Pflegegrad, Angehörigenpflege

Pflegegrad 3: Zwölf Jahre Angehörigenpflege bringen rund 200 Euro Rente

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 05:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Pflegende Angehörige behalten ihre volle Beitragsabsicherung; ab 2027 soll ein gefördertes Depot zusätzliche private Vorsorge ermöglichen.

Rente für Frauen: Pflegezeiten sichern Ansprüche, neues Depot fördert Vorsorge
Ein lichtdurchfluteter, leerer Wohnraum mit einem Sessel bei sanftem Tageslicht als Symbol für die private Altersvorsorge. Illustration mit AI erstellt.

Frauen weisen im Rentenalter häufiger finanzielle Lücken auf als Männer. Gründe dafür sind unter anderem durchschnittlich geringere Stundenlöhne, längere Unterbrechungen der Erwerbsbiografie für unbezahlte Care-Arbeit sowie eine statistisch höhere Lebenserwartung. Vor diesem Hintergrund gewinnen die rentenrechtliche Absicherung von Pflegezeiten und neue Instrumente der privaten Vorsorge an Bedeutung.

Sorgearbeit und Absicherung in der gesetzlichen Rente

Ein zentraler Baustein der Rentenansprüche vieler Frauen entsteht durch die Pflege von Angehörigen im häuslichen Umfeld. Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt hierfür unter bestimmten Voraussetzungen Rentenansprüche ohne eigene Beitragszahlung der Pflegeperson: Vorausgesetzt werden mindestens Pflegegrad 2, ein Pflegeaufwand von mindestens zehn Stunden verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche sowie eine Erwerbstätigkeit von höchstens 30 Wochenstunden.

Für das Jahr 2026 liegt der rentenrechtliche Zuwachs pro Pflegejahr bei reinem Pflegegeldbezug gestaffelt nach Pflegegraden:
- Pflegegrad 2: 10,49 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 16,71 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 27,19 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 38,85 Euro monatlich

In den Beratungen über das Pflegeneuordnungsgesetz stand zeitweise eine Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus im Raum, was laut Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums Einsparungen von rund 1,8 Milliarden Euro für 2027 bedeutet hätte. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026 wurde dieser Plan jedoch verworfen; die Pflegeversicherung trägt die Beiträge weiterhin vollständig.

Die finanzielle Tragweite verdeutlicht ein Modellfall: Bei Pflegegrad 3 und zwölf Jahren Pflegezeit beläuft sich die beitragspflichtige Einnahme auf 43 Prozent der Bezugsgröße von 3.955 Euro, mithin 1.700,65 Euro monatlich.

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Beim Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent entspricht dies rund 316 Euro im Monat. Daraus resultieren rund 0,393 Rentenpunkte pro Pflegejahr und nach zwölf Jahren rund 4,71 Rentenpunkte. Bei einem Rentenwert von 42,52 Euro ergibt dies eine Bruttorente von rund 200 Euro monatlich.

Eine Kürzung auf 70 Prozent hätte rund 3,30 Rentenpunkte oder 140 Euro monatlich bedeutet – ein Verlust von rund 60 Euro monatlich oder über 14.000 Euro bei einer 20-jährigen Rentenbezugsdauer. Ab dem 1. Januar 2027 ist gesetzlich geregelt, dass nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine Rentenbeiträge mehr für Pflegepersonen abgeführt werden.

Das Altersvorsorgedepot als neue Fördermöglichkeit

Für die private Zusatzvorsorge stellt die Bundesregierung das Fördersystem um: Zum 1. Januar 2027 soll das Altersvorsorgedepot auf Grundlage des Altersvorsorgereformgesetzes die bisherige Riester-Rente ablösen. Damit wird erstmals eine staatliche Förderung für fonds- und ETF-Investitionen ohne zwingende Beitragsgarantie möglich, wobei die Garantieoptionen mit 100 Prozent, 80 Prozent oder null Prozent wählbar bleiben. Für das zertifizierte Standarddepot gilt ein Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr.

Das Fördermodell staffelt sich nach Sparbeträgen:
- 50 Cent staatliche Zulage pro Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag (maximal 180 Euro jährlich)
- 25 Cent pro Euro auf Beträge zwischen 361 und 1.800 Euro (maximal 360 Euro jährlich)
- Die maximale jährliche Grundzulage liegt bei 540 Euro bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro (150 Euro monatlich).

Zusätzlich ist eine Kinderzulage von maximal 300 Euro pro Kind und Jahr ab einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 Euro vorgesehen. Für junge Sparer existiert ein Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.

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Mittelbar berechtigte Ehegatten können eine Grundzulage von maximal 175 Euro im Jahr erhalten. Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 120 Euro jährlich. Von maximal 6.840 Euro Einzahlung pro Jahr sind bis zu 1.800 Euro förderfähig.

Förderberechtigt sind neben Pflichtversicherten und Beamten ausdrücklich auch Eltern in Kindererziehungszeiten und pflegende Angehörige sowie Selbstständige. In der Ansparphase fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an; die Auszahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung mit dem individuellen Einkommensteuersatz.

Finanzexperten raten Frauen dazu, die Kombinationsmöglichkeiten aus gesetzlichen Entgeltpunkten für Sorgearbeit und staatlich bezuschussten Sparformen frühzeitig in die persönliche Lebensplanung einzubeziehen.

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