Pflegegrad 1: Entwurf hebt Punkteschwelle von 12,5 auf 15 Punkte an
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 00:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren – Bundestag und Bundesrat müssen den Entwurf noch beraten, die Änderungen gelten also noch nicht.
Hintergrund ist eine drohende Finanzlücke: Ohne Gegenmaßnahmen rechnet das Gesundheitsministerium mit einem Defizit der Pflegeversicherung von rund 4,4 Mrd. Euro für 2026, rund 7,6 Mrd. Euro für 2027 und mehr als 15 Mrd. Euro für 2028.
Beiträge und Beitragsbemessungsgrenze
Der allgemeine Beitragssatz soll zunächst bei 3,6 % bleiben. Der Kinderlosenzuschlag soll ab dem 1. Januar 2027 von 0,6 % auf 0,9 % steigen, der Pflegebeitrag für Kinderlose läge damit künftig bei 4,5 %. Die Beitragsbemessungsgrenze soll monatlich um 300 Euro steigen und damit auf 76.500 Euro Jahresverdienst klettern – das soll laut Entwurf jährliche Mehreinnahmen von rund 500 Mio. Euro bringen.
Für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner ist ab dem 1. Januar 2028 ein Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten vorgesehen, allerdings mit Ausnahmen. Auch die Minijob-Beiträge sollen angepasst werden und ab 2028 jährlich rund 1,4 Mrd. Euro einbringen.
Insgesamt soll das Gesetz die Pflegekassen laut Kabinettsvorlage 2027 um 6,25 Mrd. Euro entlasten – davon 2,5 Mrd. Euro durch Leistungseinschränkungen und 3,8 Mrd. Euro durch höhere Beiträge. Für 2028 werden 14,5 Mrd. Euro veranschlagt, davon 9 Mrd. Euro durch gedämpfte Leistungsausgaben und 5,5 Mrd. Euro durch zusätzliche Beiträge.
Neue Regeln bei der Einstufung von Pflegegraden
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Für neue Anträge sollen strengere Punkteschwellen gelten: Pflegegrad 1 soll künftig ab 15 statt bisher 12,5 Punkten vergeben werden, während die Schwellen für Pflegegrad 4 und 5 unverändert bleiben. Pflegegrad 1 soll zudem den bisherigen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich bei häuslicher Pflege verlieren.
Im Gegenzug ist ein zweckgebundenes Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich ab Pflegegrad 2 vorgesehen, für Pflegebedürftige bis 25 Jahre sogar bis zu 300 Euro monatlich. Eine Pflegebegleitung für Pflegegrad 1 ist ab 2028 geplant. Die Änderungen sollen nur neue Anträge betreffen; Ende 2024 waren rund 863.000 Menschen im Pflegegrad 1 eingestuft.
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Weitere geplante Neuerungen umfassen einen Check-up 60+ für Versicherte ab 60 Jahren sowie den Fortbestand der vollständigen Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige.
Bund und Länder wollen zudem gemeinsam in die Digitalisierung investieren: Der Bund stellt 1,6 Mrd. Euro, die Länder 400 Mio. Euro bereit, insgesamt 2 Mrd. Euro – unter anderem für Pflegebegleitung vor Ort, neue ambulante Budgets und ein digitales Pflege-Cockpit. Ab 2029 soll zudem eine jährliche Leistungsanpassung an die Kerninflation greifen; die für 2028 vorgesehene Dynamisierung entfällt dafür.
Strukturreform bleibt einer Kommission überlassen
Grundlegende Reformfragen verschiebt das Kabinett auf eine Expertenkommission, die in der Folgewoche eingesetzt werden und bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen soll. Auf Drängen der SPD soll sie auch Modelle für einen Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung prüfen. Eine weitere Reform auf Basis dieser Vorschläge soll möglichst zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.
Die SPD hatte im Vorfeld einen Pflegedeckel gegen steigende Eigenanteile gefordert; diese Forderung wurde zunächst vertagt, bleibt laut SPD aber Teil der weiteren Reformdebatte. Grüne und Linke kritisierten, dass strukturelle Reformen auf diese Weise verschoben würden.
Zeitplan der Umsetzung
Große Teile des Gesetzes sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, weitere Regelungen folgen 2028 und 2029. Bevor es so weit ist, müssen Bundestag und Bundesrat den Entwurf beraten und verabschieden – der Kabinettsbeschluss markiert damit erst den Auftakt des Gesetzgebungsverfahrens, nicht dessen Abschluss.
