Pflegegeld wird Entlastungsbudget: Neue Regeln sollen ab Januar 2027 gelten
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 13:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie geplanten Neuregelungen in der Pflegeversicherung stoßen bei Betroffenen und Fachleuten auf deutliche Kritik. Im Zentrum der Debatte um das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz stehen der Wegfall bisheriger niedrigschwelliger Unterstützungsangebote sowie die Umwidmung von Pflegegeld und Verhinderungspflege.
Für viele Angehörige, die Demenz- und Pflegepatienten im häuslichen Umfeld versorgen, drohen spürbare Leistungskürzungen und zusätzliche bürokratische Hürden.
Umstrukturierung von Pflegegeld und Budgets
Der vom Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossene Entwurf sieht ab Januar 2027 umfassende Umstellungen vor. Das bisherige Pflegegeld soll in ein Entlastungsbudget überführt werden.
Nominell steigen die Sätze für die Pflegegrade ab Stufe 2: In Pflegegrad 2 steigt die Leistung von 347 auf 380 Euro monatlich, in Pflegegrad 3 von 599 auf 630 Euro. Für Pflegegrad 4 ist eine Anhebung von 800 auf 890 Euro vorgesehen, für Pflegegrad 5 von 990 auf 1.080 Euro. Personen mit Pflegegrad 1 haben hierauf weiterhin keinen Anspruch.
Gleichzeitig werden andere Leistungen gestrichen oder eingeschränkt. Der bisherige Anspruch auf Pflegehilfsmittel in Höhe von 42 Euro monatlich entfällt eigenständig und soll aus dem Entlastungsbudget bestritten werden.
Der bisherige Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro wird durch ein Überbrückungsbudget von maximal 2.285 Euro im Jahr ersetzt, das zudem auf Notdienste von Pflegediensten und Kurzzeitpflege beschränkt bleibt. Die Vertretung durch private Bezugspersonen wird damit nicht mehr im bisherigen Umfang gefördert.
Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat wird in ein Sozialraumbudget von 175 Euro umgewandelt – für Personen unter 25 Jahren sind bis zu 300 Euro vorgesehen. Diese Gelder dürfen ausschließlich für anerkannte Alltagsangebote verwendet werden und verfallen am Monatsende, wenn sie nicht abgerufen werden.
Einschnitte für Pflegegrad 1 und finanzielle Einbußen
Besonders einschneidend gestalten sich die Pläne für Menschen mit Pflegegrad 1. Rund 863.000 Personen in Deutschland – etwa 15 Prozent aller Leistungsempfänger der Pflegeversicherung – fallen in diese Kategorie.
Für sie soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ab 2027 ersatzlos gestrichen werden, was Einsparungen von rund 800 Millionen Euro erbringen soll. Geplante Beratungsangebote sollen die Lücke füllen, stoßen jedoch auf Kritik wegen möglicher Doppelstrukturen zu bestehenden Pflegestützpunkten.
Wer im Pflegealltag Verantwortung trägt, sollte auch die medikamentöse Versorgung kritisch im Blick behalten. Dieser kostenlose PDF-Ratgeber informiert über potenziell riskante Wirkstoffe im Alter und zeigt sichere Alternativen auf. Gratis-Report zu Seniorenmedikamenten anfordern
Modellrechnungen verdeutlichen die finanziellen Folgen: In einem Haushalt mit Pflegegrad 2 und bisheriger Inanspruchnahme von Verhinderungspflege sinken die Leistungen von 7.440 auf 6.660 Euro jährlich. Bei Pflegegrad 3 in Kombination mit Tagespflege reduziert sich das Budget von 9.264 auf 7.560 Euro.
Zudem werden zum 1. Januar 2027 die Punktgrenzen für Neueinstufungen angehoben: Pflegegrad 1 erfordert künftig 15 statt bisher 12,5 Punkte, Pflegegrad 2 beginnt ab 30 statt 27 Punkten und Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten. Für bestehende Einstufungen gilt Bestandsschutz nach Paragraph 142b SGB XI.
Hohe Belastung im häuslichen Umfeld
Der Verband Wir pflegen kritisierte den Wegfall niedrigschwelliger Hilfen, der Familien direkt treffe. Auch Fachkräfte auf dem ASB-Pflegekongress Anfang Oktober in Fulda warnten vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand und einer Schwächung ambulanter Versorgungsstrukturen.
Wie dringlich Entlastung ist, unterstreicht eine Erhebung des Zentrums für Qualität in der Pflege unter 1.012 pflegenden Angehörigen. Demnach wurden bei jedem zweiten Pflegebedürftigen innerhalb von sechs Monaten verordnete Medikamente falsch oder gar nicht angewendet, in 19 Prozent der Fälle wiederholt. 36 Prozent der Betroffenen stürzten binnen eines Jahres mit Verletzungsfolgen.
Gerade bei der häuslichen Betreuung ist es wichtig, die eigene Belastung und die Gesundheit der Angehörigen bestmöglich zu schützen. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Leitfaden, wie Sie Sturzrisiken und Verwirrtheit durch fundiertes Wissen über Medikamentenwechselwirkungen vermeiden können. Sicherheits-Ratgeber für Seniorenmedikamente kostenlos herunterladen
Unter den Pflegenden gaben 53 Prozent eine psychische und 38 Prozent eine körperliche Überlastung an; bei der Betreuung von Demenzpatienten lagen diese Werte bei 71 beziehungsweise 47 Prozent.
Finanzierungsdruck der Pflegekassen
Hinter den Kürzungsplänen steht ein massives Finanzdefizit. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums droht der Pflegeversicherung 2027 ohne Gegenmaßnahmen eine Deckungslücke von 7,6 Milliarden Euro, die bis 2030 auf 17,4 Milliarden Euro pro Jahr anwachsen könnte.
Zur Stabilisierung wird der Beitragszuschlag für Kinderlose ab Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent erhöht und die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich angehoben. Ursprünglich geplante Kürzungen der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige wurden nach Protesten aus dem Entwurf gestrichen.
Für eine weitergehende Reform hat die Bundesregierung eine 13-köpfige Expertenkommission unter dem Vorsitz des Volkswirts Georg Cremer eingesetzt, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen soll.
