Pflegegrad-Prüfung: 80 Doppelbegutachtungen sollen MEET evaluieren
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 19:19 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas deutsche System der Pflegebegutachtung steht angesichts des demografischen Wandels unter wachsendem Leistungsdruck. Um Verfahren künftig zielgerichteter zu gestalten und vorhandene Fachkompetenzen besser einzubinden, startete im April 2026 das Modellprojekt MEET.
Die Initiative untersucht, inwiefern Pflegefachpersonen aus der Praxis Begutachtungen übernehmen und die erhobenen Daten direkt für die Versorgungsplanung nutzbar gemacht werden können.
Parallele Begutachtungen und wissenschaftliche Evaluation
Hinter dem Projekt MEET stehen die Hochschule Osnabrück, die Interdisziplinäre Care Forschung gGmbH, die HAW Hamburg sowie die Medizinischen Dienste der Länder unter der Leitung des Medizinischen Dienstes Bund. Gefördert wird das Vorhaben durch das Bundesamt für Soziale Sicherung über den Medizinischen Dienst Bund.
Im Kern der praktischen Erprobung steht ein Doppelverfahren: Pflegefachpersonen aus acht ambulanten und stationären Einrichtungen führen Begutachtungen parallel zu Gutachtern des Medizinischen Dienstes durch. Insgesamt sollen 80 dieser Doppelbegutachtungen ausgewertet werden.
Ziel ist es laut der Hochschule Osnabrück, ein effizienteres und bedarfsbasiertes Verfahren zur Feststellung des Pflegebedarfs zu erproben. Ergänzend dazu ist für den Herbst 2026 eine bundesweite Online-Befragung unter 1.000 Pflegefachpersonen angesetzt.
Die reguläre Projektlaufzeit erstreckt sich bis zum 31. März 2028. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis und Politik vorliegen. Ob Begutachtungen künftig dauerhaft an Pflegefachpersonen übertragen werden, steht bislang allerdings noch nicht fest.
Wachsende Fallzahlen fordern die bestehenden Strukturen
Die Notwendigkeit neuer Ansätze ergibt sich aus der demografischen Entwicklung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2023 in Deutschland 5,69 Millionen Pflegebedürftige; bis zum Jahr 2035 wird ein weiterer Anstieg um 14 Prozent erwartet. Rund 85 Prozent der in der Pflegeversicherung versicherten Personen werden dabei in den eigenen vier Wänden versorgt.
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Dieser Trend spiegelt sich auch im Prüfaufwand wider: Während hierzulande jährlich ohnehin mehr als zwei Millionen Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit stattfinden, verzeichneten die Medizinischen Dienste im Jahr 2025 mehr als drei Millionen durchgeführte Pflegebegutachtungen.
Prof. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die bestehenden Kapazitäten an ihre Grenzen stießen, das Begutachtungsverfahren jedoch zugleich ungenutztes Potenzial berge.
Gesetzliche Initiativen und begleitende Fachkritik
Die Bemühungen um effizientere Abläufe fallen in eine Phase regulatorischer Weichenstellungen. Am 30. September 2026 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), der laut Bundesgesundheitsministerium ab dem 1. Januar 2027 grundlegende Änderungen an Leistungssystem und Finanzierung vorsieht.
Der Entwurf, der das parlamentarische Verfahren noch durchlaufen muss, sieht vor, dass der Medizinische Dienst bei Begutachtungen künftig noch konsequenter prüfen soll, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf verringern kann. Wird keine entsprechende Empfehlung ausgesprochen, muss dies künftig einzelfallbezogen begründet werden.
Zudem plant das Ministerium mit dem Entwurf, Versicherten ab 60 Jahren einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung einzuräumen sowie eine präventionsorientierte fachliche Pflegebegleitung für häuslich versorgte Personen aufzubauen.
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Aus den Reihen der Fachverbände kommen dazu jedoch weitergehende Forderungen: Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) mahnte an, dass Früherkennung durch geriatrische Teams in den Hausarztpraxen, regionale ambulante geriatrische Zentren und zielgerichtete Folgeangebote nach dem Check-up 60+ ergänzt werden müsse. Zudem bemängelte der Verband, dass in der neu geplanten Pflegestrukturkommission eine Vertretung der Hausärzteschaft und Geriatrie fehle.
