Pflegeeinrichtungen: IEGUS empfiehlt 5,5 Prozent Rendite vor Steuern
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 03:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die wirtschaftliche Absicherung von Pflegeeinrichtungen rückt angesichts des demografischen Wandels verstärkt in den Mittelpunkt gesundheitsökonomischer Debatten. Eine wissenschaftliche Untersuchung des Forschungsinstituts IEGUS im Auftrag des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) liefert neue Orientierungswerte für die Vergütung des unternehmerischen Risikos in der Branche.
Die Autoren der Ausarbeitung empfehlen eine Umsatzrendite von 5,5 Prozent vor Steuern als angemessene Vergütung für das allgemeine Unternehmerwagnis in der Pflege.
Einheitlicher Orientierungswert für ambulante und stationäre Angebote
Mit der vorliegenden Untersuchung wird erstmals ein gemeinsamer bundesweiter Richtwert vorgelegt, der gleichermaßen für ambulante Pflegedienste wie auch für stationäre Einrichtungen gilt. Die in der Vergangenheit übliche Differenzierung nach einzelnen Versorgungsbereichen und unterschiedlichen Regionen entfällt damit.
Gegenstand der wissenschaftlichen Analyse ist dabei ausdrücklich das allgemeine Unternehmerwagnis, dem Pflegebetreiber am Markt ausgesetzt sind. Betriebsspezifische Einzelrisiken einzelner Träger wurden im Rahmen der Untersuchung hingegen nicht betrachtet.
Die wirtschaftliche Absicherung von Pflegeeinrichtungen wird angesichts des demografischen Wandels neu vermessen: Eine wissenschaftliche Untersuchung empfiehlt erstmals einen bundesweit einheitlichen Orientierungswert von 5,5 Prozent Umsatzrendite vor Steuern für das allgemeine Unternehmerwagnis — für ambulante wie stationäre Angebote. Unser kostenloser Report ordnet die Ergebnisse ein und zeigt, wie Sie den Wert in Pflegesatzverhandlungen belastbar argumentieren. Report zum Unternehmerwagnis jetzt anfordern
Die IEGUS-Erhebung aktualisiert frühere Auftragsstudien des bpa aus den Jahren 2018 und 2019. Nach Angaben des Verbands stellen diese Untersuchungen bis heute die einzigen wissenschaftlichen Ausarbeitungen dar, die sich dezidiert mit dem Unternehmerwagnis in der Pflegewirtschaft befassen.
Verband fordert verbindliche Regelung bei Pflegesatzverhandlungen
Aus den Studienergebnissen leitet der bpa die Notwendigkeit rechtlicher Anpassungen ab. Verbandspräsident Bernd Meurer fordert, das Unternehmerrisiko bei Pflegesatzverhandlungen gesetzlich verbindlich zu berücksichtigen. Die Festlegung der konkreten Höhe müsse dabei wissenschaftlich fundiert erfolgen, jedoch ohne starre, vorgegebene Berechnungsmethoden vorzuschreiben.
Steigende Investitionsanforderungen und fehlende verbindliche Rahmenbedingungen für private Betreiber treffen auf eine Branche, in der die Vergütung des Unternehmerrisikos bislang kaum gesetzlich verankert ist. Der Verband fordert deshalb, das Unternehmerrisiko bei Pflegesatzverhandlungen verbindlich zu berücksichtigen — die konkrete Höhe wissenschaftlich fundiert, ohne starre Berechnungsmethode. Unser kostenloser Report fasst die Forderungen und ihre Bedeutung für Ihre Kalkulation zusammen. Rechtliche Forderungen im Überblick sichern
Meurer verweist zur Begründung auf die stark steigende Zahl an pflegebedürftigen Menschen. Um die Versorgung zukunftssicher aufzustellen, seien Investitionen in Milliardenhöhe erforderlich. Diese finanziellen Mittel könne die öffentliche Hand nicht eigenständig aufbringen, weshalb verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für private Betreiber und Investoren unerlässlich seien.
