Pflegegeld 2027: Erhöhung für Pflegegrade 2–5 ab Januar
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 00:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deMedien und Regierungsentwürfe thematisieren die finanzielle Anpassung des Pflegegeldes ab dem Jahr 2027 sowie die politische Verantwortung für pflegende Angehörige. In der Diskussion um den Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PNOG) äußert der Sozialverband VdK deutliche Bedenken.
VdK-Präsidentin Verena Bentele warnte in der Neuen Osnabrücker Zeitung vor einer starren Einteilung der Leistungen in vier Töpfe. Diese Systematik führe dazu, dass Pflegebedürftige mehr Kosten aus eigener Tasche tragen müssten, sobald ein passendes Budget aufgebraucht sei.
Bentele bezeichnete dies als unverantwortlich und forderte spürbare Vereinfachungen sowie eine stärkere Entlastung der häuslichen Pflege. Nach Verbandsangaben werden rund 86 Prozent der Betroffenen in Deutschland zu Hause betreut; der Regierungsentwurf verweist auf eine Pflegestatistik, der zufolge fast 86 Prozent der Pflegebedürftigen häuslich durch Angehörige versorgt werden.
Umbau des Pflegegeldes und geplante Monatsbeträge
Nach den Plänen der Bundesregierung soll ab dem 1. Januar 2027 ein neu gestaltetes Entlastungsbudget das bisherige Pflegegeld ablösen. Der Anspruch gilt ab Pflegegrad 2 für Personen in selbst organisierter häuslicher Pflege. Vorgesehen sind gestaffelte monatliche Zahlungen:
- Pflegegrad 2: 380 Euro (bisher 347 Euro, ein Anstieg um 33 Euro beziehungsweise 9,51 Prozent)
- Pflegegrad 3: 630 Euro (bisher 599 Euro, ein Anstieg um 31 Euro beziehungsweise 5,18 Prozent)
- Pflegegrad 4: 890 Euro (bisher 800 Euro, ein Anstieg um 90 Euro beziehungsweise 11,25 Prozent)
- Pflegegrad 5: 1.080 Euro (bisher 990 Euro, ein Anstieg um 90 Euro beziehungsweise 9,09 Prozent)
Mit der Erhöhung geht jedoch eine Zusammenfassung bisher getrennter Töpfe einher. Das Entlastungsbudget soll künftig auch die Verbrauchspflegehilfsmittel von bisher monatlich bis zu 42 Euro sowie die Verhinderungspflege von bisher jährlich bis zu 3.539 Euro abdecken. Nach Angaben des Fachportals pflege.de bedeutet die nominelle Anhebung daher nicht automatisch ein Plus an frei verfügbaren Mitteln.
Kritik an Zweckbindung und Leistungskürzungen
Die Neuregelung sieht vor, dass vier getrennte Töpfe – das Sozialraumbudget, das Sachleistungsbudget, das Entlastungsbudget und das Überbrückungsbudget – bestehende Leistungsansprüche ersetzen. Der VdK kritisiert, dass nicht genutzte Beträge nicht mehr angespart werden können.
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Zudem verlieren Betroffene mit Pflegegrad 1 den bisherigen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat ersatzlos, da für sie kein Zugang zum Sozialraumbudget vorgesehen ist. Bentele erklärte dazu, der bürokratische Zugang zu Hilfen werde so weiter erschwert.
Gleichzeitig soll das Sozialraumbudget für Pflegegrade 2 bis 5 bis zu 175 Euro monatlich betragen, bei pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre bis zu 300 Euro.
Da ambulante Pflegedienste und Tages- sowie Nachtpflegeeinrichtungen künftig nicht mehr über dieses Budget abgerechnet werden dürfen, warnen Wohlfahrtsverbände wie die DSP Elbdiakonie und der DEVAP vor drohenden Versorgungslücken, Arbeitsplatzverlusten und Einschnitten bei Beratungs- und Schulungsangeboten.
Finanzielle Lage und parlamentarisches Verfahren
Hinter den Kürzungsplänen stehen wachsende Haushaltsdefizite. Laut Bundesgesundheitsministerium wird für die soziale Pflegeversicherung im Jahr 2027 ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro erwartet, das 2028 auf mehr als 15 Milliarden Euro ansteigen könnte.
Zur Stabilisierung soll der Beitragssatz zwar bei 3,6 Prozent verharren, der Zuschlag für Kinderlose jedoch zum 1. Januar 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Der VdK fordert vor diesem Hintergrund eine einheitliche Versicherung für alle Bürger sowie die Rückzahlung von 5,2 Milliarden Euro an Corona-Schulden an die Pflegekassen.
Wer heute einen Angehörigen zu Hause pflegt, sollte wissen: Bei Pflegegrad 1 soll der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich ersatzlos entfallen, und nicht genutzte Beträge lassen sich künftig nicht mehr ansparen. Der Leitfaden ordnet die geplanten Änderungen ein und zeigt, welche Ansprüche Sie prüfen sollten. Leitfaden zur Pflegereform jetzt sichern
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf zum PNOG sowie die Einführung eines digitalen Pflege-Cockpits am 30. September 2026 beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 5. November 2026 angesetzt, gefolgt von der zweiten und dritten Lesung am 11. Dezember 2026, bevor die zentralen Reformteile zum 1. Januar 2027 wirksam werden sollen.
Parallel dazu soll eine am 14. Oktober 2026 berufene 13-köpfige Pflegestrukturkommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Georg Cremer und Prof. Gabriele Kuhn-Zuber bis Ende Januar 2027 weitergehende Vorschläge vorlegen.
