Pflegeeinstufung: Punktgrenzen ab Januar 2027 deutlich verschärft
Veröffentlicht am: 20.09.2026 um 11:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die medizinische Versorgung und soziale Absicherung von chronisch schwer erkrankten Menschen in Deutschland und Österreich ist durch erhebliche strukturelle Defizite und bürokratische Barrieren gekennzeichnet.
Insbesondere Patienten mit dem Myalgischen Enzephalomyelitis/Chronischen Fatigue-Syndrom (ME/CFS) stehen vor großen Herausforderungen, da die Erkrankung trotz steigender Fallzahlen weiterhin unzureichend erforscht ist und kaum zugelassene Therapieoptionen existieren.
ME/CFS: Wachsende Betroffenenzahlen bei mangelnder Forschung
Schätzungen der ME/CFS Research Foundation zufolge sind in Deutschland bis zu 650.000 Menschen von dieser Krankheit betroffen. Vor der COVID-19-Pandemie lag diese Zahl noch bei etwa 250.000, was den signifikanten Anstieg postinfektiöser Erkrankungen verdeutlicht.
Da ME/CFS als nicht heilbar gilt und lediglich Symptome teilweise gelindert werden können, sind Betroffene oft auf Off-Label-Medikamente angewiesen, deren Kosten sie in der Regel selbst tragen müssen.
Zur Verbesserung der Lage rief die Bundesregierung im November 2025 die „Nationale Dekade gegen postinfektiöse Erkrankungen“ aus, ein auf zehn Jahre angelegtes Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Auch in Österreich, wo bis zu 80.000 Menschen betroffen sind, gibt es Bestrebungen zur Standardisierung der Versorgung. Die MedUni Wien und die ÖG ME/CFS entwickelten einen Praxisleitfaden, um die durchschnittliche Diagnosedauer, die laut Studien derzeit fünf Jahre beträgt, zu verkürzen.
Bürokratische Hürden bei der Einstufung in Pflegegrade
Ein zentrales Problem für chronisch Kranke bleibt die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit. Gerichtliche Entscheidungen unterstreichen die Diskrepanz zwischen gesundheitlichen Einschränkungen und dem Erreichen bestimmter Pflegegrade.
So entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg im April 2025 (Az. L 4 P 2729/24), dass selbst ein Grad der Behinderung (GdB) von 100 und weitreichende Merkzeichen wie G, B und aG keinen automatischen Anspruch auf Pflegegrad 4 begründen. Im konkreten Fall erreichte der Kläger lediglich 63,75 Punkte, während für Pflegegrad 4 mindestens 70 Punkte erforderlich sind.
Wer sich mit bürokratischen Prozessen im Gesundheitswesen konfrontiert sieht, sollte seine Rechte genau kennen. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt, wie Sie sich rechtssicher auf wichtige Gespräche vorbereiten und Ihren Status im Betrieb oder gegenüber Institutionen schützen. Vollständige BEM-Anleitung jetzt kostenlos herunterladen
Zusätzlich sorgt die Einbeziehung privater Lebensumstände in die Begutachtung für Diskussionen. Im August 2024 wurde ein Fall aus Duisburg bekannt, bei dem der Medizinische Dienst Nordrhein öffentliche Auftritte einer Versicherten in sozialen Medien für die Bewertung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigte. Der Dienst erklärte, solche Beiträge seien bei konkretem Anlass für die Begutachtung relevant.
Geplante Reformen und finanzielle Einschnitte ab 2027
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Pflegeeinstufung stehen vor einer Verschärfung. Der Referentenentwurf zum Pflege-Neuordnungsgesetz (PNOG) sieht vor, die Punktgrenzen für die unteren Pflegegrade ab dem 1. Januar 2027 anzuheben.
Pflegegrad 2 soll demnach erst ab 30 statt bisher 27 Punkten erreicht werden, für Pflegegrad 3 steigt die Hürde von 47,5 auf 50 Punkte. Diese Änderungen könnten dazu führen, dass Neuantragsteller geringere Leistungen erhalten als unter der aktuellen Regelung.
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, rät Pflegebedürftigen daher, Erstanträge noch vor Ende des Jahres 2026 zu stellen, um sich den Bestandsschutz nach altem Recht zu sichern.
Das Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Dr. Carsten Linnemann, der das Amt Ende Juli 2026 übernahm, strebt durch diese Maßnahmen Einsparungen von über 20 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 an. Laut Minister Linnemann fehlen dem System ohne Gegensteuern bereits im Jahr 2027 rund 8 Milliarden Euro.
Ein fundiertes Wissen über rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Urteile ist für Betroffene und deren Vertreter unerlässlich, um keine Ansprüche zu verlieren. Erfahren Sie in diesem Gratis-E-Book, wie ein rechtssicheres Verfahren in der Praxis funktioniert und welche Stolperfallen Sie unbedingt vermeiden sollten. Hier Gratis-Ratgeber für rechtssicheres Handeln anfordern
Systemische Defizite in der Patientensteuerung
Neben finanziellen Aspekten belastet eine mangelnde Koordination das Gesundheitssystem. Eine forsa-Umfrage für die KKH im August 2026 ergab, dass 20 Prozent der Versicherten ein koordinierender Arzt fehlt. Fast jeder zweite Befragte musste seine Krankengeschichte mehrfach erläutern, und ein Drittel erhielt widersprüchliche medizinische Empfehlungen.
Um diesen Missständen zu begegnen, plant die Politik ein Primärversorgungssystem, das voraussichtlich 2028 oder 2029 vollständig greifen soll. Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert in diesem Zusammenhang einen eigenverantwortlichen pflegerischen Erstkontakt.
Während die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens künftig Ausnahmen beim Direktzugang zu Fachärzten regeln soll, bleibt die Ausgestaltung dieses Systems zwischen den Verbänden und dem Ministerium weiterhin umstritten.
