Pflegegrade: 14 VerbÀnde warnen vor strengeren Kriterien ab 2027
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 06:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein breites BĂŒndnis aus 14 VerbĂ€nden, dem unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die IG Metall, Verdi sowie die groĂen WohlfahrtsverbĂ€nde Caritas, Diakonie und der ParitĂ€tische Gesamtverband angehören, fordert von der Bundesregierung eine grundlegende Kurskorrektur in der Sozialpolitik.
Die Organisationen, zu denen auch der Sozialverband VdK, der SoVD, der BUND und der Deutsche Frauenrat zĂ€hlen, mahnen in einer gemeinsamen Stellungnahme Anfang Oktober 2026 einen Stopp der geplanten KĂŒrzungsmaĂnahmen im Sozial- und Pflegebereich an.
Kritik an der Neuregelung der Pflegegrade
Im Zentrum der Kritik steht ein Kabinettsbeschluss vom ersten Mittwoch im Oktober, der eine VerschĂ€rfung bei der Einstufung in Pflegegrade vorsieht. Das BĂŒndnis warnt, dass durch strengere Kriterien der Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erheblich erschwert oder Betroffenen gĂ€nzlich verwehrt werde.
Diese Entwicklung gefĂ€hrde nicht nur die adĂ€quate Versorgung der Patienten, sondern habe auch direkte Auswirkungen auf die Personalbemessung in den Einrichtungen, da diese maĂgeblich vom Mix der Pflegegrade abhĂ€nge.
Die geplanten Ănderungen sind Teil des Pflegeneuordnungsgesetzes fĂŒr das Jahr 2027. Ein September vorgelegter Entwurf sieht vor, dass die Punkteschwellen fĂŒr die Pflegegrade 1 bis 3 spĂŒrbar angehoben werden.
So sollen kĂŒnftig etwa 28 Punkte lediglich fĂŒr die Einstufung in Pflegegrad 1 ausreichen, wĂ€hrend dies bislang fĂŒr den Pflegegrad 2 qualifizierte. Damit verbunden ist zudem die Regelung, dass das sogenannte Sozialraumbudget erst ab Pflegegrad 2 beansprucht werden kann.
Finanzpolitische Forderungen und KĂŒrzungsbereiche
Anstelle von Einsparungen im sozialen Sektor fordert das BĂŒndnis eine stĂ€rkere steuerliche Belastung hoher Vermögen und Erbschaften. Die VerbĂ€nde weisen zudem auf eine finanzielle LĂŒcke durch nicht erstattete Corona-Hilfen hin, die sich auf rund 6 Milliarden Euro belaufen sollen.
Neben der Pflege identifizieren die VerbĂ€nde weitere Bereiche, in denen KĂŒrzungen drohen oder geplant sind:
* Wohngeld und Kinderzuschlag
* Unterhaltsvorschuss
* Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe
Zudem fordert das BĂŒndnis eine gesicherte Refinanzierung von Tariflöhnen in der Pflege und den sozialen Diensten. FĂŒr eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung schlagen die Organisationen einen Risikostrukturausgleich zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung vor.
Ministerielle ReformplÀne und Expertenreaktionen
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Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) verfolgt mit der Reform das Ziel, den Anstieg der Zahl der PflegeleistungsempfÀnger zu begrenzen und damit Beitragserhöhungen abzuwenden.
Teil seiner PlĂ€ne ist die Streichung des monatlichen Entlastungsbetrags von 131 Euro fĂŒr Bezieher von Pflegegrad 1, der bislang fĂŒr Alltagshilfen wie ReinigungskrĂ€fte genutzt werden konnte. Stattdessen soll ein neuer Anspruch auf eine Pflegebegleitung eingefĂŒhrt werden.
Ein Sprecher der Deutschen Stiftung Patientenschutz kritisierte das Vorgehen des Ministers und sprach von Denkverboten fĂŒr die Expertenkommission, die bis zum Winter weitere Konzepte erarbeiten soll.
So sei die Deckelung der Eigenanteile fĂŒr die Heimpflege, die im bundesweiten Durchschnitt bei 3.364 Euro monatlich liegen, explizit von den Beratungen ausgenommen worden. Die SPD wiederum fordert eine Deckelung dieser Kosten sowie eine erste Entlastung der Betroffenen um 275 Euro.
Ausblick auf das Gesetzgebungsverfahren
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Obwohl das Kabinett bereits Teile der Reform auf den Weg gebracht hat â darunter höhere BeitrĂ€ge fĂŒr Kinderlose und eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze â, stehen die parlamentarischen Beratungen im Bundestag noch bevor. Eine Strukturreform wird bis zum Sommer vorbereitet.
Das BĂŒndnis aus 14 VerbĂ€nden begrĂŒĂte unterdessen die RĂŒcknahme einer ursprĂŒnglich geplanten KĂŒrzung bei den RentenbeitrĂ€gen fĂŒr pflegende Angehörige. Da die neuen Regelungen voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten werden, rĂ€t die PrĂ€sidentschaft des VdK Versicherten zu zeitnahen AntrĂ€gen auf Pflegeleistungen.
FĂŒr BestandsfĂ€lle soll zwar ein Schutz vor Herabstufung durch die neuen Schwellenwerte gelten, die Streichung des Entlastungsbetrags wĂŒrde jedoch auch diese Gruppe betreffen.
