlamentarischen Verhandlungen pocht die Pflegefachvertretung darauf, die Weichenstellungen bei der Begleitung von Pflegebedürftigen fachgerecht nachzubessern.

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